Beiträge von Anwalta

    Tja,
    passierte zu Zeiten Handykult,
    ich wollte einen ganz anderen Nick. Vergeben.
    Ersatz gesucht, auch vergeben.


    Nun, da mich zu der Zeit dann der Einstieg in die Anwaltschaft packte, einfach den ersten Buchstaben des Vornamens zu, fertig.


    Diese Behelfslösung sollte eigentlich nur übergangsweise sein, aber seit HK war ich dabei geblieben :rolleyes: Es fiel mir nichts besseres mehr ein...

    Erst einmal abwarten: das Ganze können die ör nicht so einfach festlegen.


    Dazu bräuchte es eines neuen Rundfunkstaatsvertrages.


    Und ob die Länder da mitmachen, wenn UMTS dadurch nicht mehr in die roten Zahlen kommt, da die User fehlen...


    Das sehe ich so noch nicht. Das hieße, sehenden Augus UMTS ins aus zu drücken.

    ... Achtung, akute Explosionsgefahr!


    Sämtliche Inhaber von nicht originalen Akkus bitte sofort einen originalen Siemens - Akku kaufen!


    :D


    Also, schon möglich, dass das nicht immer ohne ist, wenn Plagiatakkus verwendet werden.


    Hört sich aber mindestens genauso nach Marketing an... :rolleyes:


    mal sehen, wieviel Akkus Siemens jetzt verkauft...

    Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    Aber betrifft Gewährleistung nicht nur Fehler, die von "vornherein" da waren? Und das muss nämlich der Endverbraucher beweisen.


    Ist doch schon oben gepostet, die ersten 6 Monate die Vermutung, dass Fehler von vorneherein da, danach Beweislast beim Verbraucher bei der Gewährleistung.

    Ach ja, um es vielleicht zu verdeutlichen:


    Diese Regelung gilt ja erst seit dem 1.1.02.


    Das alte Schuldrecht macht es noch deutlicher:


    Dort musste der Händler nur 6 Monate Gewährleistung geben.


    Aus Kundenservice haben aber viele eine darüber hinausgehende, feriwillige Garnetie gegeben, oft 2 Jahre.


    Heisst: die ersten 6 Monate hat man auf das Gesetz gepocht (Gewährleistung), danach auf die zusätzliche Garantie (freiwillig vom Händler).


    Alle Klarheiten beseitigt?

    Lux:


    Antwort steht über Deinem Posting.


    Die Gewährleistung ist das gesetzlich geregelte Recht, das Dir Gewährleistungsrechte (Midnerung, Wandelung/Rücktritt vom vertrag, ggf. Schadensersatz) zugesteht.


    Die Garantie ist eine freiwillige, nicht gesetzliche "Gewährleistung", wenn man so will.


    Für Dich macht das keinen Unterschied nach 8 oder 14 Monaten als Verbraucher:


    2 Jahre lang muss der Händler, vereinfacht gesagt, Dir gewährleisten, dass alles funzt (es sei denn, Du hast Dein Gerät selbst zerschossen :D ).


    Die Garantie (hier im Beispiel 12 monate) interessiert aber den Händler, da er für den Fall, dass Du Gewährleistungsrechte gegen ihn geltend machst, die Garantie vom Hersteller in Anspruch nehmen will. Die hat er aber nach 14 Monaten nicht mehr.


    Für Dich als Verbraucher ist das also alles egal, weil Du den
    g e s e t z l i c h e n Anspruch auf Gewährleistung hast.


    Der Händler hat in Deinem Beispiel nach 14 Monaten also das Nachsehen, weil die f r e i w i l l i g e Garantie des Herstellers nur 12 Monate gilt.