danke, hab mir alles durchgelesen:
zu meiner Frage bzgl. dem Verlust steht hier folgendes
ZitatSchon bevor Sie sich selbstständig machen, fallen Kosten an, die mit Ihrem künftigen Unternehmen zusammenhängen. So werden beispielsweise bereits vor der Betriebseröffnung oder vor der Gewerbeanmeldung Geschäftsräume angemietet, Berater werden eingeschaltet, Sie schaffen Teile der Geschäftsausstattung an oder unternehmen zur Anknüpfung von Geschäftskontakten Geschäftsreisen. In der Regel erzielen Sie in dieser Phase noch keine Einnahmen, so dass am Jahresende möglicherweise ein Verlust entsteht, den Sie von Ihren anderen Einkünften (zum Beispiel den Lohneinkünften) im Rahmen der Einkommensteuer-Erklärung abziehen können.
Dies würde ja auf meine Frage passen. Da hier nichts gesondert steht, denke ich einfach mal, dass ich die 5000€ aus meinem Beispiel einfach komplett abziehen darf?
Also angenommen ich verdiene durch meinen normalen job 10000€ im Jahr und hab mit meiner Firma 5000€ Verlust gemacht, dann gebe ich bei meiner Steuererklärung 5000€ als Einkünfte an und bekomme für die anderen 5000€ die Steuern zurück?
Den Teil hier verstehe ich nicht so ganz. Würde der mich (als Kleinunternehmer) betreffen?
ZitatBeachten Sie: Sammeln Sie sämtliche Belege von solchen Ausgaben. Ihre Geschäftspartner müssen Ihnen die Mehrwertsteuer als Vorsteuer getrennt in Rechnung stellen. Die Vorsteuerbeträge erhalten Sie vom Finanzamt im Rahmen einer Umsatzsteuer-Voranmeldung voll zurück.
Die Sache mit dem Namen scheint mir soweit klar. Ich muss meinen vollen Namen angeben. Die Form scheint egal zu sein. "IT Beratung Michael Mustermann" müsste meiner Meinung nach also gehen.
Bzgl. Arbeitslosigkeit habe ich gelesen, dass das Nebengewerbe dafür soweit uninteressant ist, solange ich nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeite und nicht mehr als 165€ im Monat mit der Firma verdiene. Das wäre bei mir der Fall. Ich komme bei beidem auf weniger.
Sollte ich also mal arbeitslos werden, sollte das für mich keine Auswirkungen haben, richtig?
Wenn ich das mit der Liebhaberei richtig verstanden habe, darf ich nach x Jahren keine Verluste mehr einreichen, wenn ich nicht auch mal Gewinn gemacht habe?!
Gruß und danke!