Beiträge von NiceIce

    Seat Finanzspritze


    Hallo,


    wie versteht ihr die neue "Seat Finanzspritze"?


    Zitat


    Und wenn Sie sich jetzt gleich für eines der neuen SEAT Leon oder Altea Modelle entscheiden, haben Sie gleich doppelten Grund zur Freude. Denn zu Ihrem neuen SEAT erhalten Sie jetzt unabhängig von der staatlichen Umweltprämie 2.500 € SEAT Prämie*.


    * Aktionszeitraum: 25.04. bis 31.08.2009. Gilt nur für die neuen Modelle Leon, Altea, Altea XL Kombi, Altea Freetrack. Die SEAT Prämie wird von teilnehmenden SEAT Partnern als Nachlass in den Fahrzeugpreis eingerechnet und ist nicht kombinierbar mit anderen oder bereits gewährten Rabatten. Aktionsberechtigt sind alle Erstzulassungen sowie Vorführwagen (Leon, Altea, Altea XL Kombi, Altea Freetrack) ab Erstzulassung 2008. Aktion gilt nur für Privatkunden. Bei allen teilnehmenden SEAT Partnern.


    Das liest sich ja so, als wäre das nur ein bescheidener Name für einen ziemlich miesen Rabatt oder bekommt man die 2500 EUR tatsächlich zusätzlich zum indiduellen Händlerpreis?

    Zitat

    Original geschrieben von Hellwach
    Ich glaube auch, dass es bei den Gesetzlichen nur 14 Tage sind. Früher wars länger.


    Besser mal nicht glauben... ;)


    Es ist hier schon alles korrekt beantwortet worden.


    Rezepte sind grundsätzlich 3 Monate lang gültig.
    Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen aber nur, wenn das Rezept innerhalb eines Monats nach Ausstellung beliefert wurde.
    Bei den RVO-Kassen (AOKs, BKKs, IKKs, etc.) kann der Arzt auch eine längere Gültigkeit auf dem Rezept vermerken. Macht aber in der Praxis niemand.
    Nach dem Monat kann man das Rezept noch 2 Monate als "Privatrezept" einlösen.

    In Australien z.B. hat eine Pille, die es hier mit genau dem gleichen Namen gibt, 28 Tabletten statt 21, d.h. 7 Placebos noch dazu. Da kann es leicht zu Verwirrungen kommen... ;)



    BTW:
    Ein Rezept ohne Ausstellungsdatum ist nicht gültig.
    Das Datum kann aber vom Apotheker nach Rücksprache nachgetragen werden.

    Zitat

    Original geschrieben von Jeff
    grünes Rezept = praktisch unbegrenzt
    blaues Rezept = 3 Monate
    Privatrezept (meist auf einem A6/A7 Zettel mit den Daten des Arztes) = bis zu 3 Monate
    gelbes Rezept (BTM/Betäubungsmittel) = 7 Tage inkl. Ausstellungstag
    T-Rezept (für Thalidomid/Lenalidomid) = 7 Tage inkl. Ausstellungstag


    Die AMVV macht keine Angaben über die Farbe eines Rezeptes.
    Auf einem "grünen Rezept" kann also durchaus auch ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel verschrieben werden und ist dann auch nur 3 Monate gültig.
    In der Praxis benutzen auch einige Ärzte die Formulare für Kassenrezepte als Privatrezepte.


    Bei BTM-Rezepten wird er Ausstellungstag NICHT mitgezählt.
    T-Rezepte müsste ich jetzt nachschauen aber ich vermute mal, dass es dort genau so ist.

    Zitat

    Original geschrieben von E51-user


    Insgesamt ist es aber recht schwierig zu argumentieren, wenn man nicht mal weiß, ob es um einen Brötchenlieferdienst, Softwarewartung oder Handyvertrag geht ;)


    Es geht um ein EC-Terminal.
    Die Firma Siemens will sich anscheinend aus diesem Geschäftsfeld zurückziehen und übergibt ihre Kunden deshalb gerade an Easycash.

    Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen
    Würde sich denn für den Fall des Widerspruchs etwas am Leistungsumfang ändern? Könnte z.B. die alte Firma, falls Sie Dich wg. Widerspruch als Kunden weiter behält, die Leistungen wie vertraglich vereinbart erbringen?


    Ich denke schon.
    Firma C, ein Mitbewerber von A und B, bezweifelt, dass Firma A die verbleibenden Kunden behalten wird, aber das ist auch nur deren Annahme.


    Problem ist, dass wir die Entscheidung von Firma A erst nach dem 1.4. mitgeteilt bekommen wernen.
    Wir sitzen total zwischen den Stühlen, da die Dienstleistung ohne Unterbrechung weiterlaufen sollte und wir eigentlich schon einen Vertrag mit Firma C abgeschlossen haben.

    Ok, jetzt wir es merkwürdig.


    In den AGBs aus dem Jahre 2004 steht, dass man bei einer Vertragsübergabe ausdrücklich auf ein Widerspruch- und Kündigungsrecht verzichtet.
    Es gibt inzwischen aber wahrscheinlich neuere AGBs, diese lasse ich mir gerade zuschicken.


    In dem Brief zur Vertragsübergabe steht:


    "(...)Sollten wir bis Ende März 2009 nichts Gegenteiliges von Ihnen hören, ist die Übernahme mit Wirkung zum 1.4.09 vollzogen.


    Sollten sie mit dem Übertrag nicht einverstanden sein, senden sie bitte biz zum 31.3.09 Ihren Widerspruch per Fax an (....)"


    Es wurde also eindeutig die Möglichkeit zum Widerspruch eingeräumt.

    Hallo,


    folgendes Szenario:


    Kunde hat Vertrag mit Firma A.
    Firma A gibt nun alle Kunden an Firma B weiter mit der Möglichkeit diesem zu widersprechen.
    Kunde widerspricht und kündigt außerordentlich zur angegebenen Frist.
    Muss Firma A nun dieser Kündigung entsprechen oder kann Firma A sagen, dass sie diese Kunden weiter selbst bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit betreut.