Beiträge von silentrob

    Jo das ist es echt, sowas kannte ich bisher nur aus dem Fernsehen, hab noch nie was mit den Bullen zu tun gehabt.
    Naja irgendwie tut mir ja der andere jetzt etwas leid, er hat ja das zweite Treffen ja immerhin organisiert nach dem das gestrige gescheitert ist. Ich hatte ihm ja auch gesagt dass ich die Anzeige dann fallen lasse aber das geht nicht. Eine Strafanzeige kann man nicht mehr zurück nehmen. Man kann nur das Strafverfahren oder so einstellen oder ich kann darauf verzichten, keine Ahnung, morgen erfahre ich dann mehr. Ich brauch erstmal etwas Ruhe um klar zu kommen. :D

    hab mein handy wieder :top:


    und der freund der mir das handy übergeben hat ist überführt, die Bullen kamen im schwarzen Zivil wagen übern Platz angerauscht, der typ stand nur da wie versteinert, man war das aufregend und dann hat er mich böse angeguckt, naja ab in wagen mit ihm und aufs Revier. Ich sollte dann den anderen Typen von dem ich die Handynummer hab, ja gleich im Revier anrufen, gesagt getan! Ich erzählte ihm dass alles geklappt hat aber da ist noch jemand der mit ihm reden möchte und gab dem Polizisten den Hörer in die Hand und der war nicht gerade nett zu ihm. Der Bulle war echt ein harter Hund, der wirkt schon einschüchternd wenn er dich nur anschaut. Der hat den Typen dazu gebracht dass er seine Personalien freiwillig rausrückt und er als Zeuge heute Abend noch aussagen wird. So ich muss erstmal wieder etwas runter kommen.
    Leider fehlt die SIM Karte, was kostet eine neue bei Vodafone ?

    Ich kenne mich mit diesen Rechten leider nicht aus. Ich habe auch keinen Anwalt aber mal eben eine kurze Recherche im Internet:


    Zitat


    Videos und Tonbandaufnahmen (davon spricht noch die Strafprozessordnung, einbezogen werden natürlich auch modernere Datenträger), könne im Wege des sogenannten "Augenscheinsbeweises", § 86 StPO, in einen Strafprozeß eingebracht werden.


    Zitat

    OLG Köln, heimlich mitgeschnittenes Telefonat, 15.2.93 (NJW-RR 1994, 720) §§ 355 ff ZPO, Art. 1, 2, 10 GG, § 201 StGB, kein Beweisverwertungsverbot im Zivilprozeß, wenn der Inhalt der rechtswidrig gemachten Aufnahme von den Betroffenen nach Belehrung über ihr Aussageverweigerungsrechts in einem gerichtlichen Verfahren bestätigt worden ist

    Ich werde euch auf den laufenden halten. Ich teile diese Erfahrung die ich hier mache gerne mit euch. Ich denke dass es doch höchst interessant ist ob und wie viel so eine Diebstahlsicherung in Wirklichkeit bringt wenn sie denn tatsächlich in Einsatz kommt.


    Es gibt mittlerweile auch bessere Software, meine war doch schon älter (vor einem Jahr installiert...)


    Ich habe hier noch eine recht günstige Alternative für Symbian Handys gefunden, auch mit GPS Tracking...


    http://www.symbianguru.com/phone-guardian-s60-3.html


    Ich bin jedenfalls froh das ich mir sowas damals eingerichtet habe... kann ich jedem nur empfehlen, man hat wenigstens dann doch noch etwas in der Hand und muss nicht tatenlos hinnehmen dass man als Geschädigter weder das Handy noch Schadenersatz o.ä bekommt. Eine Anzeige gegen Unbekannt bringt in den aller meisten Fällen nix und so hat die Polizei immerhin etwas wo sie wirklich ermitteln können und es scheinbar auch tun. :top:

    Ich war bei der Polizei und habe die Anzeige gemacht. Zuvor hatte der Dieb bei mir angerufen, mit der Absicht mir das Handy über einen Freund wiederzugeben, wir haben dann einen Treff- und Zeitpunkt vereinbart. Dieses Gespräch habe ich ebenfalls mit der Digicam aufgenommen und bin mit allen Beweisen die ich noch hatte damit zur Polizei. Heute um 20Uhr sollte die Übergabe stattfinden, ich war mit zwei Polizisten in Zivil vor Ort. Sie waren im Hintergrund und sollten nur Eingreifen wenn es zu einer bedrohlichen Situation für mich kommen sollte. Leider ist sein Freund nicht gekommen. Die Polizisten meinten aber dass sie gute Chance haben die Identität über den Netzbetreiber zu erfahren. Die Akte geht jetzt an einen Sachbearbeiter für solche Fälle sowie an einen Staatsanwalt und einem Richter. Die Beweislast ist für den Dieb jedenfalls an Hand der aufgenommen Gespräche erdrückend und sollte er die Aussage verweigern, geht die ganze Sache vor Gericht und dann wird er schon Reden, sagte mir der freundliche Polizist.

    Der Akku des Handys ist in der Nacht leer gegangen, daran kann ich mich noch sehr gut erinnern. Dass der SIM Kartentausch erst gestern passiert ist, passt zeitlich mit der Dauer des Bestellen eines Ladekabels im Internet, samt Bezahlung und Versand.
    Ich denke nicht dass ich es mit einem Profi zu tun hab. Er hat sicherlich keine Ahnung von solchen Sicherheitsmechanismen. Welcher Profi würde denn bei einer ankommenden unbekannten Nummer den Hörer abnehmen kurz nach dem er seine SIM Karte in das gestohle Handy gesteckt hat und gibt noch seinen Vornamen preis? Naja wie dem auch sei, vermutlich hat er die Karte dann schnell wieder rausgeholt weßhalb er auch nach dem ersten Auflegen für 10min ca nicht ereichbar war. Mein Ziel war es ihn einzuschüchtern damit er Handy von selbst zur Polizei bringt. Nach der Arbeite heute werd ich der Polizei ein Besuch abstatten, ich habe noch die kleine Hoffnung dass er es abgeben hat.
    Man wird ja wohl noch etwas träumen dürfen. :top:

    Danke schon mal Dauerposter für den Hinweis bzgl. der Argumentation.


    @ ThaFUBU
    Nette Idee aber dafür bräuchte ich am Besten die Identität des Person, noch hab ich sie ja nicht.


    Bis jetzt habe ich nur die Nummer und den Vornamen. Den Ton des Anrufbeantworters habe ich vorhin aufgenommen und aufm USB Stick gepackt.


    Es muss doch eine Möglichkeit geben dem Täter auf die Schliche zu kommen. Soll ich noch ein paar mal versuchen anzurufen und ihn zu überreden oder zu locken ? Würdet ihr an seiner Stelle aus Angst das Handy jetzt bei der Polizei abgeben ?