Hallo!
Hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen:
Habe vor einiger Zeit mit meinem Ex einen O2-Duo-Vertrag abgeschlossen.
Der Vertrag lief auf seinen Namen, die Zuzahlung für die Handys ist jeweils von uns beiden erfolgt.
Jetzt ist der Fall eingetreten, daß wir uns getrennt haben.
Nachdem er es in vier Monaten nicht geschafft hat, den Vertrag zu splitten und mir eine eigene Rechnung zukommen zu lassen, habe ich ihm die Sim-Karte zurückgegeben.
Er fordert jetzt das Handy von mir, will mir aber nicht die erfolgte Zuzahlung erstatten sondern ist im Gegenteil der Meinung, daß er von mir noch Geld zusätzlich zum Handy bekommen würde, da dieses millterweile einen Wertverlust erlitten hätte.
Hört sich jetzt alles sehr lächerlich an, nur leider droht er mir mit weiteren Schritten.
Bin selber im Handyrecht nicht so bewandert und weiß wirklich nicht, wie die Rechtslage aussieht.
Grüße,
Poldi
rechtliches Problem O2 Duo-Vertrag
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Spannende Frage: Vertragspartner ist juristisch offenbar Dein Ex, d.h. die Verpflichtung gegenüber O2 ist sein Problem und Du hast damit nichts weiter zu tun. Ich fand es beim Duo immer komisch, das einer für den Vertrag seinen Kopf bzw. seine Unterschrift hinhalten muß und habe mit meiner Ex damals davon Ab-stand genommen, da die Dame Ihre Telephonrechnungen immer erst zu bezahlen pflegte, wenn man Ihr das Netz schon abgestellt hatte, und ich selbst keine Lust hatte, bei Ihr hinterm Geld herzulaufen. Die Frage ist, was Dein Ex eventuell privat von Dir einklagen könnte, wenn er es denn wirklich täte. Da er Vertragspartner von O2 ist, gehören ihm m.E. entsprechend die subventionierten Handys, er hätte aber natürlich auch die Zuzahlung leisten müssen. D.h. Handy gegen Zuzahlungserstattung; da ein Wertverlust kaum realistisch eingeschätzt werden kann, würde ich vorschlagen, dass Du ihm vielleicht die Hälfte der Zuzahlung abverlangst oder eben wirklich den Vertrag in zwei mal Genion trennst; bei O2 geht das ohne Probleme.
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Hmmm, dann befinde ich mich ja anscheinend auf der sicheren Seite.
Hoffe zwar immernoch, daß er nur heiße Luft produziert hat, aber da bin ich mir mitllerweile nicht so sicher.
Den Vertrag will er mittlerweile nicht mehr splitten, was das ganze also in die Zwickmühle bringt. Jetzt will er meine Zuzahlung als Nutzungsentgeld auslegen, was ihn von der Erstattung befreien würde.
Na ja, lasse es jetzt beruhigt auf mich zukommen und freu mich, daß es nur das Handy ist...
Danke für Deinen Rat... -
o2 Duo
Hallo,
genaueres kann ich auch nicht sagen, jedoch würde ich sagen er hat eigentlich keine Große Chance, weil er den Vertrag ja gemacht hat und du mit O2 somit nichts zu tun hast. Was würde er denn machen falls das Telefon geklaut worden wäre?! Wo will er da was einklagen? Zudem muss er mit sowas rechnen und hätte teoretisch mit dir einen Vertrag für die Nutzung aufsetzten müssen. Wer das Handy über die Vertragslaufzeit nutzt juckt O2 nicht, die Hauptsache ist die Rechnungen werden gezahlt.
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Zitat
Original geschrieben von poldi76
Jetzt will er meine Zuzahlung als Nutzungsentgeld auslegen, was ihn von der Erstattung befreien würde.Also so wie ich das sehe, hast du ihm das Handy abgekauft (bist du mitgegangen, als er sich zwei Handys gekauft hat oder seid ihr zusammen zwei Handys kaufen gegangen? doch sicher letzteres, da auch jeder für sein Handy bezahlt hat).
Du bist doch auch sicher bereit, daß er den Vertrag aufsplittet und jeder seinen Weg geht. Wenn ihm das nicht paßt, dann soll er halt vor Gericht gehen, ganz einfach. Dann wird er merken, daß ihn das erstmal richtig Geld und Zeit kostet und es normalerweise sein lassen. -
Stimmt genau, wir sind zusammen losgegangen. Vertragspartner konnte aber nur einer werden und da er seine Nummer gerne mitnehmen wollte, ist er Vertragspartner geworden. Eigentlich war es so ausgemacht, daß wir, sollten wir uns trennen, den Vertrag splitten. Über eine nutzungsgebühr für das Handy oder was mit dem Handy im Falle des Falles passiert, haben wir nie gesprochen. Schließlich hatte ich es ja auch selber bezahlt.
