Zitat
Original geschrieben von Weizen
Die Frage ist, ob sich da durch die Wiedervereinigung etwas daran geändert hat... AFAIR war bis dahin doch in der Präambel noch von den Grenzen von 1937 die Rede, was dann gestrichen wurde... (bin mir da aber nicht sicher).
Die Seite dazu:
17.07.1990
Bei den 4+2-Verhandlungen in Paris hat der US-Außenminister James Baker dem BRD Außenminister Hans-Dietrich Genscher gemäß des den USA obliegenden Vorbehaltsrechts mitgeteilt, daß Artikel 23 GG a.F. (der Geltungsbereich der BRD) und die Präambel (Wiedervereinigungsgebot) per 18. Juli 1990, 0:00 h gestrichen sind.
Gleichzeitig hat auch der UdSSR-Außenminister Eduard Schewardnadse dem DDR-Außenminister Markus Meckel mitgeteilt, daß die völkerrechtlich unanerkannt gebliebene DDR per 18. Juli 1990 aufhört zu existieren.
An beiden Vorgängen war der polnische Außenminister Skubiszewski anwesend./p
Mit der Aufhebung des Art. 23 GG ist zudem auch das Ende der BRD gekommen, denn das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 1973 stellte fest: "Sie (die BRD) beschränkt ihre staatsrechtliche Hoheit auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes, (vgl. BVerfGE 3, 288 (319 f.); 6, 309 (338, 363)), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes). Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin
Das Deutsche Reich in seinen Grenzen vom 31. Dezember 1937 ist existent. (Karte)
Jeder Staatsbürger des Deutschen Reiches unterliegt daher ab diesem Zeitpunkt völkerrechtlich nicht mehr den Gesetzen und der Gerichtsbarkeit der Verwaltungsorganisation "Bundesrepublik Deutschland".
31.08.1990
Der Einigungsvertrag (BGBl. 1990 Teil II S. 890). Artikel 1 besagt, daß die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen am 03.10.1990 gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes Länder der Bundesrepublik Deutschland werden. Artikel 23 wurde jedoch am 17.07.1990 gestrichen (s.o.). Daher ist der Einigungsvertrag ungültig
12.09.1990
Der Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland ("2+4 Vertrag") ist nichtig, da weder ein besatzungsrechtliches Provisorium Bundesrepublik Deutschland, noch ein besatzungsrechtliches Provisorium Deutsche Demokratische Republik über die Grenzen Deutschlands verhandeln kann.