Beiträge von N°5

    @ Blackstreet
    Ich habe das mit dem Covers im Menü nicht ganz verstanden.
    Meinst du das neue Aussehen der iPod Menüs, wo auf der rechten Seite immer ein Cover angezeigt wird?
    Oder beim Abspielen eines Tracks?


    Wenn du die Covers von iTunes automatisch hinzugefügt haben willst, dann musst du einen iTunes Account haben. Die Lieder müssen richtig getaggt sein, damit die Covers auch gefunden werden.
    Alternativ Software kannst du natürlich auch benutzen.


    Zitat

    Haben einige cds auch schon cover, obwohl ich sie nich per hand eingefügt hab, und kein itunes store acc. hab wie kommt das?


    Es könnte möglich sein, dass es im Tag von der Musikdatei vorhanden war oder ähnlich, dazu müsste man wissen wo deine Lieder herstammen oder wie du sie zufügst.


    Wenn bei deinem Freund keine Covers auf dem iPod angezeigt werden, obwohl Covers in iTunes vorhanden ist, kann es sein, dass er das mit der Coverübertragung deaktiviert hat.


    iPod anschließen und dann in iTunes auf "Einstellungen" eine Option die ungefähr so heißt "Covers übertragen" finden, weiß jetzt nicht genau wie es heißt habe mein iPod nicht zur Hand. Auf jeden Fall erscheint die Option nur wenn du einen iPod anschließt.

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Zum einen ist die Klausel natürlich grds. wirksam, wenn das Gerät nicht der Beschreibung entspricht. Denn nur dann wird regelmäßig ein Sachmangel am Gerät vorliegen.


    Durch "regelmäßig" hört es sich an, als ob der Käufer bei der Klausel von einem Sachmangel ausgehen muss.
    Wenn das so ist, könnte man ja das als Verkäufer im Voraus planen um sich im Nachhinein einer Verantwortung entziehen zu können.

    Zitat


    Was sollte ein Ausschluss der Sachmängelhaftung für einen Sinn machen, wenn er nicht greift, sobald ein Sachmangel vorliegt?


    Ja, das stimmt. Jedoch muss man erwähnen, das es sich hierbei um den Defekt des Mikrophons handelt. Durch diesen Mangel lässt sich das Handy zum Telefonieren nicht benutzen. Und die Möglichkeit mit einem Handy zu telefonieren muss ja schon möglich sein. Somit handelt es sich für mich um ein schwerwiegendes Defekt in meiner genannten Hinsicht.

    Zitat


    Grenzen sind dem Ausschluss nur dann gesetzt, soweit der Verkäufer eine Beschaffenheitsgarantie für die Kaufsache erklärt hat oder der Verkäufer den Mangel gekannt und diesem dem Käufer arglistig verschwiegen hat. Die Beweisführung obliegt hierbei dem Käufer.


    Ich kann nicht wissen, ob der Verkäufer bewusst den Mangel verschwiegen hat. Jedoch gehe ich stark davon aus. Denn ein defektes Mikro sollte einem auffallen.

    Zitat


    Zweitens kann der Käufer auch bei Bestehen seiner Mängelrechte die Kaufsache i.d.R. nicht unmittelbar zurückschicken. Zuerst darf der Verkäufer den Mangel beseitigen. Weiterhin muss geprüft werden, ob überhaupt ein erheblicher Mangel vorliegt.


    Wer sollte in meinem Falle diesen Mangel prüfen? :)
    Wenn der Verkäufer das Recht hat den Mangel vorerst zu beseitigen, so ist mir das Recht.

    Zitat


    Die Klausel des Verkäufers "keine Garantie" ist jedoch aus anderen Gründen unwirksam, wenn sie, wovon man wohl ausgehen kann, von ihm für die mehrfache Verwendung konzipiert wurde: Sie geht zu weit, da Körperschäden und Schäden infolge groben Verschuldens und Vorsatzes nicht von ihr ausgenommen wurden. Damit verstößt sie, sofern sie eine AGB darstellt, gegen Klauselverbote und ist unwirksam.


    Das die Klausel zu weit geht habe ich nicht ganz verstanden, genauer gesagt "... da Körperschäden und Schäden infolge groben Verschuldens und Vorsatzes nicht von ihr ausgenommen wurden."
    Heißt es also, dass seine Klausel unwirksam ist?



    Danke an euch beiden :)


    Edit: Füge mal noch den Link des Artikels hinzu

    Funzt mit:


    - Microsoft Outlook 2000/2002/2003/2007
    - Microsoft Outlook Express / Windows-Adressbuch
    - Microsoft Windows Vista Contacts
    - Lotus Notes 5.x/6.x/7.0
    - Lotus Organizer 5.x/6.x


    Ich denke da gibts noch andere Software.

    Hallo,
    habe auch ein Problem bezüglich eBay.
    Habe ein Nokia 8800 ersteigert.
    Nun ist es da, aber siehe da, dass Mikrofon ist kaputt.


    Ich schreibe der Person jetzt eine eMail.
    Muss ich dabei irgendwas beachten? Irgendwas jemanden Melden oder so? Sozusagen gibt es einen bestimmten Ablauf wie ich am besten vorgehen kann?
    Ich meine da steht, dass er keine Rücknahme oder Garantie gewähren kann. Jedoch stand auch nix von einem defekten Mikrofon.

    Hallo,


    wusste nicht wohin mit meinem jetzigen Posting, aber in den Vertrauensthread soll das ja laut den Regeln nicht rein.
    Vorweggesagt ist mir klar, das das Updaten der Vertrauensliste mit den Nicks seine Zeit braucht, jedoch ist mein Eintrag den ich vor 5 Monaten gemacht habe immer noch nicht drin.


    Deswegen mein Frage: Woher weiß ich, wann die Liste das letzte mal geupdatet wurde?