Quelle ? :confused:
Beiträge von voicestream
-
-
Und wieder posten wir unsinn.

Ist es so schwer mal selber was nachzuschauen ???
ZitatAlles anzeigenAllgemeine Information zur Erteilung eines Visums <<
Für eine Reise in die Tschechische Republik oder einen Transit durch die Tschechische Republik ist dann ein Visum erforderlich, wenn der Inhaber des Reisedokuments - in der Regel des Reisepasses - laut Vereinbarungen, denen die Tschechische Republik (weiter nur TschR) verpflichtet ist, nicht von der Visapflicht befreit ist (siehe Verzeichnis der visafreien Staaten).Ein Visum ist auch dann erforderlich, wenn der Passinhaber eines “visafreien Staates” zu einem anderen Zweck bzw. einer anderen Aufenthaltsdauer, als in den Vereinbarungen für einen visafreien Aufenthalt in der Tschechischen Republik festgelegt ist, in die TschR einreist - siehe Visum bis zu 90 Tagen (Arbeitsvisum), Visum für mehr als 90 Tage (Studium, anderes).
OHNE VISUM reisen auch Inhaber eines Reisedokuments gemäss der Genfer Konvention vom 28.7.1951 (in der Regel sind diese Reisedokumente blau mit zwei schwarzen Streifen in der linken oberen Ecke), falls dieses von einem der flg. Staaten ausgestellt wurde: Belgien, Dänemark, Finnland, Irland, Island, Italien, Lichtenstein, Luxemburg, Malta, Deutschland, Niederlande, Norwegen, Portugal, Rumänien, Spanien, Schweden und Schweiz. Auch sie MÜSSEN EIN VISUM HABEN, wenn der Aufenthalt in der Tschechischen Republik länger als 90 Tage dauert oder ihm ein Erwerbszweck bzw. ein Studium zugrunde liegen.
Der Antrag zur Erteilung eines Visums wird auf dem Original eines vierseitigen Vordrucks gestellt.
Das Antragsformular ist bei den Konsularämtern der Tschechischen Republik zu stellen ( siehe Konsularämter der Tschechischen Republik in der BR Deutschland). Das Formular darf nicht per Fax geschickt werden! Das Visum wird in den Pass des Antragstellers geklebt und kann nicht per Fax geschickt werden.
Der Visumantrag wird grundsätzlich persönlich bei der Auslandsvertretung der TschR in der BRD gestellt (Berlin, Bonn, Dresden, München). Für den Antrag ist ein aktuelles Passfoto
(3,5 x 4,5 cm) erforderlich.
Der Antragsteller ist verpflichtet, flg. Angaben zur Person zu machen: Vorname, Familienname, weitere Namen, Geschlecht, Tag, Monat, Jahr, Ort und Staat der Geburt, Staatszugehörigkeit, ständiger Wohnsitz, Art und Nummer des Reisedokuments, Beruf, Arbeitgeber und dessen Anschrift, Aufenthaltsdauer, Zweck und Anschrift des Aufenthaltes in der Tschechischen Republik.
und:
ZitatAlles anzeigen
Visafreie Länder
(nicht gültig für einen Aufenthaltszweck Beschäftigung/Studim)Gültig nur für Inhaber der nachfolgenden nationalen Reisepässe:
Für den Aufenthalt von maximal 30 Tagen:
Bulgarien
Zypern
Rumänien
Singapur
Vereinigte Staaten von Amerika
Für den Aufenthalt von maximal 90 Tagen:
Andorra
Argentinien
Belgien
Bundesrepublik Deutschland
Chile
Costa Rica
Dänemark
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Hong Kong -Special Administrative Region
Irland
Island
Israel
Italien
Japan
Kroatien
Lettland
Lichtenstein
Litauen
Luxemburg
Macao -Special Administrative Region
Malaysia
Malta
Mexiko
Monaco
Neuseeland
Niederlanden
Norwegen
Österreich
Polen
Portugal
Republik Korea
San Marino
Schweden
Schweiz
Slowakei
Slowenien
Spanien
Ungarn
Uruguay
Vatikan
OHNE VISUM reisen auch Inhaber eines Reisedokuments gemäss der Genfer Konvention vom 28.7.1951 (in der Regel sind diese Reisedokumente blau mit zwei schwarzen Streifen in der linken oberen Ecke), falls dieses von einem der flg. Staaten ausgestellt wurde: Belgien, Dänemark, Finnland, Irland, Island, Italien, Lichtenstein, Luxemburg, Malta, Deutschland, Niederlande, Norwegen, Portugal, Spanien, Schweden, Schweiz.
Für den Aufenthalt von maximal 180 Tagen:
Quelle: Internetseite der CZ Botschaft
Was lesen wir daraus ? Das Visum wird im Konsulat erstellt, nicht in der Botschaft. Visaangelegenheiten sind Konsularische Dienste ! Ein Botschafter hat damit nix zu tun.
Und hier beantragst Du das ganze:
ZitatAlles anzeigenDas Generalkonsulat der Tschechischen Republik in München, Libellenstr. 1, 80939 München, Tel. 089/95837237-8, Fax 089/9503688 ist für die in den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg wohnenden Antragsteller zuständig.
Das Generalkonsulat der Tschechischen Republik in 01097 Dresden, Erna-Berger-Str. 1, Tel. 0351/655670, Fax 0351/8032500 ist für die in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wohnenden Antragsteller zuständig.
Die im Bundesland Hessen Wohnenden, die nur eine Beglaubigung oder Beratung benötigen, können sich an das Honorarkonsulat der Tschechischen Republik in 60329 Frankfurt/M, Jürgen-Ponto-Platz 2, Tel. 069/2426700, Fax 069/2631754 wenden. - zur Zeit geschlossen
Die in den Bundesländern Baden-Württemberg, Rheiland-Pfalz und Saarland Wohnenden, die nur eine Beglaubigung oder Beratung benötigen, können sich an das Honorarkonsulat der Tschechischen Republik in 70182 Stuttgart, Kernerstr. 50, Tel. 0711/22417-0, Fax 0711/2241711 wenden.
Die in Mittelfranken, Oberfranken, Unterfranken und Oberpfalz im Bundesland Bayern Wohnenden, die nur eine Beglaubigung oder Beratung benötigen, können sich an das Honorarkonsulat der Tschechischen Republik in 90403 Nürnberg, Karlstr.9, Tel. 0911/2059519, Fax 0911/221493 wenden.
Die in Mecklenburg-Vorpommern Wohnenden, die nur eine Beglaubigung oder Beratung benötigen, können sich an das Honorarkonsulat der Tschechischen Republik in 18057 Rostock, Friedrichstr. 1, Tel. 0381/4590459, Fax 0381/4590461 wenden
Die in den Bundesländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein Wohnenden, die nur eine Beglaubigung oder Beratung benötigen, können sich an das Honorargeneralkonsulat der Tschechischen Republik in 20148 Hamburg, Feldbrunnerstr. 72, Tel. 040/41352496, Fax 040/4107355 wenden.
-
Zitat
Original geschrieben von voicestream
.....
Mein US Visum habe ich im Konsulat der USA bekommen.
...Das ist Beweis genug.
Aber BTT. Ein Anruf beim Konsulat und alle Fragen werden beantwortet. Oder gar ein Blick auf die Homepage das Konsulats von CZ. -
Leute !
Wenn ich ein Visum fuer die Tuerkei benoetige, dann geh ich zum Konsulat der Tuerkei.
Mein US Visum habe ich im Konsulat der USA bekommen.
Was soll er in der tuerkischen Botschaft/ Konsulat, wenn er nach CZ will ???? :confused:

