Beiträge von belinea

    Re: Re: Re: Re: Frage zu Mahngebühr und Säumniszuschlag


    Zitat

    Original geschrieben von bimmelbommel Das bringt deshalb nichts, weil es zum Verzug keiner Zahlungsaufforderung bedarf.

    Den Satz verstehe ich jetzt nicht.


    Warum bedarf es keine Zahlungsaufforderung?


    Dann mache ich jetzt einen Onlineshop auf. Zu den verschickten Waren stelle ich aber keine Rechnung aus. Nach 2 Monaten lasse ich jedem Kunden eine Mahnung mit einer safitgen Mahngebühr zukommen. Von diesen Mahngebühren finanziere ich dann meinen Lebensunterhalt.


    Kann doch was nicht stimmen an deiner Aussage, bimmelbommel oder?

    Ich habe im Dezember eine Rechnung vom Stadtverwaltungsamt bekommen. Diese ging jedoch im Weihnachtstrubel unter.


    Heute bekam ich eine Mahnung mit der ich gleich 9,- EUR Säumniszuschlag und 12,- EUR Mahngebühr zahlen sollte.


    Ist das rechtens? Ich dachte imme bei der 1.Mahnung dürfen noch keine Mahngebühren erhoben werden?

    Zitat

    Original geschrieben von johnnyt jetzt wollte ich natürlich als empfänger das geld auch irgendwie auf mein konto bekommen. muss ich mich jetzt mit der empfänger nummer auch noch bei moxmo anmelden? das kann ja irgenwie nicht sein, dann wird ja jeder empfänger gezwungen sich anzumelden, nur um an sein geld zu kommen?!:confused:

    Richtig. Der Empfänger muss sich bei Moxmo anmelden und 10,- EUR zahlen um an den einen Euro zu kommen. Dies soll aber laut Moxmo geändert werden. Es soll angeblich auch ohne Anmeldung gehen.


    Zitat

    was passiert denn jetzt, wenn die gegenseite das geld nicht abruft? irgendwie helfen die erklärungen auf der moxmo seite auch nicht wirklich weiter.....

    Wenn der Empfänger sich nicht anmeldet bekommst du nach einiger Zeit den Euro wieder zurücküberwiesen.


    Neuerdings bucht aber Moxmo angeblich erst ab wenn der Empfänger das Geld auch wirklich empfangen kann (also sich bei Moxmo registriert hat).[/QUOTE]

    Habe heute gekündigt. Kündigungsbestätigung kam dann auch sofort per eMail.


    Zitat

    wir haben Ihr Schreiben erhalten und wunschgemaess Ihr Moxmo Konto gekuendigt.


    Eine Rueckverguetung des Jahresentgeltes ist, wie in den allgemeinen Geschaeftsbedingungen
    ausgewiesen, leider nicht moeglich.