Na der Verkäufer ist ja wohl näher am Hersteller als der Endverbraucher oder?
Den rest sollen die unter sich ausmachen.
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
Na der Verkäufer ist ja wohl näher am Hersteller als der Endverbraucher oder?
Den rest sollen die unter sich ausmachen.
Hab nochmal gewühlt und folgendes Schreiben verfaßt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Angebot vom xx.xx.2003.
Offenbar gab es ein Mißverständnis. Ich bin nicht an einer neuen Waschmaschine mit Zuzah-lung, sondern an der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Verpflichtung, der Neulieferung einer Waschmaschine ohne Zuzahlung, interessiert.
Ihre Verpflichtung stellt sich nach neuer Sachlage wie folgt dar:
Gemäß meines Schreibens vom xx.xx.2003, zugestellt am xx.xx.2003, habe ich meinen An-spruch auf Nacherfüllung gemäß §§ 437 Nr. 1; 439 Abs. 1; 438 Abs. 1, Nr. 3 BGB geltend gemacht. Daran wird weiterhin festgehalten.
Hilfsweise trage ich weiter vor:
Nach Ihrem Vortrag, unterstellt er sei richtig, sei der Hersteller Beyer insolvent. Dementspre-chend wären Sie gemäß § 275 I BGB von der Leistung frei.
Daraus folgte jedoch gemäß § 283 Satz 1 BGB ein Anspruch meinerseits aus § 280 I auf Schadensersatz statt der Leistung. Mein Schaden in diesem Fall wäre die von Ihnen angebote-ne Zuzahlung zur neuen bzw. der Neupreis einer vergleichbaren Waschmaschine. Der Ge-setzgeber bleibt dabei auf der Seite des Verbrauchers, indem er ihm im Falle der Unmöglich-keit für den Unternehmer (Insolvenz der Fa Beyer) einen Ersatz des Schadens statt der ur-sprünglich zu gewährenden Leistung (Neulieferung der Maschine) zugesteht. Insofern ändern sich meine Rechte also nicht, die von Ihnen geforderte Zuzahlung ist damit – zumindest recht-lich gesehen – gegenstandslos.
Sicherlich erscheint Ihnen diese Rechtslage ungerecht, da Sie nichts für die Insolvenz der Firma Beyer können. Ich allerdings kann noch weniger dafür und bin viel weiter von der Sphäre der Firma Beyer entfernt als Sie. Insofern hat der Gesetzgeber kompletten Verbrau-cherschutz normiert.
Ich darf Sie darauf hinweisen, daß es Ihnen ganz unabhängig von mir und meinem Schaden gemäß § 478 BGB zusteht, Ihrerseits Schadensersatzansprüche ggü. der Firma Beyer anzu-melden, womit der wahre Verursacher des Schadens in die Haftung genommen würde. Daß dieser insolvent ist, kann nicht meine Sorge sein. Sie müßten sich schon den Regeln des In-solvenzverfahrens unterordnen.
Somit fordere ich Sie nochmals auf, mir unverzüglich eine neue Waschmaschine mindestens gleicher Art und Güte an meine bekannte Adresse zu liefern.
Sollten Sie dieser Aufforderung nicht bis zum
12.12.2003
nachkommen, behalte ich mir Weiterungen gegen Sie vor.
Mit freundlichen Grüßen
Klar will der Verbraucher eine neue Waschmaschine und hilfsweise Reparatur...
Also dem Verbraucher ist es völlig egal, ob nachgebessert wird oder nicht. Der will nur waschen und zwar schnell...
Das mit der Unmöglichkeit und Unverhältnismäßigkeit ist ja ziemlich doof...
Die neue angebotene Maschine soll 100,-- Euro mehr kosten, was auch als Aufpreis zu zahlen wäre.
Sehe ich aber nicht ein irgendwie.
Desweiteren kommt dazu, daß die Filiale des Händlers am Ort geschlossen wurde und die Ersatzlieferung aus dem 100 KM entfernten Limburg, dem Standort der nächstgelegenen Filiale, erfolgen müßte.
Was aber wiederum nicht das Problem des Kunden sein kann...
Echt schwierig...
Hallo,
ich habe folgende Frage:
Wenn ein Verbraucher einen Gewährleistungsanspruch gegen einen Unternehmer gemäß §§ 437 Nr. 1; 439 Abs. 1; 438 Abs. 1, Nr. 3 BGB geltend macht, aber der Hersteller der Sache (Waschmaschine) insolvent gegangen ist, wie ist dann die Rechtslage?
Es wurde seitens des Verbrauchers Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache gefordert, was ihm unstreitig zusteht.
Der Unternehmer, der die Waschmaschine verkauft hat, kann ja nun keine neue Waschmaschine liefern aufgrund der Hrstellerinsolvenz.
Die Waschmaschine war mit 250 Euro damals so billig, daß es auch kein vergleichbares Angebot in dem Laden gibt.
Der Unternehmer bietet aber Zuzahlung zu einer neuen, höherwertigen Waschmaschine an.
Muß man als Verbraucher ein derartiges Anegbot annehmen oder kann man auf Ersatzlieferung ohne Zuzahlung bestehen, wenn auch die Waschmaschine höherwertig ist? Schließlich kann ich als Kunde nichts dafür, wenn der Lieferant meines Händlers pleite geht...
Was sagt ihr?
Gibts dazu evtl. eine Entscheidung?
Danke für die Hilfe,
Stephan
ZitatOriginal geschrieben von razor_xxl
Ich hab mir bei Factory2you ein T610 mit Vodafone Vertrag bestellt.
Wie ist das bei Onlineversendern, sind die Handy aus mit einem Branding versehen?
Ja!
Hi,
ich würde gern für ein Projekt Kreditkartenzahlungen von Kunden per Internet empfangen können.
Wie macht man sowas?
Und was kostet es?
Danke
Stephan
Re: T610 SMS am PC drucken
ZitatOriginal geschrieben von BaDDealer
doch wenn ich im SMS Auswahlmenü auf Drucken gehe, den Rechner anwähle, fängt das Handy zwar an zu senden, jedoch bekomme ich danach eine fehlermeldung.
Hi,
ich denke, Du kannst nur direkt zu einem BT-fähigen Drucker senden...
Der PC versteht das nicht.
Mach es wie Boogieman sagt.
ZitatVon heise.de:
Zum Schutz vor Snarf-Attacken, muss man laut Laurie Bluetooth ganz abschalten.
Na wenn empfohlen wird, BT GANZ abzuschalten, ist das beim T610 doch eh immer so. Es gibt keinen Standby oder on demand Modus oder ähnliches