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Hallo,
ich wollte gerade das alte Handy meiner Mutter, ein Alcatel One Touch 311, entsperren. Leider wird der Netzcode (=Entsperrcode), den ich von der E-Plus-Prepaid-Hotline bekommen habe, vom Handy nicht akzeptiert: "Der Netzcode ist falsch".
Ich habe den Code auch nochmal durch einen anderen Hotliner verifizieren lassen, er stimmt (laut E+ System).
Hat jemand evtl. eine Idee, woran das liegen könnte?
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IMHO bist du in deinem eigenen Ortsnetz rausgekommen.
Dass mit "Hello" war wohl eher Zufall.
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Es ist leider wirklich gängige Praxis, dass viele Händler auf die Herstellergarantie verweisen, denn so sind sie aus der Gewährleistungsnummer raus.
Man sollte allerdings Reparaturen immer über den Händler laufen lassen, auch wenn dieser sagt:"Ich schicke das Gerät auch nur an den Hersteller", denn so hat man bei Problemen immer seine Rechte (2x fehlgeschlagen -> Rücktritt vom Kaufvertrag). Das gibt es bei der direkten Abwicklung über die Herstellergarantie nicht.
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Re: Händlergewährleistung?
Zitat
Original geschrieben von Hellwach
Ich hatte vor einigen Monaten beim Discounter Plus einen Sandwich-Toaster gekauft, den ich heute zurückgeben wollte (Bauteil defekt).
Wolltest du das Geld wieder haben? Dann wäre die Reaktion seitens der Filiale verständlich.
Bei der Gewährleistung hat der Händler erst zwei Chancen zur Nachbesserung (Reparatur oder neues Gerät) bevor du vom Kaufvertrag zurücktreten kannst.
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Zitat
Original geschrieben von 997TT
Selten soviel Unsinn wie hier zu diesem Thema gelesen:
1. Kassenrezept ist 1 Monat gültig
2. Privatrezept ist 6 Monate gültig
3. BTM Rezept, egal ob Kasse oder Privat, ist 7 Tage gültig
Die "aut idem" Regelung hat sich seit den Rabattverträgen komplett geändert.
"Aut idem" wird jetzt benutzt, um dem Apotheker mitzuteilen, dass er den Rabattvertrag nicht einhalten sondern genau das abgeben MUSS, was der Arzt aufgeschrieben hat.
Alles anzeigen
Hier wurde alles schon korrekt dargelegt.
1. Stimmt so pauschal nicht. Laut den ALV muss ein Kassenrezept innerhalb eines Monats beliefert werden, damit man es abrechnen kann.
Die Verschreibungsverordnung unterscheidet aber nicht zwischen Privat- und Kassenrezepten, also ist das Rezept danach noch zwei Monate gültig, muss dann aber privat bezahlt werden.
2. Wurde schon vor einiger Zeit auf 3 Moante verkürzt.
Die Benutzung des "aut idem"-Feldes hat sich schon DEUTLICH vor den Rabattverträgen umgekehrt, AFAIR 2004. Das scheint sich aber leider immer noch nicht zu allen Ärzten rumgesprochen zu haben. Ich hatte neulich nachts im Notdienst ein Rezept für ein Kind mit aut idem-Kreuz. Die verschriebene Salbe hätte ich von anderen Firmen in zigfacher Ausführung da gehabt. Bei der tel. Rückfrage, warum es unbedingt diese eine Firma sein sollte, sagte mir der Arzt: "Wieso, die Firma ist mir egal, ich hab doch extra das Kreuz gemacht, um es Ihnen einfacher zu machen".....No comment! :flop:
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Re: Haushaltsgeräte von Quelle - Garantie?
Zitat
Original geschrieben von schore3000
Beide Geräte sind ca. 1 Jahr alt.
Ist Quelle durch die Insolvenz da komplett raus? Oder müssen die noch ein Jahr die Garantie übernehmen?
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Wenn diese nicht mir existiert, kann und wird er logischerweise keine Garantie mehr geben.
Die Gewährleistung des Händlers ist gesetzlich geregelt. Nur verpufft diese leider auch, wenn es den Händler nicht mehr gibt...
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Hallo,
wir haben im Moment ein kleines "Wechselproblem".
Bisher war mein Auto auf meinen Namen bei der Provinzial versichert.
Nun hat meine Frau ihr Auto verkauft und da sie deutlich bessere SF-Stufen hat, möchten wir die Versicherung für mein Auto nun auf ihren Namen laufen lassen. Halter bleibe aber ich.
Die Provinzial ist da leider nicht flexibel genug, einen laufenden Vertrag dementsprechend umzustellen, deshalb soll der Wagen ab Januar bei der HUK24 versichert werden.
Und nun das Problem:
Bei der Auftragseingabe wird man gefragt:
"Bei welcher Versicherungsgesellschaft ist Ihr Fahrzeug versichert?"
Kommt da nun die jetzige Versicherung des Fahrzeugs (Provinzial) oder die letzte Versicherung meiner Frau (Ineas) als Antwort hin!?
Ich denke ja eher zweites, da die HUK sich ja von der Versicherung die SF-Einstufung holen muss, oder?
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Zitat
Original geschrieben von Eldschi
Das mit der Unterschrift wird auch so bleiben. Der Chip dient - nach meinem Kenntnisstand - doch nur dazu, zu erkennen, dass es sich nicht um eine Kartenkopie handelt.
Nö. Aus der DKB-FAQ:
Zitat
3. Wie bezahle ich mit der DKB-VISA-Card mit EMV-Chip?
Bei Zahlung mit Ihrer DKB-VISA-Card mit EMV-Chip ist die Eingabe Ihrer PIN erforderlich. Die PIN ist identisch der PIN für die Geldautomatennutzung, die Sie mit der Kreditkarte zusammen erhalten haben. Lediglich an Kassenterminals, die noch nicht chipfähig sind, bestätigen Sie Ihre Zahlung weiterhin mit Ihrer Unterschrift.
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Zitat
Original geschrieben von mrhandy
Das heißt eigentlich nur, dass der Shop von VISA authorisiert ist Zahlungen über die KK laufen zu lassen.
Etwas mehr ist das schon. Man musss sich extra für das Programm anmelden und bekommt dann AFAIK auch einen zusätzlichen Geheimcode.
Ich wollte neulich bei einem österreischen Onlineshop per KK bezahlen. Es scheiterete daran, dass dort NUR verified by VISA unterstützt wurde, ich also damals weder mit meiner VISA von DKB noch von Barclaycard bezahlen konnte.
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Zitat
Original geschrieben von Martin Reicher
Ich habe bis jetzt noch keine Akzeptanzstelle mit EMV-fähigem Lesegerät gesehen. Evtl. liegts auch daran, dass die Verkäufer nicht wissen, dass man bei Kreditkarten auch "mit Chip" bezahlen kann?
Aber die Geräte lesen doch auch den Chip der Maestro-Karten aus? Gibts da Unterschiede?