Hi,
leider konnte ich im Internet keine Antwort auf meine Frage finden. Da hier beim TT fast immer jemand helfen kann, stelle ich hier nun meine knifflige Frage.
Ich bin vor 5 Wochen umgezogen und musste vor dem Umzug eine Selbstauskunft ausfüllen (diese war von einem Immobilienmakler und wurde zum Vermieter geschickt, um zu entscheiden, ob ich die Wohnung bekomme oder nicht).
U.a. war die Frage, ob ich Haustiere besitze. Diese beantwortete ich mit Nein, da ich damals meine kleinen Vogelspinnen noch nicht hatte.
Im Mietvertrag steht nun, dass Kleintiere, die im Käfig oder im Terrarium gehalten werden, erlaubt sind.
Nun habe ich die Vogelspinnen und meine Frage ist, ob ich diese trotz der Erlaubnis (laut Mietvertrag) dem Vermieter melden muss oder nicht.
Könnte er sich, wenn ich ihm nichts davon erzähle, später auf die Selbstauskunft berufen, in der ich "keine Haustiere" angegeben habe? Dann wäre es ja eine arglistige Täuschung und würde dazu führen, dass ich aus der Wohnung ausziehen muss.
Zählen kleine Babyspinnen rechtlich gesehen eigentlich zu dem Begriff "Haustiere"?
Momentan sieht es so aus, dass ich immer wenn es klingelt, hektisch die Spinnen verstecken muss, da es ja der Vermieter oder andere Mieter sein könnte...
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen!
Nervi6