Beiträge von VB77

    Hallo,


    am 15.September meldete ich meinen TCom Analog-Telefonanschluß um, und beantragte arcorDSL mit Preselect.


    Am 30.September schaltete die TCom meinen Anschluß um. Bis letzten Sonntag lud ich binnen 3 Tagen ca. 120 MB herunter, und an demselben Sonntag gegen 15Uhr stellte ich beim Einschalten meines PCs fest, daß die grüne "WAN" Lampe am arcor-Speed-Modem-100 dauernd blinkte, und ich nicht mehr ins Internet konnte. Ich hatte überhauptnichts an der Verkabelung geändert, darum war mir klar, daß es eine Individualstörung meines DSL-Anschlusses am Netzübergang Hannover handelte.


    -Ich rief am Montag 18.26h beim Arcor-Störungsdienst an, erhielt sofort eine Netzstörungs-Kennziffer, und Arcor leitete die Störung an die TCom weiter. -Die TCom ist, da ich ein Preselect habe, für die Störungsbeseitigung zusändig (nicht die Netztechniker von Arcor). Heute, 48 Stunden später rief ich erneut beim Arcor Störungsdienst an. Dieser teilte mir mit, daß die TCom noch keine Rückmail geschickt hat, ob mein Anschluß repariert worden ist.


    -Ich nehme an, daß der TCom Störungsdienst sich bewußt nicht um die Beseitigung der DSL-Störung kümmern will, und die Reparatur in die Länge ziehen **möchte**, da ich als Arcor-Kunde der TCom ein "Dorn-im-Auge" bin.


    -Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht, und ebenfalls festgestellt, daß die TCom die Störungen der (zu Arcor gewechselten) Kunden nicht beseitigt, sondern in die Länge zieht?

    An dem 5,11EUR-Betrag **ansich** ist nichts auszusetzen, nur hätte der **LKW-Fahrer** die Maut zahlen müssen, und dürfte nicht die Order geben "buchen Sie die Mautgebühr von dem Bankkonto meines Auftraggebers ab". -Dazu hätte er eine besondere Erlaubnis vom Auftraggeber haben müssen. Eine Vereinbarung, daß TCom die Preselection-Einrichtungsgebühr von meinem Konto abbuchen darf, habe ich nie gegeben, also muß der LKW-Fahrer die Maut bezahlen.

    >>>Die T-Com als Vertragspartner vom dem Kunden


    Nein. Ich behaupte einfach, daß ich keinen Vertrag ***mit der TCom*** bezüglich der Umschaltung geschlossen habe, sondern nur mit Arcor!


    -Also bin ich gegenüber Arcor zahlungsverpflichtet, wenn irgendwelche Gebühren entstehen, und nicht gegenüber der TCom!


    -Dies habe ich auch gegenüber dem Handyladen deutlich gemacht, der bis jetzt noch nicht geantwortet hat, es besteht eine ***völlige*** Unsicherheit, ob ich diese 5,11 Euro auch tatsächlich von Arcor ersetzt bekomme, da nirgendswo im Vertrag erwähnt ist, daß:


    A)
    Daß diese Umschaltgebühr für Preselection überhaupt entsteht


    B)
    Daß ich die Umschaltgebühr 5,11 EUR überhaupt ersetzt bekomme!


    -Ich bezweifle deshalb, daß ich die 5,11 EUR rückerstattet bekomme und werde deshalb die 5,11 EUR von meiner Bank rückbuchen lassen, bis ich die Gewißheit habe, daß Arcor mir diesen Betrag erstattet.


    -Falls Arcor mir den Betrag erstattet, ist es für mich überhaupt kein Problem, in 1-2 Monaten die 5,11 EUR an die Telekom zu überweisen.


    -Aber warum muß man den Kunden vertraglich gesehen so im Unklaren lassen?


    -Vertragsfehler?


    Man könnte doch in den Vertrag hineinschreiben, daß der Kunde die Umschaltgebühr zurück bekommt!


    -Das habe ich auch dem Handyladen so geschrieben, aber noch keine Antwort erhalten. Bin gespannt, ob der Geschaftsführer vom Handyladen mir bald antwortet.


    >>>>Arcor will damit dem Kunden keine Kosten entstehen diese Gebühren übernehmen aber hat eigentlich damit nichts zu tun.


    -Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand kommt es nur darauf an, wer mit wem einen Vertrag geschlossen hat. Ich habe mit A,. einen Vertrag geschlossen, dass der Anschluß umgeschaltet werden soll. Arcor hat TCom mitgeteilt, daß **Arcor** gern möchte, dass der Anschluss auf Arcor-Preselect umgeschaltet wird. -Also muß TCom die Firma Arcor als Vertragspartner die Umschaltung in Rechnung stellen, und Arcor gibt ggf. die entstandenen Kosten an mich weiter.


    >>>Dem Ziegelproduzenten fallen ja nun Einnahmen aus, da immer weniger Kunden seinen eigenen Lieferservice nutzten. Also führt er eine Servicepauschale ein.


    Die Telecom selbst beziffert die 5,11 EUR nich damit, daß die Telekom Kunden verliert, sondern (wie ich zitiertre!!) setzen sich die 5,11 EUR aus den zwei Posten..


    1)Dauerhafte Voreinstellung auf den Fernnetzbetreiber Arcor "Eschborn"
    2)Voreinstellung auf and. VNB Ort/Fern (T-Net-As) Arcor "Eschborn"


    ...zusammen, sonst nix!


