Beiträge von poldi76

    [QUOTE] Original geschrieben von herold
    Solange Du nirgendwo in irgendwelchen Papieren namentlich auftauchst, kannst Du davon ausgehen bzw. behaupten, dass er Dir das Handy und die Karte bis auf weiteres zur Nutzung überlassen hat. Nach Eurer Trennung kannst Du ihm das Handy einfach wie die Sim-Karte zurückgegeben. Den Kaufpreis für's Handy, den Du mal bezahlt hast, würde ich an Deiner Stelle abschreiben. Du hast ja schließlich auch telefoniert oder hast Du ihm die Kosten erstattet?
    [QUOTE]


    Natürlich habe ich alle Kosten, die ich verursacht habe, auch bezahlt. Nur sehe ich es nicht ein, die Grundgebühr für die nächsten 16 Monate zu zahlen.
    Und zurückgeben will ich das Handy nicht. Schließlich bin ich diejenige, die es bisher bezahlt hat.
    Klar läuft auch die Kaufrechnung auf seinen Namen, aber bezahlt habe ich diese Rechnung.
    Egal, warte jetzt einfach ab was passiert.
    Finde es beruhigend, daß meine Einschätzung im roßen und Ganzen bestätigt wurde.
    Vielen Dank euch allen,
    poldi

    Stimmt genau, wir sind zusammen losgegangen. Vertragspartner konnte aber nur einer werden und da er seine Nummer gerne mitnehmen wollte, ist er Vertragspartner geworden. Eigentlich war es so ausgemacht, daß wir, sollten wir uns trennen, den Vertrag splitten. Über eine nutzungsgebühr für das Handy oder was mit dem Handy im Falle des Falles passiert, haben wir nie gesprochen. Schließlich hatte ich es ja auch selber bezahlt.


    Unterschrieben habe ich den Kram dann auch Anfang August, nur leider ist bis Dezember nichts passiert, obwohl ich ihn mehrfach schriftlich drauf hingewiesen habe, daß ich keine gemeinsame Rechnung mehr wünsche und er sich überlegen soll, ob er den Vertrag splittet oder ich ihm sonst die Karte wiedergeben würde.
    Hat ihm wohl Spaß gemacht.
    Na ja, jetzt habe ich meine Konsequenzen draus gezogen, von einer Freundin ihre alte Karte übernommen und ihm meine zurückgegeben.
    In meinen Augen habe ich ihm mit vier Monaten genug Zeit gegeben, etwas zu unternehmen. Vor allem war alles soweit geregelt, daß er nur noch den Brief abschicken mußte.


    Was er jetzt tun will?
    Habe bis Ende Januar ein Ultimatum gestellt bekommen.
    Wenn ich das Handy nicht so zurückgebe, wird er weitere Schritte einleiten.
    Seiner Meinung nach rechnet man die Differenz des Handywertes aus. ( Bsp:
    damals ohne Vertrag 400 €, heute ohne Vertrag 200 €, d.h. Wertverlust 200 €, von mir schon bezalt 80 €, daraus schließt er, er bekommt 120 € und das Handy von mir).
    Was er von dem ganzen hat, weiß ich auch nicht.

    Hmmm, dann befinde ich mich ja anscheinend auf der sicheren Seite.
    Hoffe zwar immernoch, daß er nur heiße Luft produziert hat, aber da bin ich mir mitllerweile nicht so sicher.
    Den Vertrag will er mittlerweile nicht mehr splitten, was das ganze also in die Zwickmühle bringt. Jetzt will er meine Zuzahlung als Nutzungsentgeld auslegen, was ihn von der Erstattung befreien würde.
    Na ja, lasse es jetzt beruhigt auf mich zukommen und freu mich, daß es nur das Handy ist...
    Danke für Deinen Rat...

    Hallo!
    Hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen:
    Habe vor einiger Zeit mit meinem Ex einen O2-Duo-Vertrag abgeschlossen.
    Der Vertrag lief auf seinen Namen, die Zuzahlung für die Handys ist jeweils von uns beiden erfolgt.
    Jetzt ist der Fall eingetreten, daß wir uns getrennt haben.
    Nachdem er es in vier Monaten nicht geschafft hat, den Vertrag zu splitten und mir eine eigene Rechnung zukommen zu lassen, habe ich ihm die Sim-Karte zurückgegeben.
    Er fordert jetzt das Handy von mir, will mir aber nicht die erfolgte Zuzahlung erstatten sondern ist im Gegenteil der Meinung, daß er von mir noch Geld zusätzlich zum Handy bekommen würde, da dieses millterweile einen Wertverlust erlitten hätte.
    Hört sich jetzt alles sehr lächerlich an, nur leider droht er mir mit weiteren Schritten.
    Bin selber im Handyrecht nicht so bewandert und weiß wirklich nicht, wie die Rechtslage aussieht.
    Grüße,
    Poldi