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Original geschrieben von booner
Das ließe die Geschichte natürlich in einem ganz anderen Licht erscheinen.
Aber selbst dann dürfte der Käufer in aller Regel nicht ohne vorherige, erfolglose Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten können. Erneutes Porto geht dann natürlich zu deinen Lasten.
Und wenn ich ihm den Wunsch des Rücktritt erfülle minus Porto und minus meiner Ebay Gebühren?
Oder er nennt mir eine richtige Adresse inkl. der Frist alternativ der Entsorgung?
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Original geschrieben von booner
Ist das zufällig ein Ösi?
Ja.
Ich hab aber evtl. auch einen Abtippfehler bei der Adresse gemacht, da bin ich mir aber nicht sicher solange ich nciht die verifizierte Adresse habe.
Wenn er sich nicht meldet oder melden will, Pech gehabt?
Danke bisher für die Info, booner. :top:
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Zitat
Original geschrieben von booner
Angemessene Frist zur erneuten Portozahlung und Nennung zustellungsfähiger Adresse setzen, für den Fall des erfolglosen Verstreichens die Enstsorgung des Gegenstands androhen 
Wieso sollte der Käufer zurücktreten können? Ich denke nicht, dass vereinbart worden ist, der Kaufvertrag solle mit Lieferung bis spätestens 24.12.06 stehen und fallen?
Soll ich ihm auch per Einschreiben drohen?
Angemessene Frist? 7 Tage?
Ich hatte in meiner E-Mail geschrieben, dass er mit etwas Glück schon vor Weihnachten seine Sachen haben könnte, aber dass ist nur die Aussage von Hermes gewesen, nicht meine.
Falsch im Sinne des Rechtes habe ich nichts gemacht? Info über Versand ist erfolgt, inkl. Nennung der Paketnummer und möglichkeit des Trackens. Die Verzögerung ist lediglich durch sein Nichtüberweisen und durch die falsche Adresse entstanden.
Er hat sogar einen Scan des Paketzettels erhalten. Das wird ihm hoffentlich auch sein Anwalt verklickern, dass der Fall für ihn relativ hoffnungslos ist, oder?
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Original geschrieben von Nebelfelsen
In der Tat rate ich oft eBay-Käufern zum Mahnverfahren. Lieferung anmahnen, vom Kaufvertrag zurücktreten und Rückzahlung des Betrags fordern, Betrag anmahnen, Mahnbescheid.
Ich hätte da mal ein Problem... 
Verkauf eines Gegenstandes Anfang Dezember, der Käufer bekommt das nicht auf die Reihe mir das Geld zu überweisen. Am 14.12. ist es da, am 15.12. geht das Paket raus.
Am 24.12 ist es nicht eingetroffen (Ausland) und der Käufer droht mir. Nach den Feiertagen erhalte ich einen eingeschriebenen Brief, dass der Käufer von dem Vertrag zurücktritt und das Geld wiederhaben will. Sonst Anwalt, Gericht etc.
Das Paket ist noch Unterwegs, lt. Hermes konnte der Empfänger nicht gefunden werden.
Auf die Bitte über Ebay, mir die richtige Adresse zu nennen, reagiert der Käufer nicht.
Das Paket wird jetzt zurückgeschickt, ich müsste es nächste Woche bekommen.
Was tun? Geld zurücküberweisen, auf eine Abnahme bestehen, auf seinen Anwalt warten?
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Siemens Gigaset 4000 Comfort ISDN
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