Alles schön und gut, aber ab wann ist das Gerät verfügbar?
Beiträge von Hilden
-
-
Gut, dann sollten wir das rausfinden. Wer bestellt?

-
Zitat
Original geschrieben von bluejacker
PS: Glückwunsch zum Junior Guru :top:
Oh, stimmt. :confused: :cool:
Danke. :top: -
Das N90 Display ist 352 x 416 Pixel, das vom E61 240 x 320 Pixel.

-
Seit der neuen Version wird, zumindest momentan, das Nokia 6270 nicht unterstützt.

-
Zitat
Original geschrieben von Hilden
Das geht wohl. Solange auf den gleichen Zugang zurückgegriffen wird. GPRS und W-LAN gleichzeitg geht z.B. nicht.Nehme alles zurück. Konnte gerade eine GPRS und W-LAN Verbindung parallel aufbauen.

-
Zitat
Original geschrieben von bluejacker
N9300i: Danke für die Bilder und den Test. Ich schwanke noch zwischen 9300i und E61

Ich schwanke jetzt noch zwischen E70 und 9300i.
Da er jetzt anscheinend nicht umfällt, stört mich nur die kleine Tastatur beim 9300i. Der 9500 könnte also jetzt doch in Rente... :confused:ZitatOriginal geschrieben von bluejacker
Ich hab mal eine Frage (können 9500 Besitzer wahrscheinlich auch beantworten): Kann ich mehrer W-Lan Verbindungen gleichzeitig aufrecht haben? Also z.B Surfen, zwischendurch mal Mails abrufen und im Hintergrund noch einen Messenger laufen haben? geht das?
Das geht wohl. Solange auf den gleichen Zugang zurückgegriffen wird. GPRS und W-LAN gleichzeitg geht z.B. nicht.
-
ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von shausch
Um mal zum Thema zurueckzukommen:Eine Nutzung der Telekommunikationsdienstleistungen ueber den Kuendigungszeitraum hinaus wurde in der Vergangenheit von einigen Anbietern und im nachfolgenden Klageverfahren auch von einigen Amtsrichtern als "konkludente" (also stillschweigende und einvernehmliche) Vertragsverlaengerung interpretiert.
Das ist nunmal so und es gibt Urteile dafuer und auch dagegenIn der Regel ist das aber nicht der Fall, dass sich ein Anbieter darauf beruft. Das kommt meist eher bei den etwas "schlitzohrigen" Anbietern vor. Aber ein Gesetzesverstoss ist es auf keinen Fall und letztenendes kommt es darauf an, wie das der jeweilige Amtsrichter sieht.
Viele Gruesse....Da sollte vielleicht doch mal jemand bis zum BGH gehen.

-
Zitat
Original geschrieben von bescheid
Nein, bekommen sie nicht, sondern volle Konten.
Ist bei Eigentumsvorbehalt doch immernoch so.
Woher sollten die Bauchscmerzen kommen?
Das ist die Frage. Wenn das Handy an der Kasse bezahlt wird, erhälst Du "vollwertiges Eigentum", auch wenn Du nur einen Euro zahlst. (Abstraktionsprinzip lassen wir mal bei Seite!
). Oder hast Du schon einen Fall gehabt, bei dem jemand das Handy an den Netzbetreiber zurückgeben musste, weil er die laufenden Kosten des Vertrags nicht zahlen konnte und der Netzbetreiber den Vertrag außerordentlich gekündigt hatte? -
Heute ist mein Adapter gekommen. Angeblich 6. Generation.
Er läuft im: Nokia 9500, SE K600i, Z800i, T610, K750i
er läuft nicht im: Nokia 6101, 8800, 6270, N70, 1110
,2600