Unterschrieben habe ich den Kram dann auch Anfang August, nur leider ist bis Dezember nichts passiert, obwohl ich ihn mehrfach schriftlich drauf hingewiesen habe, daß ich keine gemeinsame Rechnung mehr wünsche und er sich überlegen soll, ob er den Vertrag splittet oder ich ihm sonst die Karte wiedergeben würde.
Hat ihm wohl Spaß gemacht.
Na ja, jetzt habe ich meine Konsequenzen draus gezogen, von einer Freundin ihre alte Karte übernommen und ihm meine zurückgegeben.
In meinen Augen habe ich ihm mit vier Monaten genug Zeit gegeben, etwas zu unternehmen. Vor allem war alles soweit geregelt, daß er nur noch den Brief abschicken mußte.Was er jetzt tun will?
Habe bis Ende Januar ein Ultimatum gestellt bekommen.
Wenn ich das Handy nicht so zurückgebe, wird er weitere Schritte einleiten.
Seiner Meinung nach rechnet man die Differenz des Handywertes aus. ( Bsp:
damals ohne Vertrag 400 €, heute ohne Vertrag 200 €, d.h. Wertverlust 200 €, von mir schon bezalt 80 €, daraus schließt er, er bekommt 120 € und das Handy von mir).
Was er von dem ganzen hat, weiß ich auch nicht. -
Er hat den Duo-Vertrag bei o2 unterschrieben. Somit hält sich o2 bei allen Fragen rund um den Vertrag an ihn. Solange er immer schön die Rechnungen bezahlt, wird sich o2 niemals bei ihm melden. Es wird außerdem im Nachhinein für ihn nur schwer bis überhaupt nicht nachzuweisen sein, dass Du das eine Handy zum subventionierten Preis gekauft hast. Er wird imho vermutlich eine Rechnung aus dem Laden haben, wo die Handys gekauft wurden. Dort steht dann wohl sein Name drauf. Solange Du nirgendwo in irgendwelchen Papieren namentlich auftauchst, kannst Du davon ausgehen bzw. behaupten, dass er Dir das Handy und die Karte bis auf weiteres zur Nutzung überlassen hat. Nach Eurer Trennung kannst Du ihm das Handy einfach wie die Sim-Karte zurückgegeben. Den Kaufpreis für's Handy, den Du mal bezahlt hast, würde ich an Deiner Stelle abschreiben. Du hast ja schließlich auch telefoniert oder hast Du ihm die Kosten erstattet? Soll er sich doch das Handy an den Hut stecken. Er wird Dir daher gar nichts können. Das Handy hätte er ja dann. Das dürfte je nach Alter u. Typ sowieso "nichts" mehr wert sein. Worum es ihm gehen dürfte ist, dass er die Grundgebühr für den zweiten Vertrag an der Backe hat. das ist aber sein Problem. Einer Auseinandersetzung mit Anwalt usw. würde ich gelassen entgegensehen. Solche Drohungen sind oftmals nur heiße Luft. Der Streitwert bei einem Handy ist oftmals zu gering. Viele Rechtschutzversicherungen haben nämlich eine Selbstbeteiligung.
Gruß herold
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meine laien-meinung: du hast das handy damals bezahlt (die subventionierung ist ja kein offizieller akt), damit gehört es dir. das risiko sollte ihm damals bewusst gewesen sein.
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Hallo,
ich würde mich da auf nichts einlassen.
Es ist für deinen Ex in der Tat etwas dumm gelaufen.
Du hast das Handy damals bezahlt, es ist damit dein Eigentum.
Der Mobilfunkvertrag und der Kaufvertrag sind rechtlich zwei eigenständige Verträge und haben nichts miteinander zu tun. Das ist ja auch der Grund, weswegen man bei einer außerordentlichen Kündigung z.B. durch eine Preiserhöhung das Handy behalten kann.
Dein Ex hat nun einen Genion Duo Vertrag, zahlt also 17 EUR Grundgebühr und nur ein Handy.
An deiner Stelle schreib ihm, daß du den Vertrag auch nicht gesplittet haben willst. Soll er mal schön auf dem Duo und nur einem Handy sitzenbleiben.
Fazit: Du hast das Handy bezahlt, es ist dein Eigentum. Der komplette Vertrag läuft auf deinen Ex und dabei sollte man es belassen.Gruß
Seby -
Ich würde mich an deiner Stelle zurücklehnen und das Handy behalten. Du hast ihm angeboten, wie damals ausgemacht, den Vertrag zu splitten (das bedeutet also ein Handy für jeden, deswegen hat auch jeder eins bezahlt). Wenn er das nun nicht machen will und lieber zwei Karten behalten und zahlen will, soll er doch. Er hatte schließlich die Wahl.
Falls er dich irgendwie belangen will, muß er vor Gericht gehen. Und das kostet richtig Geld. Und selbst dann steht Aussage gegen Aussage.
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