Erklär mal kurz, warum du überhaupt eine Dauerbeleuchtung haben willst?
Ich meine, außer dass es Akku frisst weiß ich nicht, was da für Vorteile das bringt?
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Erklär mal kurz, warum du überhaupt eine Dauerbeleuchtung haben willst?
Ich meine, außer dass es Akku frisst weiß ich nicht, was da für Vorteile das bringt?
Puh.. also wenn ersteres keine Bluetooth Anlage ist siehts da ziemlich schlecht aus. Da wirste wohl um nen Umbau nicht rumkommen, vielleicht bietet Samsung ja aber einen BT Adapter an für diese Anlage?
Zu 2.
Da müsste es einen Adapter geben. Welche ist es denn? Cark-91?
Hier gibts z.B. so einen Pop-Port Adapter. Noch ne andere Schale dazu (wenn die dort nicht schon dabei ist) und geht..
Ein wenig googlen und hier im TT rumsuchen hilft dir da aber.
ZitatOriginal geschrieben von PePeDlr
[Also, mal abgesehen davon, dass ich gmx nicht mehr benutze (eine einzige IMAP-Katastrophe), hatte ich da nie Spam-Probleme... GMX hat Spam immer sehr gut für mich aussortiert...
...dann liegt es wohl bei mir, als Bediener..
Ich krieg also rund 70 Spam Mails (meistens vom gleichen Absender oder mindestens mal mit dem gleichen Betreff) auf mein GMX Konto. Ich hab dem auch schon gesagt, dass es Spam ist, und ich den nicht zugestellt haben will... am nächsten Tag sind sie wieder im Posteingang (bzw. im Spamhilator Filter). Ist nur nervig, weil die Mails immer zwischen 250 und 500kb groß sind, und das dann bei 70 Stück am Tag ne ganze Menge ist..
Aber wozu hat man DSL Flat? ![]()
{Ist da was bekannt ob das nur online gilt, oder auch in den Märkten.
Denn die Märkte (zumindest der bei uns) hat natürlich eine viel größere Auswahl an Elektroartikel...
[Edit]
Hm... Pfandbeträge.. dann müsste es ja im Markt gelten, oder?
[/Edit]}
[Edit]
Hachja... es ist Sonntag... :cool:
[/Edit]
Joo...
Mercedes zum Beispiel.
Die haben auch einige Varianten..
Musste aber selber suchen.
Lincoln haste ja schon genannt;
Gilt ein A8L auch dazu? Bzw. ein Mercedes S600L? (L = lang)
ZitatOriginal geschrieben von Wittib
..., falls es nichts hilft, dann müssen wir ein anderes Handy nehmen, aber leider gibt es kein vergleichbares.
Das heißt aber nicht, dass du ein anderes Modell nehmen musst (würde ich jetzt mal behaupten).
ich würde eher sagen, du bekommst ein "neues" 6230i; es ist ja schließlich ein Garantiefehler.
Naja.. die Idee ist ja nicht sooo verkehrt.
Wenn man sich eine Art Tabelle bastelt, die hier irgendwo im Forum hinterlegt ist; da sind z.B. die genauen Shopadressen gespeichert (der Haus- und Hof Händler, nicht der Eintagsfliegen), und ob sie dann Neuverträge, oder Vertragsverlängerungen, oder nur Handies ohne Verträge verkaufen.
Nur müsste man sich noch überlegen, wie man nun diese "Eintagsfliegen" von "Haus und Hofhändlern" unterscheidet; und z.B. ab wann man hier überhaupt als "Händler" gilt.
Vielleicht sobald ein Gewerbenachweis (wie für das Unterforum) erbracht ist, wird man in die Liste eingetragen... :confused:
Re: Ipod Für Eur15.- !!!
ZitatOriginal geschrieben von dementho
Anzumelden hat man sich bei Interesse !HIER!
Schloss..
Ganz klar ist der Referral für dich, und DU willst, dass Leute hier über deinen Referral sich registrieren.
Wenn du ja "nur nen Tipp geben wolltest", warum dann mit deiner ID?
Schwache Vorstellung, und hier sehr, sehr, sehr unerwünscht! :flop:
Editier wenigstens dein Ausgangsposting ohne deine ID dass man dir hier überhaupt glaubt und lies dir mal die Forumsregeln durch.
ZitatOriginal geschrieben von Mariposa
Ich glaube, da verzichte ich lieber auf Erfahrungen aus erster Hand.
Hätte man nicht passender Formulieren können.
