Beiträge von Claudetap

    versichertes Paket oder unversichtes Päckchen?
    Was habt ihr denn vereinbart?


    ich habe ein ähnliches Problem.
    Nur habe ich vom Handel gekauft und Du von Privat.
    Da geht glaub die Gefahr sofort auf Dich über. D.h. es reicht wohl nur die Behauptung von dem, das er es abgesendet hat :(

    4.1.2.3 Ich habe von einem Händler etwas ersteigert. Der Verkäufer behauptet, daß er die Sendung zur Post gebracht hat, es ist aber nie angekommen.
    Anders als bei einem Kauf von privat, geht in diesem Fall die Gefahr für die Ware erst an Dich über, wenn die Ware an Dich übergeben wird.


    Die bereits genannte Regelung aus § 447 BGB ist bei solchen Verträgen ("Verbrauchsgüterkauf") gem. § 474 II BGB nicht anwendbar: deshalb geht entsprechend § 446 BGB die Gefahr erst bei Übergabe auf Dich über - und gem. § 475 I BGB darf der Händler mit Dir auch nichts anderes vereinbaren.


    das habe ich über google gefunden.
    Trifft das so zu, Martin?
    Wie soll ich mich denn jetzt verhalten?
    Die nächste Mahnung ignorieren oder irgendwie schriftl. Widerspruch einlegen (Einschreiben?)

    Hallo liebe Leute.


    Im Februar habe ich bei Beate-Uhse (Pado) ein Kleidungsstück bestellt (Wert 22,80).
    Ist leider nie angekommen.
    Habe es aber auch nie angemahnt, weil es nicht SOOO wichtig war.


    Nun bekomme ich eine 1.Mahnung von denen, ich solle bezahlen (zzgl. Versandkosten).
    Ich habe dann dort angerufen und denen mitgeteilt, dass die Ware nie bei mir eingetroffen ist.
    Die meinen nur, dass die bei denen raus ist und somit als zugestellt gilt. Demzufolge bin ich verpflichtet zu zahlen.


    Daraufhin habe ich gesagt, dass sie mir dann doch bitte den Empfangsbeleg als Kopie zufaxen mögen.
    Einen solchen gibt es laut denen aber nicht, da die Sendung als Briefkasteneinwurf verschickt wurde.


    Das ganz kann ich nicht so recht glauben.
    Muss ich wirklich für was zahlen, was ich nie erhalten habe?


    Gruss
    Claudetap


    edit: Rechtschreibung