ZitatOriginal geschrieben von Dennis Thomsen
Sony Ericsson T630 - Neu und originalverpackt! 150 Euro
Aber mit T-Mobile Branding!
Gruß Gunn
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ZitatOriginal geschrieben von Dennis Thomsen
Sony Ericsson T630 - Neu und originalverpackt! 150 Euro
Aber mit T-Mobile Branding!
Gruß Gunn
ZitatOriginal geschrieben von matze929
Ich versteh langsam auch garnicht mehr wieso AirJordan da so ein Wind macht. Sind es die Porto-Gebühren oder was ? Du hast die Kamera doch noch garnicht bezahlt.......
Wegen den paar Euro Porto wäre mir der Wirbel zu blöd.
So langsam versteh ich das ganze Theater auch ned mehr.
Sorry, aber warum schickst du die Cam nicht einfach zurück und kaufst Dir im Laden um die Ecke nach vorheriger ausführlicher Beratung nicht die für deine hohen Ansprüche genügende Camera?
Du hast doch nichts zu befürchten, da du das Geld ja eh noch nicht überwiesen hast und in der Bringschuld bist. D.h. entweder Kohle oder Camera.
Gruß Gunn
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von ChickenHawk
BGB § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift
eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete
Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der
Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung
der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich
gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den
Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in
Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber
dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die
Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss
mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der
Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem
Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder
eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden.
Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der
Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim
Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der
Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist.
Aber dann darf man das Gerät auch nicht verwenden...
Außerdem würde ich um das fundierter beurteilen zu können doch gerne mal den Link zu Auktion...
CH
Danke.
Das sollte helfen, aber wie gesagt, Gesetze sind zum auslegen da.
Meiner Meinung nach sollte er den Händler von der Umtauschabsicht informiren und dann die Ware zurückschicken. Und auf sein Geld hoffen.
Gruß Gunn
ZitatOriginal geschrieben von matze929
Er ist nicht vorher aufgeklärt worden. Somit gibt es keine 14 Tage Frist. Er kann MINDESTENS innerhalb 1 Monat zurückgeben.
Welchen § kannst du hier denn geltend machen?
Gruß Gunn
So What!
ZitatOriginal geschrieben von nordhandy
was willst du denn mit 1000 Min,wenn du im Monat gerade mal 2-3 Std.telefonierst und dann noch zu 85% ins Mobilenetz.??? :confused:
Die 1000 Min gelten auch für das E-Plus Netz (und natürlich fürs Festnetz).
Und Kosten nur 5 €.
Ich finds gut. Die meisten anderen wohl auch.
So what.
Gruß Gunn
ZitatOriginal geschrieben von Prilmayer
in der Funktion ist klar beschrieben dass Sprachnotitzen bis 30 sek gemacht werden können....
Kann man jetzt Sprache damit aufzeichnen, oder ist es ein DAU?
Egal.
Die 14-tägige Frist sollte irgendwie schriftlich eingehalten werden.
Gruß Gunn
ZitatOriginal geschrieben von MrBlonde
Naja, Gewerbeanmeldung ist vielleicht etwas hochgegriffen... Debitel benötigt von dir entweder: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder eine von Dir versicherte (schriftlich anzugebende) Berufsbezeichnung, wenn Du z.B. Freischaffender (Journalist, Künstler, etc.) bist...
Dann ist doch besser die Variante mit E Plus T&M 120 + 1000 Minuten Option zu wählen.
Gruß Gunn
Hi!
Ich hänge mal meine Frag hier an.
Habe auch seid kurzem das N223i, sehr schönes Teil.
Was mich aber am meisten stört, ist dass man die Klappe nicht auf aktiv stellen kann, damit man zum annehmen und auflegen nur Klappe auf oder Klappe zu "tun" muss.
Oder habe ich die Einstellung übersehen?
Gruß Gunn
Re: Hol Dir deinen Klingelton - wann hört es auf?
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von chico
...
Klingeltonwerbungen.
Ich schau fast nie fern, meistens läuft MTV im Hintergrund. Bin aber kurz davor, mir diese Angewohnheit abzugewöhnen, denn ich kann die Klingeltonwerbungen nicht mehr ertragen. Bei MTV bilden sie nahezu den gesamten (!) Werbeblock und wiederholen sich jede Viertelstunde.
...
Dito.
Seid dieses lästige werben um die Gunst der Teenies anhält scheue ich mich einen der Musiksender anzuschalten, da das wirklich sehr lästig ist und auch nicht gerade dezent beworben wird.
Hoffen wir, dass es irgendwann mal endet.
Gruß Gunn
Wieso nicht einfach ausprobieren?
Um welches Gerät handelt es sich denn?
Du musst um GPRS und WAP usw noch die Einstellungen ändern, bzw. kannst dir das von dem jeweiligen Provider auch zuschicken lassen, falls du das nutzt.
Gruß Gunn