Beiträge von MarkP800

    er soll dir den beleg mailen. dann kannst dich mit der rechnungskopie bei samsung beschweren. wenn er denn überhaupt nen beleg hat. behaupten kann das jeder.


    normal ist ein softwareupdate in der garantiezeit kostenlos wenn ein fehler vorliegt.
    sollte der servicepartner diesen fehler nicht produzieren können, kann es sein dass das update kostet. ich hatte mal ein nokia 6110. das machte ab und zu probleme. beim händler zeigte es den fehler nicht. ich habe auf meine kosten updaten lassen.
    nach 2 tagen kam wieder der fehler. bin nochmals hin. am schluss stellte sich heraus dass es ein hardwarefehler war und ich bekam das geld wieder zurück.


    das könnte bei deinem käufer auch gewesen sein.

    Zitat

    Original geschrieben von Jikyo
    Es steht doch alles da.
    Die Verträge werden zwischen dem 28.-30. aktiviert (logischerweise kommen die Geräte nicht vor der AKtivierung!). Vertragsunterlagen sollten bis heute bei Fexcom eingetrudelt sein, aber vielleicht sind sie ja nett und lassen noch Nachzügler mit dazu. Probieren würde ich es in jedem Fall (auch per Email/FAX), denn das Angebot war nen Knaller und zu verlieren hat man ja im Prinzip nichts



    wo steht das mit dem 28.-30.6. ?
    ich hab das nirgends gefunden

    wer kann mir die unterschiede vom 8000jet zum 8500wave sagen?
    bei samsung auf der homepage steht nicht allzuviel.


    hat jemand beide handys? ist der unterschied deutlich (display, akkulaufzeit, sprachqualität)?

    Kann diese 50,- Euro Option wirklich nach 4 Wochen gekündigt werden?
    Hat schon jemand Erfahrungen mit dem Anbieter?
    Wäre ich "aktiver" Kunde wenn ich nach 4 Wochen die 50,- Option kündige und dann nur noch die 30 SMS und 30 Min abtelefoniere und somit keine mtl. Kosten hätte?

    beim widerrufs- oder rückgaberecht hat der käufer dem verkäufer schadensersatz bei nicht fachgerechter behandlung bei der prüfung der ware zu erstatten. so stehts im bgb.
    ich als onlinehändler würde eine 100%-kontrolle von rückläufern durchführen und wertminderung/schadensersatz bei beschädigung durch den käufer verlangen.
    ein kleiner nachteil durch die bewertungsportale bleibt natürlich immer. denke die meisten käufer würden allerdings negativ bewerten.