Hi!
@Jopi: Fast korrekt - besteuert wirst Du immer - bei der Stundenbeschränkung für Studenten geht es um die Sozialversicherungsfreiheit.
Also,
theoretisch darfst Du unendlich viele Jobs haben! Nun zum Thema Steuer:
1. Es gibt sog. 325 EUR Jobs die nicht über die Lohnsteuerkarte laufen und pauschal versteuert werden (meist vom Arbeitgeber). Davon sollte/darf man nur einen haben bzw. mehrere die aber insgesamt 325 EUR im Monat nicht übersteigen dürfen ansonsten ist man sofort Steuer- und Sozialversicherungspflichtig (zur Erinnerung Sozialversicherung bedeutet ca. 40% Abzüge durch Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung die sich der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber teilen)
2. Auf Lohnsteuerkarte darfst Du 20 Stunden pro Woche innerhalb des Semesters arbeiten um Sozialversicherungsfrei zu bleiben. Steuern werden aber natürlich normal abgezogen. Liegst Du über 20 Stunden pro Woche innerhalb des Semesters wird die Tätigkeit Sozialversicherungspflichtig. Es gibt zwar eine Ausnahme dieser Regelung, aber wenn ich euch die erzähle versteht niemand mehr etwas - oder weiss jemand was ein "individuelles Beschäftigungsjahr" ist.
3. Innerhalb der Semesterferien ist eine sozialversicherungsfreie Tätigkeit immer möglich.
Nur nochmal zur Klarstellung: Steuerpflichtig sind die Jobs immer! Ggf. fällt aber keine Steuer an, weil insgesamt zu wenig verdient wird.
Ab dem zweiten steuerpflichtigen Job muss eine weitere Lohnsteuerkarte beantragt werden die IMMER mit Steuerklasse 6 abgerechnet wird (ganz böse -> IMMER viele viele Abzüge)
Fazit: Hat das jetzt jemand verstanden? ![]()
Am besten sind Jobs, bei denen man ganz viel Geld in weniger als 20 Stunden pro Woche verdient...
Also nochmal: Du darfst als Student soviel arbeiten wie Du willst. Irgendwann lohnt es sich für Dich aber nicht mehr, weil die Abzüge exorbitant hoch werden können.
Bei Interesse kann ich gerne ein paar Unterlagen (Vorsicht: 100% Fachchinesisch) zur Verfügung stellen.
Gruß
plant aka tafkaz