Leider Erlaubt !
Hi
Ja es gibt was neues
Es wäre laut eines Elektriker der Elektroinnung erlaubt. Der Lüfter ist abgesichert, mit einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung und dadurch ist es erlaubt den Lüfter mit einem 220Volt Lüfter zu betreiben und auch in der geringen Höhe. Die Bestimmung wurde in den letzten Jahren zwar sehr oft geändert aber es wäre SICHER.
Habe trotzdem kein gutes Gefühl beim Duschen !
Hier die Antwort der Elektroinnung Stuttgart:
Sehr geehrter Herr Maretzky,
zu Ihrer Mail nehme ich wie folgt Stellung:
Ein vollständiges Verbot für Lüfter mit AC 230 V im Bereich 1 (2,25 m über der Badewanne oder Duschwanne) gibt es nicht, sondern ist abhängig vom Zeitpunkt der Errichtung dieses Lüfters.
Vor dem 30.06.2003 hat DIN VDE 0100-701 (VDE 0100 Teil 701):1984-05 gegolten. Nach dieser Norm war die Errichtung im Bereich 1, auch ohne eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom IDN £ 30 mA zulässig. Vom 01.07.2003 bis 31.01.2004 war die Errichtung im Bereich 1 unzulässig. Nach dem 01.02.2004 wurde die Errichtung von Lüftern im Bereich 1 wieder zulässig, allerdings nur wenn der Stromkreis mit einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom IDN £ 30 mA. geschützt ist.
Wenn der Lüfter die geforderte Schutzart von IPX4 erfüllt, wäre durch Errichtung des Lüfters im Bereich 1, auch in der „Übergangsphase“, kaum eine erhöhte Gefährdung zu erwarten.
Außerdem sollten Sie wissen, dass im Bereich 1 auch Wassererwärmer (auch ohne Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom IDN £ 30 mA.) zulässig ist. Auch dadurch hat sich das Unfallgeschehen nicht erhöht.
Mit freundlichen Grüßen.
W.Hörmann