Beiträge von Deifie

    Zuerst mal vielen Dank für die vielen Meinungen und rege Teilnahme am Thread.
    Habe wie gesagt das Schreiben an MM gesendet und warte nun gespannt auf die Reaktion.


    Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Vielleicht kann uns Delfie nochmal sagen,wann er erfahren hat,dass er die Herstellergarantie in Anspruch genommen hat.


    Ehrlich gesagt wurde mir das erst bewusst als ich eure Beiträge hier im Thread gelesen habe. Bin in meiner, im Nachhinein ziemlich dämlichen Naivität davon ausgegangen dass ich automatisch einen Gewährleistungsfall auslöse wenn ich mit meinem Problem zum Händler komme. Den Hinweis auf dem Reparaturbeleg habe ich so gedeutet dass er lediglich die Abrechnungsart des Händlers mit dem Hersteller beschreibt.
    Aber durch Fehler und vor allem durch eure Hilfe, egal ob Jurist oder interessierter Handyfreak, bin ich jetzt schlauer und kann wenigstens in der Zukunft den Händlern korrekt gegenüber treten. Vielen Dank dafür!


    Ich halte euch natürlich über die weiteren Entwicklungen auf dem laufenden, auch wenn ich mittlerweile leider ein sehr schlechtes Gefühl dabei habe dass für mich noch eine akzeptable Lösung dabei rauskommen könnte.

    Die Garantie habe ich beim dritten Fall bereits bemüht, das ganze wurde wohl vom Reparaturbetrieb als auch von Samsung abgelehnt. Ich habe dem Media Markt jetzt mal das oben genannte Schreiben zukommen lassen, einen anderen Weg sehe ich im Moment leider nicht. Ich kann IMHO nur auf die Gewährleistung zusammen mit der Zusicherung der Mitarbeiterin dass das Gerät Wasserdicht ist hoffen.

    Nein habe ich nicht, die Dichtungen unter dem Akkudeckel haben mir da kein gutes Gefühl vermittelt wenn da gerichtete Wasserstrahlen auftreffen. Obwohl es ja von Samsung ein Anleitungsvideo gibt in dem beschrieben wird wie man ein verschmutztes Gerät unter einem Wasserstrahl mit geringem Druck reinigen soll...

    In etwa so:


    Hiermit setze ich ihnen eine Frist zum 14.2.2014 um das Gerät „Galaxy S4 Active“ welches sie bereits unter Reparaturauftrag XXXXXXXXX erhalten haben im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung (§439 BGB) zu reparieren bzw. durch ein Neugerät ersetzen.
    Der Sachmangel (§434 BGB) „Gerät ist nicht Wasserdicht“ besteht seit Kauf obwohl das Gerät von ihrer Verkäuferin mit Kürzel XXXX explizit als Wasserdicht und geeignet um unter Wasser Fotos und Videos aufzuzeichnen angepriesen wurde.
    Sollten sie der Forderung nicht nachkommen werde ich gemäß §440 BGB vom Kaufvertrag zurücktreten.


    Das ganze dann per Einschreiben oder reicht ein Fax mit Bericht?