Geht bei mir nicht. Ich habe mit der Hotline telefoniert und bekam die Auskunft dass die Ansage in Verbindung mit der SMS technisch nicht realisierbar sei. Ich könnte die Rufumleitung deaktivieren lassen, dann würden die Anrufer auch wieder die Ansage hören.
Beiträge von belinea
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http://www.t-mobile.de/komfortdienste/1,2358,7313-_,00.html
Das ist wirklich ein toller Servicer. ABER: Der Anrufer bekommt keine Ansage mehr dass der Teilnehmer nicht erreichbar ist. Es kommt einfach nichts.
Warum shafft es T-Mobile nicht den neuen Dienst mit der Ansage: "Ihr gewünschter Gesprächspartner ist zur Zeit nicht erreichbar. Versuchen Sie es später noch einmal" zu verknüpfen?
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Ich habe den Betrag jetzt samt Mahnkosten überwiesen und werde denen jetzt mak schrieben das ich nie eine Rechnung erhalten habe. Vielleicht bekomme ich mien GLed ja zurück (was ich eher nicht glaube).
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Re: Re: Re: Re: Frage zu Mahngebühr und Säumniszuschlag
ZitatOriginal geschrieben von bimmelbommel Das bringt deshalb nichts, weil es zum Verzug keiner Zahlungsaufforderung bedarf.
Den Satz verstehe ich jetzt nicht.
Warum bedarf es keine Zahlungsaufforderung?
Dann mache ich jetzt einen Onlineshop auf. Zu den verschickten Waren stelle ich aber keine Rechnung aus. Nach 2 Monaten lasse ich jedem Kunden eine Mahnung mit einer safitgen Mahngebühr zukommen. Von diesen Mahngebühren finanziere ich dann meinen Lebensunterhalt.
Kann doch was nicht stimmen an deiner Aussage, bimmelbommel oder?
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Ich habe im Dezember eine Rechnung vom Stadtverwaltungsamt bekommen. Diese ging jedoch im Weihnachtstrubel unter.
Heute bekam ich eine Mahnung mit der ich gleich 9,- EUR Säumniszuschlag und 12,- EUR Mahngebühr zahlen sollte.
Ist das rechtens? Ich dachte imme bei der 1.Mahnung dürfen noch keine Mahngebühren erhoben werden?
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DANKE !
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Kennt jemand dieses Lied:
?
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Ich stehe seit Dezember mit dem Verbraucherschutz in Verbindung. Details über den aktuellen Stand kann ich euch leider nicht geben.
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Zitat
Original geschrieben von johnnyt jetzt wollte ich natürlich als empfänger das geld auch irgendwie auf mein konto bekommen. muss ich mich jetzt mit der empfänger nummer auch noch bei moxmo anmelden? das kann ja irgenwie nicht sein, dann wird ja jeder empfänger gezwungen sich anzumelden, nur um an sein geld zu kommen?!:confused:
Richtig. Der Empfänger muss sich bei Moxmo anmelden und 10,- EUR zahlen um an den einen Euro zu kommen. Dies soll aber laut Moxmo geändert werden. Es soll angeblich auch ohne Anmeldung gehen.
Zitatwas passiert denn jetzt, wenn die gegenseite das geld nicht abruft? irgendwie helfen die erklärungen auf der moxmo seite auch nicht wirklich weiter.....
Wenn der Empfänger sich nicht anmeldet bekommst du nach einiger Zeit den Euro wieder zurücküberwiesen.
Neuerdings bucht aber Moxmo angeblich erst ab wenn der Empfänger das Geld auch wirklich empfangen kann (also sich bei Moxmo registriert hat).[/QUOTE]
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Habe heute gekündigt. Kündigungsbestätigung kam dann auch sofort per eMail.
Zitatwir haben Ihr Schreiben erhalten und wunschgemaess Ihr Moxmo Konto gekuendigt.
Eine Rueckverguetung des Jahresentgeltes ist, wie in den allgemeinen Geschaeftsbedingungen
ausgewiesen, leider nicht moeglich.