ZitatOriginal geschrieben von Sebastian
Hast Du das "übersehen"? "Need help" ist nun wirklich alles andere als aussagekräftig...
Mein Gott!
Editier das Topic und schreib dem "newbie" ne PN.
Musst doch hier nicht gleich so'n Fass aufmachen... ![]()
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
ZitatOriginal geschrieben von Sebastian
Hast Du das "übersehen"? "Need help" ist nun wirklich alles andere als aussagekräftig...
Mein Gott!
Editier das Topic und schreib dem "newbie" ne PN.
Musst doch hier nicht gleich so'n Fass aufmachen... ![]()
versichertes Paket oder unversichtes Päckchen?
Was habt ihr denn vereinbart?
ich habe ein ähnliches Problem.
Nur habe ich vom Handel gekauft und Du von Privat.
Da geht glaub die Gefahr sofort auf Dich über. D.h. es reicht wohl nur die Behauptung von dem, das er es abgesendet hat ![]()
4.1.2.3 Ich habe von einem Händler etwas ersteigert. Der Verkäufer behauptet, daß er die Sendung zur Post gebracht hat, es ist aber nie angekommen.
Anders als bei einem Kauf von privat, geht in diesem Fall die Gefahr für die Ware erst an Dich über, wenn die Ware an Dich übergeben wird.
Die bereits genannte Regelung aus § 447 BGB ist bei solchen Verträgen ("Verbrauchsgüterkauf") gem. § 474 II BGB nicht anwendbar: deshalb geht entsprechend § 446 BGB die Gefahr erst bei Übergabe auf Dich über - und gem. § 475 I BGB darf der Händler mit Dir auch nichts anderes vereinbaren.
das habe ich über google gefunden.
Trifft das so zu, Martin?
Wie soll ich mich denn jetzt verhalten?
Die nächste Mahnung ignorieren oder irgendwie schriftl. Widerspruch einlegen (Einschreiben?)
Hallo liebe Leute.
Im Februar habe ich bei Beate-Uhse (Pado) ein Kleidungsstück bestellt (Wert 22,80).
Ist leider nie angekommen.
Habe es aber auch nie angemahnt, weil es nicht SOOO wichtig war.
Nun bekomme ich eine 1.Mahnung von denen, ich solle bezahlen (zzgl. Versandkosten).
Ich habe dann dort angerufen und denen mitgeteilt, dass die Ware nie bei mir eingetroffen ist.
Die meinen nur, dass die bei denen raus ist und somit als zugestellt gilt. Demzufolge bin ich verpflichtet zu zahlen.
Daraufhin habe ich gesagt, dass sie mir dann doch bitte den Empfangsbeleg als Kopie zufaxen mögen.
Einen solchen gibt es laut denen aber nicht, da die Sendung als Briefkasteneinwurf verschickt wurde.
Das ganz kann ich nicht so recht glauben.
Muss ich wirklich für was zahlen, was ich nie erhalten habe?
Gruss
Claudetap
edit: Rechtschreibung
Re: Suche: Oroginalkommentar von Zimmermann, Bern 1954
ZitatOriginal geschrieben von tkjever
Ein copyright wird ja kaum drauf sein...
klar ist da ein copyright drauf!
Deswegen dürfen wir hier auch sowas nicht anbieten.
Such mal in filesharing programmen!
Hi!
Ich habe in einem VF-Live T610 eine Mobilcom t-mobile sim.
Ich benötige mal die Einstellungen um Wap nutzen zu können.
Dann mir da jmd. helfen?
gruss
Claudetap
ZitatOriginal geschrieben von Sharp Gx-30 Wie gut ist das Display?
recht gut - aber nicht vergleichbar mit dem QVGA
Re: Ende Sommer = Welches Handy?
ZitatOriginal geschrieben von Kamikaze
Hallo die Herrschaften!
Was soll der Mist :flop:
Willst Du die wenigen Frauen hier nochmehr vergraulen ?
Vielleicht eine Krista, mit Doppelnamen (z.B. Lichter-Loh) die es lustig findet, das ihr Name überall steht ![]()