ZitatOriginal geschrieben von Banderas
Wie es scheint läuft meinvz nicht mit dem prog... :flop:
zumindest bricht das prog. bei mir ab :mad:
dito, aber steht ja auch da das es nicht mehr lange dauert bis zur meinvz app ![]()
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ZitatOriginal geschrieben von Banderas
Wie es scheint läuft meinvz nicht mit dem prog... :flop:
zumindest bricht das prog. bei mir ab :mad:
dito, aber steht ja auch da das es nicht mehr lange dauert bis zur meinvz app ![]()
ZitatOriginal geschrieben von Andreas24
Edit:
Der Bereich von Schließfächern ist zudem doch bestimmt Video überwacht, oder?
Und wenn, sowas schreckt doch heutzutage niemanden mehr zurück oder?
Hi David ![]()
Bei mir auch nicht, kann es sein das es das Mikro is? So hab ich es mir zumindest immer erklärt...
Ich werde seit kurzem terrorisiert. Gibt es eine App die es mir ermöglicht anonyme Anrufer direkt abzuweisen?
ZitatOriginal geschrieben von Sebastian
LOL, wo habt Ihr dieses schmale Brett denn her?
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die der Shop nicht zusagen oder absprechen kann.
Für den Shop gilt einzig und allein die Gewährleistungspflicht.
Eben drum, und diese kann der Hersteller verweigern wenn das Gerät aus dem Ausland kommt oder hab ich jetzt was falsch verstanden?
EDIT:
Wenn der Händler das Gerät mit Werksgarantie anbietet obwohl der Hersteller keine bei ausländischen oder grauen Geräten bietet dann ist da definitiv was verkehrt gelaufen! Der Händler kann nicht einfach eine Hersteller Garantie zusagen oder damit werben wenn keine besteht! Das wollte ich damit ausdrücken... Von absprechen hat ja keiner gesprochen...
ZitatOriginal geschrieben von driftwood
würde ich genau da unter Angabe der Seriennummer den Garantiestatus prüfen lassen und gegebenenfalls das Ding an den Lieferanten zurückgehen lassen, falls keine Herstellergarantie besteht. War denn im Shop Herstellergarantie zugesagt?
Und nicht zu lange warten, Rückgabe innerhalb 14 Tagen geht bei Internet-Bestellung ja immer.
Genau das ist ja die Frage ob eine Garantie überhaupt zugesagt wurde, denn wenn nicht gibts nur noch die Möglichkeit über das Fernabsatzgesetz vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Ich würde speziell bei ausländischem Unfallgegner IMMER einen Anwalt zur Seite ziehen! Mit dem kannst du die Abwicklung dann auch absprechen!
komm lasst mich die 50er auch hier raushauen!