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Original geschrieben von tomi78
In diesem Fall wäre es futsch und du könntest nur hoffen, dass derjenige guten Willen zeigt und es zurück zahlt.
Natürlich ist der Empfänger gesetzlich verpflichtet, das Geld zurückzuzahlen.
Wenn also die Rückbuchung über die Bank nicht läuft, kann man sich immer noch direkt an den Empfänger wenden. In dem Fall müsste nur die Bank bei der Ermittlung des Namens behilflich sein.
Gruß
db
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Re: blieswood
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Original geschrieben von symbian
... aber was ist das den für ein notebook, die haben doch eigentlich immer infrarot eingebaut?!
Meins nicht. Wäre ja schön, wenn ich das bisher tatsächlich übersehen hätte. Es gibt aber afaik eine ganze Menge auch neuer Notebooks ohne IR-Port. In meinem Fall handelt es sich um ein IBM R40e.
Gruß
db
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Ich hätte mal eine Frage zu Infrarot-Adaptern (sorry, falls off-topic):
Für mein Notebook habe ich einen Infrarot-USB-Adapter (no-name über eBay) bestellt, um mein Nokia 6510 syncen zu können. Wird laut Auflistung in der Artikelbeschreibung unterstützt.
Dort sind aber nur Handys angegeben. Werde ich voraussichtlich auch einen Palm Tungsten E über diese Schnittstelle (in Verbindung mit dem Palm-Conduit) synchronisieren können, oder muss wirklich jedes einzelne Gerät von der Treiber-Software des Adapters unterstützt werden bzw. gibt es Adapter, die nur mit Handys, nicht aber mit PDAs kommunizieren können? Das Problem der "Abwärts-Kompatibilität" wird sich ja bei einem neuen Palm kaum ergeben.
Gruß
db
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Original geschrieben von Farbschlurf
Des Weiteren frage ich mich, was an einer FLV (speziell von der tecis vermittelt - bin selber Kunde) intransparent sein soll. :confused: Man weiß genau in welche Fonds man inwieweit investiert ist - kann die Aufteilung selber wählen oder managen lassen - und kann jederzeit switchen. Transparenter geht es doch nicht mehr.
Und wo wir in diesem Thread schon bei Halbwahrheiten und -wissen sind: Wie Du selber so schön sagst sind Kapitallebensversicherungen "suboptimal" - genau deshalb werden diese (wie Bausparverträge im Übrigen auch) von der tecis auch partout nicht angeboten.
Bei fondsgebundenen Kapitallebensversicherungen ist im allgemeinen die Provisions- und Gebührenstruktur unübersichtlich. Also die Frage, wie hoch die Ausgabeaufschläge und jährlichen Verwaltungsgebühren der jeweiligen Gesellschaften sind. Meist werden diese Posten nicht gesondert ausgewiesen, sondern direkt in die Wertentwicklung einberechnet.
Dass die tecis keine fondsgebundenen Kapitallebensversicherungen (mehr) vermittelt, ist mir allerdings neu.
Gruß
db
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Welcher Finanzdienstleister auch immer: die Sache steht und fällt mit dem persönlichen Berater. Dass Banken das Geld irgendwo am Geldmarkt investieren und tecis "direkt in der Wirtschaft", ist jedenfalls ganz grundsätzlich Quatsch. Selbst die Sparkassen haben Milliarden an Kundengeldern direkt in der Wirtschaft am Neuen Markt verbrannt, und tecis steckt auch jede Menge Holz über die hochgelobten (weil provisionträchtigen und intransparenten) fondsgebundenen Lebensversicherungen in Renten- und Geldmarktpapiere.
Am saubersten läuft die Sache in der Regel, wenn der Berater ein festes Honorar erhält und dann nicht mehr an irgendwelchen Provisionen für die abgeschlossenen Verträge verdient. Zwar mögen die Gebühren zunächst abschreckend wirken, bei Abschluss einer suboptimalen Kapital-Lebensversicherung bleiben über die Jahre aber auch locker 3000 Euro am tecis-Mann kleben, die man sich bei einem Direktversicherer sparen könnte.
Gruß
db
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sorry, bitte löschen, Irrtum
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Original geschrieben von mavolta
...holt man den Aufpreis durch Kostenersparnis wieder rein?
Nein, die Preise des Gold Card Reiseservice liegen zwar unter den Listenpreisen der Hotels und Fluggesellschaften, aber zum Teil deutlich über den per Online-Buchung verfügbaren tatsächlichen Marktpreisen. Lohnt sich also nur für vielbeschäftigte Spitzenverdiener, die lieber ein paar Euro mehr bezahlen und dafür alles aus einer Hand organisiert bekommen.
Gruß
db
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Original geschrieben von elgo
Schulbeispiel dürfte der unverlangt zugesandte Wein sein - wenn Du den austrinkst, musst Du ihn auch bezahlen 
Auch den müsste ich wahrscheinlich eher nicht bezahlen.
Hier mal ein praktisches Beispiel; ein unverlangt zugesandtes Buch kommt einer Fernsehzeitschrift ja schon recht nahe:
http://ruessmann.jura.uni-sb.d…01/faelle/annahmefall.htm
Gruß
db
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Original geschrieben von Tha Masta
Das einzigste was dein Bruder machen muss ist das Zeugs aufheben und bei Verlangen zur Abholung bereithalten.
Selbst das ist nicht nötig; er kann die Sachen auch sofort entsorgen. Zusendung unbestellter Ware gilt als unlauterer Wettbewerb, §241a I BGB schließt einen Anspruch gegen den Verbraucher grundsätzlich aus.
Gruß
db