Beiträge von bastian.tk

    Wie man unter http://ebaylink.telefon-treff.…%26category0%3D%26fvi%3D1
    sehen kann, ist dort (bei einem Genion Card S /Genion S ohne Handy) ausdrücklich die Rede von Anschlussgebühr 25,- Euro frei:
    "Anschlussgebühr frei
    Sonderaktion: Sparen Sie sich die Anschlussgebühr!"


    Unter Anschlussgebühr und Bereitstellungspreis dürfte das gleiche zu verstehen sein.


    Edit: Warum schreibt man sonst "Anschlussgebühr frei", wenn es gar keine Anschlussgebühr gibt?

    demichve
    Wo ist der Unterschied zwischen einer Bereitstellungsgebühr und einer Anschlussgebühr, abgesehen davon, dass es ein anderes Wort ist.
    Wörtlich genommen zahlt man für das Bereitstellen bzw. das Anschließen, was bei einem Mobilfunkvertrag meines Ermessens das gleiche ist.


    Ansonsten könnten man ja auch woanders mit "ohne Grundgebühr" werben und nennt das ganze nur "monatlichen Bereitsstellungspreis von x Euro" (ohne diesen zu erwähnen).


    Da nirgendwo von einer Gebühr die Rede ist, die der Kunde zu tragen hat, so kann der Kunde davon ausgehen, dass er keine Gebühr zu tragen hat.
    In Deutschland müssen meines Wissens alle Kosten für den Kunden erkennbar sein, oder?

    Jetzt sind keine mehr verfügbar.


    Mich würde mal interessieren, wie hoch die Provisionierung eines solchen Vertragsabschlusses ist. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass der Anbieter hier noch Gewinn machen kann.


    dennisshen
    Der eine Euro fällt an, da die Auszahlung laut Bestellbestätigung "nur" noch 44,00 Euro beträgt.


    Naja, ich habe jedenfalls ein mal zugeschlagen. Habe noch eine schöne Loop Nummer, die ich später in den Vertrag portieren möchte. Werde den Vertrag dann als Hauptvertrag nutzen. (Habe schon zwei o2 Verträge, von denen einer bereits gekündigt ist).


    Vielleicht klappen sogar noch die Freundschaftswerbung und der o2 Portierungsbonus von 60 Euro... Wenn es das noch gibt?!

    Zitat

    Original geschrieben von jockelomat
    Der letzte Punkt ist ja wohl genau die Begründung von o2 für die Sperrung der Chat-Nummern.


    Richtig, aber nur weil die Betreiber der Chatlines gegen eine Regel oder ein Gesetz verstoßen, darf o2 doch noch lange nicht "Selbstjustiz"ausüben und eigenmächtig bestimmte Ortnetzrufnummern sperren. Oder?
    Damit verstößt o2 nämlich meiner Meinung nach gegen die Auflagen der Bundesnetzagentur und das TK-Gesetz.


    o2 wirkt durch solches Vorgehen nicht gerade seriös...


    Und: Ich bin weder Betreiber noch Nutzer solche Chatlines!

    telmu.de


    § 46 TKG,
    Rufnummernübertragbarkeit, europäischer Telefonnummernraum
    (1) 1 Betreiber öffentlich zugänglicher Telefonnetze haben in ihren Netzen sicherzustellen, dass Teilnehmer ihre Rufnummer unabhängig von dem Unternehmen, das den Telefondienst erbringt, wie folgt beibehalten können:
    1. im Falle geographisch gebundener Rufnummern an einem bestimmten Standort und
    2. im Fall nicht geographisch gebundener Rufnummern an jedem Standort.
    2 Die Regelung in Satz 1 gilt nur innerhalb der Nummernräume oder Nummerteilräume, die für einen Telefondienst festgelegt wurden.
    3 Insbesondere ist die Übertragung von Rufnummern für Telefondienste an festen Standorten, zu solchen ohne festen Standort und umgekehrt unzulässig.
    (2) Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit müssen sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit entsprechend Absatz 1 beibehalten können.
    (3) 1 Dem Teilnehmer können nur die Kosten in Rechnung gestellt werden, die einmalig beim Wechsel entstehen. 2 Das Gleiche gilt für die Kosten, die ein Netzbetreiber einem Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit in Rechnung stellt. 3 Etwaige Entgelte unterliegen einer nachträglichen Regulierung nach Maßgabe des § 38 Abs. 2 bis 4.
    (4) Betreiber öffentlicher Telefonnetze haben in ihren Netzen sicherzustellen, dass alle Anrufe in den europäischen Telefonnummernraum ausgeführt werden.


    Damit hat kein Anbieter das Recht eine Rufnummer aus der Festnetzsparte zu sperren bzw. den "Zugang zu begrenzen".
    Die Bundesnetzagentur legt eindeutig fest, dass es sich bei 030 und 0231 usw. Vorwahlen um Festnetznummern handelt. Damit können Anrufe zu diesen Rufnummern auch nicht mit erhöhten Preisen abgerechnet werden.
    Welche Telefonanlagen am Ende der Leitung stehen hat nichts mit der Regulierung zu tun.


    O2 gibt laut teltarif öffentlich zu (siehe http://www.teltarif.de/arch/2008/kw10/s29127.html ), den Zugang zu bestimmten Rufnummern zu limitieren.
    Nach meinem persönlichen Ermessen Verstößt der Anbieter damit gegen geltendes Recht.