-
Zitat
Original geschrieben von Sebastian
Meine Güte, ruf die tschechische Botschaft an und frag!
Das nennt man dann Eigeninitiative.
Fuer so etwas ist das Konsulat zustaendig !

-
Gebe von Privat ab:
1 Mitac Mio 8390. Das Geraet hatte ich eine Woche zum testen selber im Einsatz. Nun gebe ich es ab. Es wird natuerlich alles mitgelifert, was sonst auch dabei ist.
Preis: 299.00 Euro incl. Versand.
Bei Interesse PN an mich.
-
Zitat
Original geschrieben von beugelbuddel
Das ist ja leider auch das Traurige...
Wie soll eine 60 Jährige Mutti im Supermarkt wissen,daß diese "ach so quietschbunte Brühe" erst ab 18 ist?

Indem es besser gekennzeichnet wird ! Dicker fetter Aufkleber, in rot. " Verkauf erst ab 18" und das auf alles was mit Alkohol zu tun hat.
-
Zitat
Original geschrieben von Andreas Böhm
Daher ist die Steuer meines Erachtens nur eine Art Alibi für die Politiker. Diese können jetzt nämlich sagen "alles in ihrer Macht stehende getan zu haben.". So hält man sich den Rücken frei ;).-Andi-
..und ganz nebenbei gibts noch ein paar Euros fuer unseren Herrn Eichel.

-
In Griff bekommt man das Problem nur, wenn man den Verkauf von Alkohol einfach besser ueberwacht. Hier sind haertere Strafen fuer den Haendler hilfreicher als eine Steuer. Aber hier geht es der Regierung wieder nur um neue Steuereinnahmen. :flop:
Alkohol nur in speziellen Laeden und mit Ausweispficht. Siehe USA ! Dort bekommst Du nix unter 21 :top: Und deine I.D. zeigst Du noch mit 30
. Das ist die einzige Loesung, genauso fuer Tabak. Zigarettenautomaten etc. weg und schon hat man ein Problem zu mind. 85% weniger. -
Sieht nicht schlecht aus. Aber der Preis ist masslos uebertrieben. :flop: