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Original geschrieben von booner
Zum einen ist die Klausel natürlich grds. wirksam, wenn das Gerät nicht der Beschreibung entspricht. Denn nur dann wird regelmäßig ein Sachmangel am Gerät vorliegen.
Durch "regelmäßig" hört es sich an, als ob der Käufer bei der Klausel von einem Sachmangel ausgehen muss.
Wenn das so ist, könnte man ja das als Verkäufer im Voraus planen um sich im Nachhinein einer Verantwortung entziehen zu können.
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Was sollte ein Ausschluss der Sachmängelhaftung für einen Sinn machen, wenn er nicht greift, sobald ein Sachmangel vorliegt?
Ja, das stimmt. Jedoch muss man erwähnen, das es sich hierbei um den Defekt des Mikrophons handelt. Durch diesen Mangel lässt sich das Handy zum Telefonieren nicht benutzen. Und die Möglichkeit mit einem Handy zu telefonieren muss ja schon möglich sein. Somit handelt es sich für mich um ein schwerwiegendes Defekt in meiner genannten Hinsicht.
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Grenzen sind dem Ausschluss nur dann gesetzt, soweit der Verkäufer eine Beschaffenheitsgarantie für die Kaufsache erklärt hat oder der Verkäufer den Mangel gekannt und diesem dem Käufer arglistig verschwiegen hat. Die Beweisführung obliegt hierbei dem Käufer.
Ich kann nicht wissen, ob der Verkäufer bewusst den Mangel verschwiegen hat. Jedoch gehe ich stark davon aus. Denn ein defektes Mikro sollte einem auffallen.
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Zweitens kann der Käufer auch bei Bestehen seiner Mängelrechte die Kaufsache i.d.R. nicht unmittelbar zurückschicken. Zuerst darf der Verkäufer den Mangel beseitigen. Weiterhin muss geprüft werden, ob überhaupt ein erheblicher Mangel vorliegt.
Wer sollte in meinem Falle diesen Mangel prüfen? 
Wenn der Verkäufer das Recht hat den Mangel vorerst zu beseitigen, so ist mir das Recht.
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Die Klausel des Verkäufers "keine Garantie" ist jedoch aus anderen Gründen unwirksam, wenn sie, wovon man wohl ausgehen kann, von ihm für die mehrfache Verwendung konzipiert wurde: Sie geht zu weit, da Körperschäden und Schäden infolge groben Verschuldens und Vorsatzes nicht von ihr ausgenommen wurden. Damit verstößt sie, sofern sie eine AGB darstellt, gegen Klauselverbote und ist unwirksam.
Das die Klausel zu weit geht habe ich nicht ganz verstanden, genauer gesagt "... da Körperschäden und Schäden infolge groben Verschuldens und Vorsatzes nicht von ihr ausgenommen wurden."
Heißt es also, dass seine Klausel unwirksam ist?
Danke an euch beiden 
Edit: Füge mal noch den Link des Artikels hinzu