Beiträge von jochar

    Bundesgerichtshof
    Mitteilung der Pressestelle





    Nr. 27/2004



    Kein Telefonentgeltanspruch für Verbindungen, durch ein heimlich installiertes Anwahlprogramm (sogenannter Dialer)




    Der u.a. für das Dienstvertragsrecht zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß ein Telefonkunde dem Netzbetreiber gegenüber dann nicht zur Zahlung der erhöhten Vergütung für Verbindungen zu einer 0190- oder 0900-Mehrwertdienstenummer verpflichtet ist, wenn die Anwahl zu dieser Nummer über einen heimlich im Computer des Kunden installierten sog. Dialer erfolgte und dem Anschlußinhaber insoweit kein Verstoß gegen seine Sorgfaltsobliegenheiten zur Last fällt.



    Die Klägerin, ein Telefonnetzbetreiber, verlangt von der Beklagten, mit der sie einen Vertrag über die Bereitstellung eines ISDN-Anschlusses und über Telefondienstleistungen geschlossen hat, Zahlung von rund 9.000 €. Die in Rechnung gestellten Beträge beruhen zum großen Teil auf Verbindungen, die von Mai bis August 2000 zu einer bestimmten 0190-Mehrwertdienstenummer hergestellt wurden. Der Sohn der Beklagten hatte beim Surfen im Internet eine Datei auf seinen PC heruntergeladen, die die Beschleunigung der Datenübertragung versprach. Tatsächlich verbarg sich in der Datei ein sogenannter Dialer. Dieser veränderte die Standardeinstellungen im Datenfernübertragungsnetzwerk des Computers derart, daß sämtliche Verbindungen in das Internet fortan über eine teure 0190-Mehrwertdienstenummer hergestellt wurden. Die Löschung der scheinbar der Datenbeschleunigung dienenden Datei machte diese Veränderungen nicht mehr rückgängig. Die Manipulationen waren bei standardmäßiger Nutzung des Computers nicht bemerkbar.



    Das Berufungsgericht hat die Klage im wesentlichen abgewiesen. Zuerkannt hat es lediglich die Beträge, die angefallen wären, wenn die Verbindungen in das Internet über die von der Klägerin bereitgestellte Standardnummer angewählt worden wären. Die Klägerin müsse sich das Vorgehen des Inhabers der Mehrwertdienstenummer zurechnen lassen. Dementsprechend stehe der Vergütungsforderung der Klägerin ein Schadensersatzanspruch der Beklagten entgegen, aufgrund dessen sie so gestellt werden müsse, als ob sich der Dialer nicht eingeschlichen hätte.



    Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Klägerin zurückgewiesen. Sie hat aus dem Telefondienstvertrag mit der Beklagten keinen Anspruch auf Zahlung der Verbindungskosten nach den erhöhten 0190-Mehrwertdienstetarifen.



    Der Vertrag der Parteien enthielt keine ausdrückliche Bestimmung, die einen Fall wie den vorliegenden regelte. Der Senat hat jedoch im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung eine Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin und den Rechtsgedanken des § 16 Abs. 3 Satz 3 TKV herangezogen, wonach den Kunden keine Vergütungspflicht für die Nutzung seines Anschlusses durch Dritte trifft, sofern er diese nicht zu vertreten hat. Da die Klägerin ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Inanspruchnahme der Mehrwertdienste habe – sie muß nur einen Teil des erhöhten Entgelts an andere Netz- und Plattformbetreiber abführen – , sei es angemessen, sie das Risiko eines solchen Mißbrauchs der 0190-Nummern tragen zu lassen, den ihre Kunden nicht zu vertreten haben.



    Der Beklagten und ihrem Sohn fiel ein Verstoß gegen ihre Sorgfaltsobliegenheiten nicht zur Last. Sie hatten keinen besonderen Anlaß zu Schutzvorkehrungen, da der Dialer nicht bemerkbar war. Auch eine routinemäßige Vorsorge gegen Anwahlprogramme konnte nicht erwartet werden.



    Urteil vom 4. März 2004 - III ZR 96/03


    Karlsruhe, den 5. März 2004


    Pressestelle des Bundesgerichtshofs


    76125 Karlsruhe


    Telefon (0721) 159-5013


    Telefax (0721) 159-5501


    :top: Dem kann ich nur zustimmen ! Es bleibt nichts hinzuzufügen.


    Bevor hier ein Eindruck entsteht möchte ich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass meine Postings in diesem Thread ausschlissslich zur Erklärung der Meinungen zitierter Personen diverser Webseiten dienen. Die Postings sind nicht aufgrund meiner persönlichen Meinung entstanden !


    Worüber diskutieren wir jetzt ? :D


    Das ist schon richtig, aber das von Dir zitierte Provisorium hatte eine Gültigkeit für die Zeit der Besetzung des Deutschen Reiches durch die Aliierten. Streng genommen kann man das Ganze nun natürlich auch so auselegen, dass durch ein Erlöschen der Besetzung und einen Rückzug der Aliierten die Verfassung des Deutschen Reiches wieder in Kraft tritt ... oder wie siehst Du das ??? ;)

    Man kann darüber denken was man will ... die Verfassung des deutschen Reiches wurde mit Ende des 2. Weltkrieges seitens der Aliierten Streitkräfte auf EIs gelegt. Somit wurden die einzelnen Staatsteile von den kommissarischen Exekutiven und Judikativen "verwaltet".


    Nun kommt der Knackpunkt: Durch die Wiedervereinigung wurde Deutschland von seinen "Besetzern" wieder freigegeben und dementsprechende Verträge wurden gelöst/geschlossen.


    Die Fragen aller Fragen sind nun:


    Tritt durch die Widervereinigung die Verfassung des Deutschen Reiches wieder in Kraft ?


    Ist das das Grundgesetz mit einer Verfassung gleichzusetzen ? Ist es auch in juristischem Sinne eine Verfassung ?



    War die nachfolgende Verkündung und die Abstimmung zum Grundgesetz rechtlich einwandfrei ? Waren die Abstimmenden berechtigt dazu ?


    So, das war meine Interpretation des oben genannten Seiten und die politische Grundlage der dort geführten Diskussionen ... :rolleyes:

    Re: Nokia 7200 - erhältlich?


    Zitat

    Original geschrieben von w00p
    Ich wollte mal nachfragen, ob das Nokia 7200 bereits erhältlich ist. Auf der Nokia Seite steht nichts mehr von 1. Q2004 und im Shop steht auch nichts von nicht lieferbar..


    Ist es also nun in freier Wildbahn erhältlich? Weil die Termine ja zwischen 10. bis 13. KW lagen..


    Im Moment ist es noch nicht verfügbar. Sobald mir ein voraussichtlicher Liefertermin vorliegt melde ich mich hier wieder zu Wort !

    Zitat

    Original geschrieben von lanturlu
    Mal eine dumme Frage:
    Was bedeuten die 80GB in der Titelzeile?
    Ist da schon eine Festplatte drin, oder werden nur Platten bis zu dieser Größe unterstützt, was ich mir nicht so recht vorstellen kann.
    Grüße,
    Lanturlu


    Selbstverständlich ist da eine Festplatte drin !