ZitatOriginal geschrieben von Helge
Nie!
Sag niemals nie! ![]()
ZitatVon http://www.gls-germany.de
Zustellung:
Die Zustellung erfolgt von Montag bis Freitag, bzw. Samstag bei Expressgut, in der üblichen Geschäftszeit.
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ZitatOriginal geschrieben von Helge
Nie!
Sag niemals nie! ![]()
ZitatVon http://www.gls-germany.de
Zustellung:
Die Zustellung erfolgt von Montag bis Freitag, bzw. Samstag bei Expressgut, in der üblichen Geschäftszeit.
Hier bei unserem Plus in Dortmund gibts das Gerät aus der Juni-Aktion immer noch für 333,- €.
Schon ätzend, wenn man sieht, dass Plus mal eben 40% mit dem Preis runtergehen kann, auch wenns ein Sonderangebot ist.
Ich bin schonmal vor ca. 15 Jahren mit der "Wappen von Hamburg" nach Helgoland gefahren:

Die fährt aber ab Cuxhaven, gibt aber ein Kombiticket (Zug->Schiff) von Hamburg aus.
Hier der Flyer:
Die Angaben der Hotline sind falsch. Habe selbst zum 1.8. von 1000 auf 2000 ohne Telefonflat gewechselt und zahle nur noch 4,95 EUR für die DSL-Flat.
Allerdings verlängert sich die Mindestvertragslaufzeit wieder auf 12 Monate.
Die Umwandlung in Prepaid wird bei e-plus nur bestimmten Kunden angeboten. Allgemein ist das, auch auf Nachfrage, nicht möglich.
ZitatOriginal geschrieben von booner
so nicht zutreffend, da der Vebraucher bei einem Preis der zurückzusendenden Sache kleinergleich 40€ (und entsprechender Auferlegung sowie Ordnungsgemäßheit der Leistung des Unternehmers) die Rücksendekosten zu tragen hat (wie die auch gem. § 357 BGB a.F. schon der Fall war), egal ob Vor- oder Nachkasse.
AFAIK aber doch nicht automatisch sondern nur, wenn der Händler die Rücksendekosten, z.B. durch die AGBs, für Ware kleinergleich 40€ auferlegt, was natürlich der Regelfall sein dürfte.
ZitatOriginal geschrieben von Manfred27
Und wer oder was legt fest wieviel ich zurück erstattet bekomme?
Dazu gibt es leider keine Formel im Gesetz.
Bei PCs kann man z.B. 1/36 des Kaufpreises pro Nutzungsmonat nehmen (->3 Jahre Abschreibung) aber bei einer Hose?
Wenn du Glück hast, kriegst du aber den vollen Preis zurück.
Erstmal ist die Garantie eine freiwillige Leistung (meistens) des Herstellers, der auch die Garantiebedingungen erstellt.
Du meinst die Gewährleistung, denke ich mal.
Ist eine Ware mangelhaft, hat der Händler(!) 2x das Recht auf Nachbesserung innerhalb von 2 Jahren. Tritt der Mangel danach wieder auf, hast du das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Allerdings braucht der Händler nicht den kompletten Neupreis zu erstatten, da du die Hose ja einige Zeit benutzen konntest.
ZU den Stiefeln: Normalerweise verlängert sich durch einen Austausch gegen Neuware weder die Garantie (oder der Hersteller ist blöd
noch die Gewährleistung (gilt immer vom Datum des Kaufs).
Ähmm, die 40 EUR Grenze ist doch seit der letzten BGB-Modifikation sowieso hinfällig. :confused:
AFAIK trägt doch der Händler noch die Rücksendekosten, wenn die bestellte Ware bereits im Voraus bezahlt wurde. Wüßte nicht, warum das bei ebay anders sein sollte.
EDIT:
Hier das Urteil:
http://www.beckmannundnorda.de/ebay_widerrufsbelehrung.html
Von Versandkosten ist das doch gar nicht die Rede!? (oder :apaul: ?)
Wenns ein CallYa-Gerät ist, dann doch mit Simlock.
Ist es gebrandet?