Zitat
Original geschrieben von Nokiahandyfan
Wie kommst Du jetzt darauf? Vielleicht hast Du mich falsch verstanden. Ich habe nicht gesagt, dass unser geltendes Recht schlecht ist. Ich habe gesagt, dass es in der derzeitigen Situation nicht angewendet wird (Artikel 16a GG und Dublin III).
Ich stelle folgenden Gedankengang dazu;
Man denke an die Begriffe Rechtsfortbildung, Rechtsentwicklung, Gleichheitsgrundsatz und (im negativen Sinne an die) Rechtsbeugung.
Auszug aus Wikipedia:
'Der Jurist Reinhold Zippelius beschrieb die Schwierigkeiten der Suche nach einer idealen Verwirklichung des Gleichheitssatzes wie folgt:
„Wo Gesetzgeber und Richter die für sie offengelassenen Fragen der Gleichbehandlung entscheiden, nehmen sie daran Anteil, … die lebendige Rechtskultur dieser Gemeinschaft weiterzubilden.
Im Fluß der Zeit findet sich der Jurist hier in einem immer wieder neuen Szenario von Bedürfnissen, Nöten und Machtsituationen und von Ideen, die ihm bald als überzeugender Ausdruck neu gewonnener Einsicht erscheinen, bald ihn im Zweifel lassen, so daß er nach seinem persönlichen Rechtsgewissen, in Grenzfällen auch in einem rechtsethischen Wagnis entscheiden muß, ungewiß, ob er die bessere Gerechtigkeit gefunden hat.
Das Ideal im Herzen, bleibt dem Juristen das Los, für immer nach der vollkommenen Verwirklichung der Gleichheit nur zu suchen; in immer neue Realisierungen der Gleichheit sich verliebend, ist er dazu bestimmt, ein ewig ruheloser Don Juan der Gerechtigkeit zu sein.“'
Dieses Spannungsfeld strahlt mMn indirekt auch in diese geführte Debatte, 'was richtig' oder 'was falsch' ist.