Beiträge von Hamasaki

    Zitat

    Original geschrieben von TMausHB
    :eek: NEIN! Bloß nicht solche Sachen machen... Das Augenlicht sollte schon die Euros für eine SoFi-Brille wert sein!!!


    Kleiner Tipp (ich hoffe, in diesem Zusammenhang ist das erlaubt): http://forum.astronomie.de :top:


    Bei der letzten "große" SoFi in Dtld gab es in RTL eine Frage was man machen kann für die Leute die keine Brille mehr kaufen konnte.
    Und da hat so ein SoFi Kenner Typ gesagt, das man ohne Probleme mehrere CDs hintereinander legen soll und dann ein nach dem anderen eine CD wegnehme bis man die Sonne erkennt.


    :rolleyes:

    Zitat

    Der Begriff wurde am 27.05.02 neu definiert. ;-)


    Hat dieser Satz einen bestimmten Hintergrund? Ich verstehe nicht ganz genau warum die Community am 27.05.02 definiert worden ist?

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Ok :)


    Vorweg: Was hat denn der Verkäufer bislang geantwortet?


    Nur das er am 02.02.06 abgeschickt hat.
    Und bei Nachfrage von Packetnr erhielt ich die Antwort mit dem Maxi Brief.
    Also nichts besonderes.


    Kann ich nun einfach folgendes schreiben?


    "Warum Sie per Maxi Brief geschickt kann ich zwar nicht nachvollziehen, aber kümmern Sie sich bitte drum, das ich die Ware schnellstmöglich erhalte"


    oder lieber mit Frist? "... bis spätestens am 23.02.06 erhalte"



    Zitat

    Original geschrieben von Lord Arsch
    Es ist also egal, ob Du einen versicherten oder unversicherten Versand bezahlt hast.


    Unabhängig von meine Situation:
    Ist es wirklich so das der Händlich auch verantwortlich für die Ware ist, obwohl der Kunde per unversicherten Packet bestellt hat?
    Ich kann mir das nicht wirklich vorstellen, da man ja jederzeit den Händler betrügen könnte.

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Ob versicherter Versand oder nicht ist völlig unerheblich, weil wohl ein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, da der Verkäufer ein Unternehmer ist und somit die Gefahr des zufälligen Untergangs der Kaufsache trotz Versendungskaufs erst mit Übergabe der Sache an den Käufer auf den Käufer übergeht.


    Frist zur Lieferung und Übereignung setzen, bei Erfolglosigkeit vom Vertrag zurücktreten.


    :confused: Oh man! Sorry, aber meine Deutschkenntnisse sind auch nicht unbedingt vorbildlich, sodass ich letztes Ende deine Antwort nichrt ganz nachvollziehen kann. :)


    Kannst du deine Antwort evt etwas primitiver darstellen? Das wäre sehr nett!
    Und wie man deiner Meinung nach reagieren sollte.


    like: "Kümmern Sie sich darum das ich die Ware bekomme" <- das ist etwas übertrieben, oder? :D