(Hier gehts zum Beitrag)
Wie kommt man denn nun eigentlich zu euren AGB wenn man dieses Forum nicht kennt?! Sind diese dann erst am Ende des Bestellung einsehbar, dass man sie ja nicht vorher sehen kann? ![]()
Sooo... und dann beginnen wir mal..:
- Hats nen Grund, warum ihr den unteren Teil der AGBs 2x drin habt?
- "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung."
Das ist falsch; diese beginnt frühestens mit Erhalt des Produktes.
Ich habs zwar nur überflogen, aber dies ist eine ungültige Klausel. Und eine ungültige Klausel bedeutet, dass die AGB vollständig unwirksam sind, außer es wird ausgeschlossen in der Art "Sollte ein Paragraph unwirksam sein, bleiben die restlichen Paragraphen davon unberührt."
Bestellvorgang:
Schlecht finde ich, dass bei einer falsch Angabe, wenn man auf "zurück" geht, alle Felder gelöscht sind... --> unnötig.
Gut ist das automatische Skript für Straße und Ort.
Schlecht (sauschlecht) ist bei der Bestellung am Ende:
ZitatBetrag enthält 16.00 % von 193.91 € 26.75 €
Ja was denn? 16% Speiseöl? Alkohol?...
Definitiv eine Abmahnung wert ist, dass du nirgends auf das 14 tägige Rückgaberecht hingewiesen hast. Dieses muss ganz klar hervorgehoben werden, und muss (aktiv) vom Benutzer anerkannt werden (z.B. durch setzen eines Häckchens). Das muss rechtlich rein.. da hilft auch dein Verweis auf die AGBs nicht (die ja wie o.g. irgendwelche anderen, abweichenden von deinen darstellen. Also definitiv ein weiterer Abmahnungsgrund).
Konsequenzen
Das du ein wenig weißt, mit welchen Konsequenzen du zu rechnen hast. Eine Abmahnung wird (aus gerichtlichen Gründen) eigentlich immer einer Strafe von 5001,- Euro bei Nichtverändern angegeben. Die Höhe der Anwaltskosten, die zu dieser Abmahnung führen musst selbstverständlich du tragen, weil du dir dadurch einen wettbewerbsrechtlichen Vorteil verschaffst. (Meistens unter 500,- Euro), kommt aber auch das Vergehen an. In deinem Fall mit den abweichenden AGB wahrsch. unter 500,- ; beim Rückgaberecht definitiv über 500,- kommt ich gleich dazu.)
Da du nicht aktiv auf das Rückgaberecht hingewiesen hast beim Bestellvorgang (wie gesetzlich vorgeschrieben) bleibt dir nachher nicht nur die Abmahnung, sondern vor allem auch dem Kunden ein quasi "lebenslanges" Rückgaberecht (max. 3 Jahre wg. der Verjährung). Du warst in der Hinweispflicht, diese wurde nicht erfüllt, also könnte ein Kunde nach 2 Jahren und z.B. 11 Monaten zu dir kommen, und das ganze Geld zurückverlangen (RÜCKGABERECHT). Evt. könntest du ja Minderung beantragen wenn es ein abgenutzter Gegenstand ist; versuch das aber z.B. mal bei einem 2. Mobiltelefon, welches fast nur im Schrank lag, oder einem PC.. kaum eine Chance.
Mein Rat
Nimm dir die o.g. Vorschläge (gerade auch von den anderen) zu Herzen. Nimm vielleicht erst einmal an einem Kurs teil, bevor du dich hier ins Internet reinstürzt und eine Bauchlandung auf der Nase machst, weil du dich zu wenig informiert hast. Auch das Internet ist inzwischen kein Freistaat mehr, sondern hat deutsche bürokratische Vorschriften, an die man sich zu halten hat.
Und außerdem, persönlicher Rat, lass die AGB von einem Anwalt verfassen; diese kosten dann meistens zwischen 300 und 500 Euro, aber sind dafür dann wasserdicht. Und wenn nicht, dann kannst du den Anwalt in die Mangel nehmen dafür.. Es gibt Vereine und Anwaltvereinigungen, die tun den ganzen Tag nichts anderes, als im Internet nach Leuten wie dir zu suchen, weil damit sehr schnell, sehr viel Geld verdient werden kann (Abmahnungen).
Achja, und nimm als erstes die Seiten vom Netz, bis du die Änderungen gemacht hast, oder schreibe auf die Startseite, dass dies lediglich einen Prototyp zum Testen des Internetauftritts handelt.