Beiträge von avalox

    Hi,


    folgende Situation.


    Habe mir im Möbelhaus (nicht per Internet) ein 2xxx € Ledersofa gekauft.


    Wurde am 14.12.09 geliefert. Als es da war, musste ich leider festellen, dass das Leder an einer Stelle gerissen war. Habe direkt reklamiert.


    Das Möbelhaus hat das dem Hersteller gemeldet, welcher eine Polsterfirma beauftragt hat, sich das anzusehen. Heute war der Herr da.


    Er hat versucht die Stelle zu flicken, hat aber nicht geklappt (sieht nun aus, als hätte man mit Wachsmalstiften über die Stelle gemalt).


    Nun zu meiner Frage. Der Herr meinte, dass der Hersteller 3 mal das Recht auf Nachbesserung hat. Meiner Meinung nach kann es aber nicht sein, dass ich es akzeptieren muss, dass Neuware repariert wird (mal angenommen das hätte jetzt direkt geklappt). Bei schon älterer Ware, die auf Garantie repariert wird, könnte ich es ja verstehen.


    Ich hätte einfach gerne ein einwandfreies Möbelstück, so wie ich es gekauft/bestellt habe.


    Wie sieht das hier aus? Kann ich verlangen ein neues Sofa zu erhalten?


    Gruß Sebastian

    Zitat

    Original geschrieben von DarkEmpire64
    Um dir noch ein Gerät zu kaufen? ;)


    MM schenkt nur jedem 10ten einmal was und nicht zweimal.


    Und die Mods verschenken gerne Schlösser. :top:


    hä? das hilft ja nix. "Noch ein" Gerät würde ja heissen, dass ich das andere Behalte.


    Meine Frage lautete aber: bekomme ich den Kaufpreis erstattet, wenn ich den "Gewinn" wieder zurück gebe.

    Media Markt Agenda 2010 - Gewinne. theoretische Frage


    Hi,


    ich hab mir mal folgende (theoretische) Frage gestellt.


    Angenommen ich gewinne bei MM einen Artikel.


    Ändert das eigentlich irgendwas an dem Rückgabe"recht" was MM normalerweise gewährt (nehmen wir an, MM gibt das recht immer noch ... ich weiss, dass viele MM in der Zeit der Aktion das Rückgaberecht ausgeschlossen haben).


    Also könnte man sich quasi den "Gewinn" (man gewinnt ja eigentlich nicht das Gerät, sondern das Geld was es gekostet hat) auszahlen lassen und das Gerät dann trotzdem noch zurückgeben und den Kaufpreis zurück erhalten?


    Gruß Seb

    Hi,


    hab ein "JBL radial micro II schwarz" für Ipods "gewonnen", den ich gerne verkaufen würde.


    Das Gerät ist nagelneu, unausgepackt und unverwendet. Rechnung mit 24 Monaten Garantie ist dabei (datum vom 07.01.2010).


    Garantie über jeden MediaMarkt.


    Neupreis liegt bei 99€.


    Ich hätte gerne 80€ + Versand (ca. 5€ versichert dafür).


    Gruß Sebastian


    Hinweis: über mich natürlich kein Rückgaberecht o.ä.

    Hi,


    ich habe auf 2 Kisten XP von der gleichen DVD installiert.


    Eine Installation ist schon ein paar Monate her, die andere habe ich vor ein paar Tagen gemacht.


    Bei der älteren Installation habe ich im Gruppenrichtlinieneditor viel mehr Punkte die ich ändern kann als bei der anderen. Ich versteh nicht ganz warum? Ich kann z.B. den Bildschirmschoner nicht per Richtlinie abschalten, weil es den Punkt gar nicht gibt. In der älteren Installation geht das. Updates sind alle installiert und ich bin auch administrator.


    Jemand eine Idee?


    Gruß Sebastian

    ganz einfach (vermutung - so würde ich es machen).


    ich wunder mich, warum mein Paket immer noch nicht da ist, rufe beim Versender an, der sagt mir die Paketnummer, ich rufe beim Dienstleister an, der sagt "ist schon seit x tagen zugestellt, wurde von Herr / Frau XXX angenommen". ich spreche Herr / Frau XXX an.

    vielleicht hat er auch keinen Zettel bekommen. also ich kann jetzt nur von mir rede, aber ich hatte bisher von 20 fällen, wo was von mir beim nachbarn im haus abgegeben wurde, nur 1 x einen Zettel am briefkasten.

    dann würde ich ja behaupten ist der ABSENDER in der Haftung ist, weil er zugestimmt hat (durch absenden des Pakets und Zustimmung der AGBs), dass das Paket auch bei anderen abgegeben werden darf, oder nicht?


    btw. hab ich dazu schon gelesen, dass solche Einträge in den AGBs als Ungültig erklärt wurden (hatte da ein paar Urteile gefunden).


    Als unmittelbar wurde z.B. nicht der Nachbar einen Stock über der eigenen Wohnung bezeichnet, sondern z.B nur der Nachbar auf der gleichen Etage

    ich möchte mich hier mal mit meiner Frage dran hängen um nicht extra einen neuen Beitrag auf machen zu müssen.


    Folgendes ist passiert:


    am 3.12 hat Hermes bei mir geklingelt und gefragt, ob ich ein Paket für den Nachbarn annehmen könnte. Da ich das auch früher in meiner alten Wohnung (bin gerade umgezogen) gemacht habe, war das für mich kein Problem.


    Auch früher war das immer so, dass das Paket dann vor die Tür gelegt wurde, wenn es jemand anderes angenommen hatte. Hatte auch im neuen Haus schon gesehen, dass teilweise Pakete angenommen und vor die Tür bzw. auf die Treppe gelegt wurden. Hab mir daher nichts dabei gedacht und das Paket direkt beim entsprechenden Nachbarn vor die Tür gelegt.


    Heute hab ich einen Zettel vom Nachbarn an der Tür, mit der Bitte das Paket welches ich angenommen habe doch vor seine Tür zu legen....es sei wichtig.


    Offensichtlich ist das Paket also weg...klasse.


    Der Nachbar wohnt ganz oben. dahin kommt quasi nur die Putzfrau (welche auch im Haus wohnt) oder die Nachbarn gegenüber. Das Paket lag so, dass man eigentlich nur sehen konnte wenn gegenüber der Tür steht...war also nicht mal eben so aus dem Treppenhaus heraus sichtbar.


    ich wollte mich jetzt mal erkundigen, wie das jetzt ablaufen kann/wird.


    Wer muss jetzt haften? Ich hab gelesen, dass Hermes das Paket eigentlich gar nicht bei jemand anderem als dem Empfänger abgeben darf, wenn der Empfänger nicht schriftlich bestätigt hat, dass das für ihn ok ist...die Haftung obliegt also HErmes, weil die es nicht dem Empfänger übergeben haben. Oder hab ich jetzt die Arschkarte, weil ich hilfsbereit sein wollte?


    Das würde für mich als konsequenz bedeuten, nichts mehr für andere anzunehmen.


    Gruß und danke


    PS: das Paket schien von Privat verschickt worden zu, war denke ich kein Händler. Sicher wissen tu ich es aber nicht. Falls das wichtig ist.