Beiträge von Stephan I.

    Hallo,


    ich bin gerade dabei, mich für Kartenfreischaltungen authorisieren zu lassen und habe eine Frage bzgl. der VO-Nummer.


    Wenn ich die Zuteilung der VO-Nummer von Komsa vornehmen lasse, gilt diese Nummer auch bei anderen Großhändlern?
    Oder muß ich bei jedem Großhändler eine VO-Nummer beantragen?


    Gibt es weniger Provision, wenn ich mit einer Komsa-geschalteten VO-Nummer bei einem anderen Großhändler eine Freischaltung vornehme?


    Vielen Dank,


    Stephan

    Zitat

    Original geschrieben von TheDoc
    um es bei einem Defekt auch ohne Probleme und Einschränkungen zurückzuschicken. Genau darauf zielt die neue Gesetzeslage ab, den Schutz der Privatkunden zu gewährleisten.


    Meines Erachtens ist bei einem Defekt das Gewährleistungsrecht (24 Monate) zuständig, aber nicht § 312 b BGB. Das sind 2 Paar Schuhe.

    Hast Du schlecht gefrühstückst ja?
    Kannst Du nicht einfach sachlich bleiben?
    Was soll das Gemotze und die Schlechtmacherei? Habe ich Dir irgendwas getan?


    Ich erkundige mich doch extra hier, wie weit § 312 b BGB geht...
    VORHER!


    Wenn es so ist wie Du sagst, ist es doch gut.
    Aber vielleicht gibt es ja verschiedene Auslegungen zu Fernabsatzverträgen?


    Ich bin noch nicht als Händler aufgetreten, sondern bin gerade in der gröbsten Planung.



    Mein Posting habe ich gelöscht, weil persönliche Sachen eigentlich nicht ins öffentliche Forum gehören, sondern in PMs, die ich Dir ja auch geschickt habe. Du hast es vorgezogen, lieber öffentlich zu antworten. Nun gut...

    Hallo!


    Ich habe da 2 Sachen:


    [list=1]
    [*]Ich wollte mal wissen, ob ich als Händler wohl den Handykarton versiegeln darf, um sicherzustellen, daß die Kunden die Handys nicht nur ausprobieren und dann per § 312 b BGB (ehemals FernAbsG) zurücksenden?


    Ich würde in den Karton gern einen Zettel legen: Handy geprüft! (oder sowas) und dann mit einem Klebestreifen, den nur ich habe (Firmenstempel drauf), zukleben.


    Ist das Siegel gebrochen, können die Kunden eben nicht mehr gemäß § 312 b BGB zurücksenden, sondern nur noch normale Gewährleistungsrechte ausüben.


    Ist das zulässig? Oder darf der Kunde im Sinne von § 312 b BGB den Karton zur Sichtprüfung öffnen?


    [*]Außerdem suche ich eine Datenbank oder Gallerie, wo ich alle Handys als Bilder sehen kann. Möglichst gute Qualität. Gibts es sowas?
    [/list=1]


    Grüße
    Stephan

    Hi,


    ich suche eine Grafik, die ein Handydisplay stilisiert.
    Rechts und links sollen die Balken zu sehen sein oder sowas. Vielleicht ein Menüpunkt drauf...


    Aber halt als kontrastreiches Bild. Möglichst gezeichnet oder ein sehr gutes Werbefoto vielleicht.


    Wer hat sowas von Euch und sendet es mir?


    Mail: ille@gmx.de



    Danke
    Stephan

    Hi,


    ich wollte mal wissen, ob ich wohl den Handykarton versiegeln darf, um sicherzustellen, daß die Kunden die Handys nicht nur ausprobieren und dann per § 312 b BGB (ehemals FernAbsG) zurücksenden?


    Ich würde in den Karton gern einen Zettel legen: Handy geprüft! (oder sowas) und dann mit einem Klebestreifen, den nur ich habe (Firmenstempel drauf), zukleben.


    Ist das Siegel gebrochen, können die Kunden eben nicht mehr gemäß § 312 b BGB zurücksenden, sondern nur noch normale Gewährleistungsrechte ausüben.


    Ist das zulässig? Oder darf der Kunde im Sinne von § 312 b BGB den Karton zur Sichtprüfung öffnen?


    Ciao
    Stephan