[QUOTE] Original geschrieben von herold
Solange Du nirgendwo in irgendwelchen Papieren namentlich auftauchst, kannst Du davon ausgehen bzw. behaupten, dass er Dir das Handy und die Karte bis auf weiteres zur Nutzung überlassen hat. Nach Eurer Trennung kannst Du ihm das Handy einfach wie die Sim-Karte zurückgegeben. Den Kaufpreis für's Handy, den Du mal bezahlt hast, würde ich an Deiner Stelle abschreiben. Du hast ja schließlich auch telefoniert oder hast Du ihm die Kosten erstattet?
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Natürlich habe ich alle Kosten, die ich verursacht habe, auch bezahlt. Nur sehe ich es nicht ein, die Grundgebühr für die nächsten 16 Monate zu zahlen.
Und zurückgeben will ich das Handy nicht. Schließlich bin ich diejenige, die es bisher bezahlt hat.
Klar läuft auch die Kaufrechnung auf seinen Namen, aber bezahlt habe ich diese Rechnung.
Egal, warte jetzt einfach ab was passiert.
Finde es beruhigend, daß meine Einschätzung im roßen und Ganzen bestätigt wurde.
Vielen Dank euch allen,
poldi