    >>>>Da der Kunde ja die Ziegel per Lastschrift zahlt, werden die 5,11 mit eingezogen.
    Die Ziegel bezahle ich ja nicht, die Ziegel gehören ja schon mir, es geht nur um den Transpiort der Ziegel von A) nach B) und Arcor zieht von meinem Konto am Ende der Lieferung die **GESAMT** Kosten ein. (D.h. Alle Kosten -auch die Mautgebühr-).


    >>>Das Transportunternehmen Arcor ... bezahlt den Kunden ... mit der 1. Rechnung die 5,11 welche der Ziegelproduzent berechnet.


    >>>Eine Verpflichtung hat es nicht
    Eine Verpflichtung hat es nicht, das ist auch ein Punkt, den ich Arcor vorwerfe, zuerst wird im Vertrag nirgendwo erwähnt, daß die Umschaltgebühr entsteht, dann wird, weil es im Vertrag nirgendwo steht, der Kunde im Ungewissen gelassen, ob er die Gebühr zurückerstattet bekommt. -Wenns im Vertrag nicht erwähnt ist, hat der Kunde nämlich ***kein*** Recht, das Geld zurückzubekommen, und er bleibt auf der Umschaltgebühr sitzen !

    Ich denke nicht, daß ich Telekoms Vertragspartner bin, sondern nur einen Vertrag mit Arcor habe bezüglich der Umstellung.


    Beispiel
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    Ich beauftrage einen Transportunternehmer (in dem Fall Arcor), eine Ladung Ziegel von Berlin nach München zu bringen. Zwischendurch gibt es eine unvermeidbare Mautstrecke, wo die Durchfahrt 5,11 EUR (in dem Fall "Preselection Einrichtungsgebühr") kostet. Da der Mautstreckenbesitzer ***zufällig*** eine Einzugsermächtigung für mein Konto besitzt, verlangt er nicht von dem LKW-Fahrer die Maut, sondern bucht die 5,11 EUR einfach von meinem Konto ab.


    Ist doch dubios, oder?


    -Schließlich habe ich nur mit dem Transportunternehmen einen Vertrag geschlossen, den Auftrag durchzuführen. Trotzdem greifen **dritte** Personen, denen ich gar keinen Transportauftrag erteilt habe, auf mein Konto zu..

    Wenn die Preissturzwochen vorbei sind, und die DSL Einrichtungsgebühr wieder 99,95 EUR kostet, wer würde dann die Gebühr in Rechnung stellen?


    Der ursprüngliche Anbieter TCom, oder der zukünftige Anbieter Arcor, zu dem ich wechsele?


    Wenn **Arcor** dann die Einrichtungsgebühr von mir verlangt, müßte auch Arcor die Preselection-Umstellgebühr von mir verlangen, und somit wäre es zumindest umstritten, wenn die Telekom diese Gebühr von mir verlangen würde, so wie sie es momentan tut.


    -Oder?

    Ist es ratsam, daß ich die Einzugsermächtigung gegenüber der Telekom am Montag widerrufe? -Dann müßte TCom mir einen Brief schreiben, und erklären welche Forderungen sie an mich hat, und ich überweise nur ***den*** Teil der Rechnung, der mir unstreitig erscheint (Resttelefonate des Monats 09) . -Oder fallen dann horrende Bankgebühren an, wenn ein versuchter Bankeinzug sozusagen fehlschlägt?


    (Hatte eine horrende Gebühr mal bei eBay - eBay versuchte auf mein nicht mehr existentes Bankkonto zuzugreifen(Bankkontoneugründung), und für diese "zurückgegangene" Buchung mußte ich 5 EUR bezahlen)

    Hallo,


    habe am 15.9. den Wechsel von TCom-Analogtelefon nach Arcor (Preselect+DSL) beantragt. Heute teilte mir TCom schriftlich mit, daß der Anschluß am 30.9. umgestellt wird.


    -Für die Leistung...


    1)Dauerhafte Voreinstellung auf den Fernnetzbetreiber Arcor "Eschborn"
    2)Voreinstellung auf and. VNB Ort/Fern (T-Net-As) Arcor "Eschborn"


    ..verlangt TCom 5,11 EUR einmalig


    -Ist diese Gebührenforderung rechtens? Schließlich wirbt Arcor damit, daß bei Umstieg bis 30.9. die Einrichtungsgebühr 99,95 EUR entfallen, also müßte TCom das mit Arcor verrechnen.


    Die Einrichtungsgebühr ist eine Art Gebühr für's Umklemmen eines Anschlusses zu verstehen.


    Und nun muß ich **doch** Gebühren für das Umklemmen eines Anschlusses zahlen.


    -Ist die Forderung der Gebühr **an mich** rechtens? Müßte nicht Arcor diese Gebühr zahlen/übernehmen bzw. Arcor die Gebühr mit TCom verrechnen?

    Butterfly


    >>>würde mich auch mal interessieren.
    >>>Es mag zwar Call-IDs geben, aber Anschluß-ID?


    Ob die Erkennung über eine "Anschluß-ID" läuft,
    über die übermittelte Telefonnummer, oder über andere
    Kenndaten, kann ich nicht sagen.


    In diesem Fall gebe ich dir recht und denke, daß
    es wohl die "Call-ID" sein wird.