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Original geschrieben von MJ3485
Das kann nur für Gesprächsgebühren sein!
Sobald eine Karte aktivert wurde, wird Sie nicht mehr abgeschaltet und es wird auch keine Kaution für die Aktivierung verlangt !
Wenn der Kunde übers Limit geht, oder wenn der Kunde das wünscht wird die Karte auch deaktivert
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Zitat
Original geschrieben von Mario1979
nee, ich hab die Karten bisher nur genutzt um mir - auf meinem anderen Handy - meine Rufnummer anzeigen zu lassen.
Angefallene Gebühren: 0,00 Euro
Dann kanns dir ja egal sein. Warte mal ab was kommt
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Du hast die Karte übers Limit genutzt und jetzt verlangt Vf zusätzlich zur Rechnungsbegleichung noch eine extra Kaution, damit die Karte wieder freigeschaltet wird. Anders wäre die Forderung logisch nicht zu erklären.l
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dann dort trotzdem viel spass. ich kenne london zu jeder anderen jahreszeit und will weihnachten als tourist nicht mehr dort hin. anders wenn man eine einladung in eine engl familie hat, weihnachten ist dort sehr knuffig.
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zu weihnachten ist london einer der trostlosteten städte, da alles zu hat und erst wieder zum 26. oder 27. geöffnet hat...
der rest der bevölkerung feiert dann zuhause im familienkreis.
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Original geschrieben von DaRappa
unser VB kann da nichts machen, wir sind keine PA sondern VP
Dein Problem ist besprochen und als nicht lösbar abgelehnt worden. Der entsprechende Vertriebsbeauftragte kann lediglich bei Partneragenturen eine Kautionsforderung aufheben, dies geschieht aber in den selteneneren Fällen. Da DaRappa Vertriebspartner ist, besteht hier die Möglichkeit nicht. In einem direkten Vodafoneshop würde diese Anfrage über das Backoffice des Vertriebes der Niederlassung gehen.
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Re: Re: Wer Kunde bei den D Netzen ist wird arm!
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Original geschrieben von Thomas4711
Tach,
Das muss jeder selber wissen, ob es ihm das wert ist.
Vorletzten Samstag im Raum Könisgwinter:
"Mist ich habe kein Netz hier" mein Nachbar im Seminar, ich surfte gerade 3,6 MB per UMTS im Inet, das sind so die kleinen Feinheiten.
Gibts auf der Hirschburg keine 7,2 Mbit down bzw. 1,45 Mbit up? 
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Original geschrieben von TM1
Das sind und bleiben Anlagegüter.
Der Unterschied ist, das GWG pauschal und unabhängig von der betriebsüblichen Nutzungsdauer über 5 Jahre abgeschrieben werden müssen, Anlagegüter aber weiterhin individuell je nach eben dieser Nutzungsdauer.
gut danke.
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und was ist mit den gütern über 1190 €
ich bin nicht direkt betroffen, aber wegen sowas meinen steuerberater zu nerven mag ich nicht.
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Original geschrieben von Joergfla
Und da kommen auch keine zusätzliche Onlinegebühren auf mich zu ?
Das ist es eben was mir Kopfzerbrechen bereitet 
so wie es im letzten satz da steht.