Beiträge von Trialer

    Zitat

    Original geschrieben von autares
    ... musst du eine Unterschrift leisten, die zumindest aus deinem Nachnamen besteht - steht dort Mustermann, musst du mit Mustermann unterschreiben.


    Wo [Edit] im Gesetz [/Edit] steht das? Bitte belegen.


    Trialer

    Zitat

    Original geschrieben von autares
    Sorry, aber jetzt wird es doch etwas lächerlich. Klar, der Typ am Hamburger Bahnhof behauptet auch von sich, Gott zu sein. Darf der deswegen seine Kreditkarte auf "Gott" ausstellen lassen? Nein. Zu dem Antrag einer Kreditkarte gehört ein Identifikationspapier, also ein Lichtbildausweis. Auf diesem ist dein Name angegeben. Der Name auf der Kreditkarte muss mit dem Namen des Antragssteller - identifiziert durch einen Lichtbildausweis - übereinstimmen.




    Bitte lies hierzu §126 Abs. 1 BGB und §440 ZPO.


    Es ging um die Unterschrift ;)

    Zitat

    Original geschrieben von autares
    EDIT:



    In solch einem Fall sollte nach einer Identifikation verlangt werden. Da die Unterschrift - sofern erkennbar - nicht mit dem Namen des Karteninhabers übereinstimmt, ist der Zahlungsbeleg nicht gültig. Natürlich kannst du auf die Rückseite deiner Karte auch 3 rosa Herzchen als Unterschrift zeichnen, dieses führt aber zur Ungültigkeit der Karte. Ebenso wenn du mit einem falschen Namen unterschreibst. Da würde Betrügereien ja Tür und Tor geöffnet...demnächst kann ich auf meinem Ausweis auch mit "Das Idol" unterschreiben... :rolleyes:


    Ein Ausweis ist was amtliches, da muss soweit ich weiß eine korrekte Unterschrift drauf, aber ein Kassenzettel oder Bankkärtchen ist was anderes.
    Wo steht dass 3 Herzchen zur Ungültigkeit der Karte führen?? -> Halbwissen :rolleyes:


    Trialer

    Zitat

    Original geschrieben von autares
    Sorry, aber das kann ich ehrlich gesagt nicht glauben. Freie Namenswahl bedeutet lediglich, dass du deinem Kind bzw. dir selbst nach Beantragung und Genehmigung (!) einen dir frei wählbaren Namen geben darfst. Siehe hierzu u.a. Urteile zu den Prozessen der Kindesnamen "Ikea" oder "Coca Cola". Siehe hierzu auch das Namensänderungsgesetz.


    Du darfst u.a. auch keine Kreise und Kreuze machen - ausser du bist als Analphabet, dann darfst du mit 3 Kreuzen unterzeichnen.


    Mal wieder sehr, sehr gefährliches Halbwissen hier...


    Es ist ein Unterschied wie man wirklich heißt und wie man sich im täglichen Leben nennt. Wenn ich mich Apokalyotischer Reiter nennen möchte, kann ich das tun. Und dann kann ich auch so unterschreiben. Was sollte der Grund sein es nicht zu dürfen??
    Du gibst Dich ja nicht als ein anderer aus, sondern nennst Dich doch nur anders. Es entsteht kein Schaden dadurch!
    Wie gesagt muss man dann natürlich jederzeit bei einer solchen Aktion damit rechnen sich ausweisen zu müssen um seine Person zu bestätigen.


    Trialer

    Man hat in Deutschland freie Namenswahl seit ein paar Jahren, und da kann man sich nennen und unterschreiben wie man Lust und Laune hat, solange niemand betrogen wird oder man vor Gericht etc. steht.
    So hab ich es jedenfalls auf die schnelle im Lexikon der Rechtsirrtümer gefunden.
    Wo steht denn dass die Unterschrift wie der Name auf der Vorderseite sein muss?? Nirgends, Richtig. Also kann ich auch 3 Kreuze, 2 Kreise, Roland Kaiser oder eben Telefon-Treff auf der Karte unterschreiben. ;)


    Trialer

    Ist das nicht eh Wurst wie man darauf schreibt? :confused:
    Ich kann doch auch Telefon-treff draufschreiben wenn ich lustig bin?!?
    Musst halt dann damit rechnen Deinen Ausweis zur Namenkontrolle vorzeigen zu müssen. Aber wo steht denn dass man dort so unterschreiben soll wie auf dem Personalausweis?
    Beim Einkaufen kann man doch auch mit Roland Kaiser oder was auch immer unterschreiben.



    Trialer