Na klasse! Ich hätte nicht gedacht dass die Meinung die ich von dem Laden habe noch schlechter werden kann, aber respekt, sie haben es geschafft.
Was habe ich jetzt noch für Optionen?
Das ganze nun als Gewährleistungsfall nochmal in Auftrag geben?
Beiträge von Deifie
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Es geht um ein Galaxy S4 Active was laut Werbung 30 min. bei maximal 1 Meter Tiefe dicht sein soll. Die Verkäuferin hatte es auch extra Beworben das man damit auch unter Wasser Filmen könne da das Gerät dafür sogar einen extra Kameramodus hat.
Auf den ersten beiden Reparaturebelegen steht: "Anspruch aus gesetzlichem Leistungsstörrecht oder Herstellergarantie: Herstellergarantie".
Bedeutet also ich habe aus Gewährleistungssicht noch keine 2 Reparaturen hinter mir und kann nicht auf Rücktritt vom Kaufvertrag bestehen?EDIT: Da ich die 2 vorherigen defekte auch über den Händler (als MM) habe reparieren lassen sollte das doch IMHO dazu zählen oder?
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Es sind nicht nur die Taktfrequenz und Anzahl der Kerne unterschiedlich, der S400 im Galaxy S4 mini hat auch eine schlechtere Grafikeinheit (Adreno 305 vs Adreno 330) und eine schelchtere Prozessorarchitektur (Krait 300 vs. Krait 400).
Selbst bei 2 deaktivierten Kernen und selber Taktfrequenz wäre das Z1 Compact also schneller als das S4 mini. -
Ok, ein Anruf wird aber vermutlich wenig bringen also dann eher ein Schreiben, Rücktritt vom Kaufvertrag Bezug nehmend auf den entsprechenden Paragraphen und frist von 2 Wochen setzen?
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Gerät soll IP67 gemäß Wasser"dicht" sein, war es aber schon 3 mal nicht, dadurch jeweils immer Feuchtigkeitsschaden welcher wie gesagt 2 mal ohne Murren repariert wurde.
Für die beiden Reparaturversuche habe ich die Unterlagen vorliegen.
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Kauf war im August 2013.
Ich habe Media Markt mit der Wandlung des Gerätes beauftragt, das mit dem Einschicken zur Kontrolle kam dann von ihrer Seite.EDIT:
Kauf Mitte August 2013, erste Fehler und Anschließende Reparatur durch Media Markt im September 2013. -
Hallo, hab ein Problem mit dem Media Markt Service und wollte mal eure Meinung dazu hören.
Es geht um ein Handy welches 3 mal defekt war, 2 mal davon wurde es über Media Markt an einen Reparaturpartner gesendet und auf Garantie repariert.
Beim dritten defekt (alle 3 defekt identisch) und meiner Nachfrage nach Rücktritt vom Kaufvertrag bzw. Wandlung wurde mir gesagt das Gerät müsse nochmals zum Reparaturpartner damit die den defekt bestätigen.
Nun kam das Gerät zurück mit dem hinweis dass es kein Garantieschaden wäre und somit die Wandlung nicht durchgeführt werden kann. Auf nochmaliges nachhaken meinerseits wurde das Gerät dann direkt zum Hersteller gesendet der aber auf das gleiche Ergebnis kam.Aussage vom Media Markt Service: Wir können nichts mehr machen, das muss ich mit dem Hersteller klären. Wenn der der Wandlung zustimmt ist es für Media Markt ok und ich bekomme mein Geld wieder.
Nun meine Frage, IMHO hat doch der Hersteller nichts damit zu tun ob Media Markt mein Gerät wandelt oder?
Es ist doch das Problem des Media Marktes wie er seine Ansprüche gegenüber dem Hersteller bzw. seinen Großhändlern durch bringt, nicht das Problem des Kunden der die Gewährleistungsansprüche ja gegenüber dem Verkäufer geltend macht.Kann ich nun also einfach, natürlich am besten schriftlich, einen Rücktritt vom Kaufvertrag mit Auszahlung des Kaufpreises verlangen?
Wie seht ihr das?
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Ist das ein Stick der gleichzeitig auch einen USB Speicher zur Verfügung stellt?
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Vermutlich sind die nich nicht iOS 7 kompatibel, vielleicht mal beim Programmierer auf der Webseite nachschauen ob ne Anpassung geplant bzw. in Arbeit ist.
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Andere Sticks laufen an genau dem USB Anschluss? Hört sich nämlich ein wenig nach Kontaktproblemen an...