>>>Die T-Com als Vertragspartner vom dem Kunden
Nein. Ich behaupte einfach, daß ich keinen Vertrag ***mit der TCom*** bezüglich der Umschaltung geschlossen habe, sondern nur mit Arcor!
-Also bin ich gegenüber Arcor zahlungsverpflichtet, wenn irgendwelche Gebühren entstehen, und nicht gegenüber der TCom!
-Dies habe ich auch gegenüber dem Handyladen deutlich gemacht, der bis jetzt noch nicht geantwortet hat, es besteht eine ***völlige*** Unsicherheit, ob ich diese 5,11 Euro auch tatsächlich von Arcor ersetzt bekomme, da nirgendswo im Vertrag erwähnt ist, daß:
A)
Daß diese Umschaltgebühr für Preselection überhaupt entsteht
B)
Daß ich die Umschaltgebühr 5,11 EUR überhaupt ersetzt bekomme!
-Ich bezweifle deshalb, daß ich die 5,11 EUR rückerstattet bekomme und werde deshalb die 5,11 EUR von meiner Bank rückbuchen lassen, bis ich die Gewißheit habe, daß Arcor mir diesen Betrag erstattet.
-Falls Arcor mir den Betrag erstattet, ist es für mich überhaupt kein Problem, in 1-2 Monaten die 5,11 EUR an die Telekom zu überweisen.
-Aber warum muß man den Kunden vertraglich gesehen so im Unklaren lassen?
-Vertragsfehler?
Man könnte doch in den Vertrag hineinschreiben, daß der Kunde die Umschaltgebühr zurück bekommt!
-Das habe ich auch dem Handyladen so geschrieben, aber noch keine Antwort erhalten. Bin gespannt, ob der Geschaftsführer vom Handyladen mir bald antwortet.
>>>>Arcor will damit dem Kunden keine Kosten entstehen diese Gebühren übernehmen aber hat eigentlich damit nichts zu tun.
-Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand kommt es nur darauf an, wer mit wem einen Vertrag geschlossen hat. Ich habe mit A,. einen Vertrag geschlossen, dass der Anschluß umgeschaltet werden soll. Arcor hat TCom mitgeteilt, daß **Arcor** gern möchte, dass der Anschluss auf Arcor-Preselect umgeschaltet wird. -Also muß TCom die Firma Arcor als Vertragspartner die Umschaltung in Rechnung stellen, und Arcor gibt ggf. die entstandenen Kosten an mich weiter.
>>>Dem Ziegelproduzenten fallen ja nun Einnahmen aus, da immer weniger Kunden seinen eigenen Lieferservice nutzten. Also führt er eine Servicepauschale ein.
Die Telecom selbst beziffert die 5,11 EUR nich damit, daß die Telekom Kunden verliert, sondern (wie ich zitiertre!!) setzen sich die 5,11 EUR aus den zwei Posten..
1)Dauerhafte Voreinstellung auf den Fernnetzbetreiber Arcor "Eschborn"
2)Voreinstellung auf and. VNB Ort/Fern (T-Net-As) Arcor "Eschborn"
...zusammen, sonst nix!
>>>>Da der Kunde ja die Ziegel per Lastschrift zahlt, werden die 5,11 mit eingezogen.
Die Ziegel bezahle ich ja nicht, die Ziegel gehören ja schon mir, es geht nur um den Transpiort der Ziegel von A) nach B) und Arcor zieht von meinem Konto am Ende der Lieferung die **GESAMT** Kosten ein. (D.h. Alle Kosten -auch die Mautgebühr-).
>>>Das Transportunternehmen Arcor ... bezahlt den Kunden ... mit der 1. Rechnung die 5,11 welche der Ziegelproduzent berechnet.
>>>Eine Verpflichtung hat es nicht
Eine Verpflichtung hat es nicht, das ist auch ein Punkt, den ich Arcor vorwerfe, zuerst wird im Vertrag nirgendwo erwähnt, daß die Umschaltgebühr entsteht, dann wird, weil es im Vertrag nirgendwo steht, der Kunde im Ungewissen gelassen, ob er die Gebühr zurückerstattet bekommt. -Wenns im Vertrag nicht erwähnt ist, hat der Kunde nämlich ***kein*** Recht, das Geld zurückzubekommen, und er bleibt auf der Umschaltgebühr sitzen !