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Das mag in der Therorie so sein, aber in der Realität ist es so, dass die Versicherung einen Vertrag mit Dir abgeschlossen hat.
Und man kann nicht einfach diesen bestehenden Vertrag auf jemanden den die Versicherungsgesellschaft nicht einmal kennt übertragen.
Klar kann man dann die höheren Prämien bzw. die Differenz vom Verursacher verlangen, aber was ist wenn er plötzlich nicht mehr aufzufinden ist etc.
Da können sich dann nur unnötige Probleme anhäufen, die man ganz einfach (Abmelden/Stilllegen) vermeiden kann.
Also lieber die Sache mit Kennzeichen des Käufers regeln.
Gruß Trialer 
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Zitat
Original geschrieben von fkweb
Nein, in einem solchen Fall wirst Du nicht hochgestuft. Du musst im Kaufvertrag nur das genaue Datum und die Uhrzeit (!) der Fahrzeugübergabe vermerken,
Das stimmt nicht, eine solche Klausel ist nichtig und bringt Dir im Schadensfall nichts.
Die Versicherung läuft bis zur Ab-/Ummeldung auf Dich, und somit bist Du auch dafür verantwortlich!
Also Abmelden, und die Dame soll sich ein Kurzzeitkennzeichen besorgen.
Gruß Trialer 
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Müsste das Modell hier sein.
Gruß Trialer 
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Zitat
Original geschrieben von BigBlue007
Trotzdem schön, dass es hier im Werbe ist - da kann man auf dieses unsinnige Angebot wenigstens öffentlich antworten... 
Denn: Wer bitteschön soll Dir ein D2-K700i für denselben Preis abkaufen, für den man das Gerät bei e+ fast ungebrandet bekommt? So jemand wäre ja ziemlich dämlich... :D:D
Nicht denselben Preis, bei Eplus ist es sogar noch versandkostenfrei :top:
Also :gpaul: -dämlich. Oder ist hier jemand Brandingfetischist 
Trialer
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Dürfte normalerweise nicht sein 
Zitat
Lastschriftklausel-Urteil des BGH
Mobilfunkanbieter dürfen ihre Kunden nur dann zur Zahlung per Einzugsermächtigung verpflichten, wenn zwischen Rechnungszustellung und der Abbuchung vom Konto mindestens ein Zeitraum von fünf Werktagen vergeht. Dies entschied der Bundesgerichtshof (Urteil des BGH vom 23. Januar 2003, Aktenzeichen: III ZR 54/02). Nach Ansicht des Gerichts müsse dem Kunden genügend Zeit gelassen werden, um die Rechnung zu prüfen und für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
Gruß Trialer 
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Ist nicht nur das telefonieren am Steuer verboten, von fotografieren und filmen ist doch nirgens die Rede 
Trialer 
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Muahahahaha
klar bekommst du die Adresse hier, moment wo war sie nochmal... 
Geh einfach zum nächsten NSC und frag nach der neuen Software :top:
Trialer
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Zitat
Original geschrieben von MMann
Naja, so allgemein kann man das nicht sagen..
Bluetooth paßt nur zusammen, wenn auf beiden Seiten die selben Profile unterstützt werden, z. B. Headset-Profil (Theorie). In der Praxis funktioniert auch das nicht immer (-> erste BT-Versuche bei Nokia)...
Grüße,
MM:
Meine Antwort bezog sich auf "Bluetooth Adapter", dieser wird normalerweise zum syncen etc. benutzt. Und dafür passt normalerweise auch jeder Adapter. Einziges Problem kann natürlich die Bluetooth Software werden, aber wie gesagt, die Frage bezog sich auf Adapter und nicht auf Headset oder sonst eine Freisprech-Hardware, und da hat meine Antwort schon gestimmt. 
Trialer
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Hmm, also das geht sogar schon beim T39m.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Funktionen über 1-2 Baureihen ausgesetzt wurde.
Trialer 
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Ne, kannst normalerweise jeden verwenden.
Das ist der Vorteil von Bluetooth/Infrarot gegenüber Datenkabel, es passt auch beim neuen Handy sofern es die Schnittstelle besitzt.
Trialer 