Beiträge von DaFunk

    Ohne dass ich die Anbieter bewerten möchte, kann ich nur zu einem gesunde Maß an Vorsicht raten.


    Dass die Seiten von der Agentur für Arbeit mit einer Referenznummer versehen wurden, hat erst einmal nichts zu bedeuten. Die können und wollen nicht dafür einstehen, dass der Anbieter auch tatsächlich seriös ist.
    Es kommt durchaus auch vor, dass sogar Jobs vermittelt werden, die näher betrachtet vielleicht nicht ganz das halten, was sie versprechen.


    Ob man nun an Firmen Geld überweisen möchte, die ihre Geschäftshomepage über eine gratis Weiterleitung laufen lassen, kann ich nicht für dich entscheiden. Was ich machen bzw. lassen würde, weiß ich allerdings ganz genau... ;)

    Zitat

    Original geschrieben von zwuncki

    Momentan habe ich sowieso Probleme, obwohl 83%-90% Empfangsstärke komme ich nicht in mein WLAN Netz. Passwort ist definitiv richtig. Er versucht es, aber ich bekomme einfach keine Verbindung.


    Beim ersten mal hat das prima geklappt.


    Bei mir lag es an der versteckten SSID. Hat schon etwas gedauert, bis ich das herausgefunden habe. Jetzt mit sichtbarer SSID bucht der eee immer sofort und problemlos ein.

    Machen wir es kurz.


    Wenn sie tatsächlich nicht bemerkt hat, dass sie das andere Fahrzeug beschädigt hat, fehlt ihr der Vorsatz. Ein strafbares unerlaubtes Entfernen liegt dann nicht vor.
    Dann bleibt es bei der (kostenpflichtigen) Verwarnung durch die Polizei, die bei 35€ liegt.


    Kann die StA nachweisen, dass sie es doch bemerkt hat (diese Frage wird sicher diskutiert werden, denn ab einer gewissen Schädigungsintensität ist es sehr unwahrscheinlich, dass man den Schaden nicht bemerkt), hängt die Höhe der Strafe von verschiedenen Faktoren ab.


    Vorstrafen, Schadenshöhe, Einkommen usw. spielen hier eine Rolle.
    Denkbar sind je nach diesen Faktoren eine Einstellung wg. Geringfügigkeit, Einstellung gegen Auflage, Strafbefehl mit Geldstrafe, Anklage usw...

    Vielleicht sollte man zugunsten von AE aber auch berücksichtigen, dass die eeePCs Mangelware sind.


    Asus hat noch immer Lieferschwierigkeiten, die erst langsam abgearbeitet werden können. Hierzu werden stetig kleine Stückzahlen ausgeliefert. Ich konnte auch nur mit viel Mühe ein Exemplar von meinem Händler bekommen, weil der für mich etwas improvisiert hat. Die Lieferzeit lag so bei sechs Tagen ab Bestellung, wobei die "normale" Lieferzeit im Moment generell deutlich höher liegt, unabhängig davon, ob man bei AE oder einem anderen Händler bestellt.


    Dass AE nicht nach Ursprungsbestelleingang versenden kann dürfte klar sein, denn er kann ja nicht wissen, wer am Vertragsabschluss festhalten will. Er kann ja kaum die bereits entschlossenen Käufer warten lassen, bis ein anderer sich entschieden hat, der früher bestellt hat.



    Ein paar Gedanken eines nicht vom Angebot betroffenen.

    Die Kontaktdaten wäre spätestens dann hilfreich, wenn man versuchen möchte, den Verkäufer zu mahnen, vom Vertrag zurückzutreten, ein Mahnverfahren einzuleiten oder zu klagen.


    Sicherlich kann man im besten Fall auch über Konto-/ Handynummer den Inhaber ermitteln, aber es geht doch auch leichter. ;)



    Ansonsten ist es durchaus wichtig, sich Kosten und Nutzen zu überlegen. Rechtliche Schritte können für den Kläger selbst im Falle des obsiegens teuer werden, sofern man es mit einem Gegner zu tun hat, der nicht liquide ist. Dann ist man selbst Kostenschuldner.
    Der Staat bekommt immer sein Geld. :D



    Die Sache mit der Kundenbetreuerin erscheint mir jedenfalls nicht annähernd schlüssig. Wenn es wirklich eine ist, wird sie keine Auskunft geben.



    Im übrigen kann ich noch anmerken, dass der "Ermittlungsfall" dir einerseits das Geld nicht zurückbringt, sondern nur ein Zivilrechtsstreit zu einem finanziellen Ergebnis führt.
    Ein ermittelnder Staatsanwalt dürfte im Regelfall auch sehr erfreut sein, wenn er den Inhaber aus Konto- oder Telefonnummer ermitteln darf. Klar, er wird es machen, aber warum macht man es ihm unnötig schwer und verursacht selbst eine Zeitverzögerung? :confused:



    Kontakt herstellen -> Daten geben lassen -> Daten auf Richtigkeit prüfen -> Lieferfrist usw.

    Kosten für Hinversand zum Kunden:


    BigBlue007 hat es ja schon gesagt, die Rechtsprechung ist nicht wirklich übersichtlich und der Gesetzgeber hat sich nicht geäußert.


    Die Tendenz geht aber wohl zur Erstattungspflicht und es gibt auch diverse Urteile, die das bestätigen und Empfehlungen an die Händler die Kosten zu erstatten. Hintergrund ist, dass das Widerrufsrecht nicht erschwert werden darf und teilweise die Kostentragung für den Hinversand als Erschwerung verstanden wird.


    Bei einem sturen Händler aber definitiv eine Streitfrage mit ungewissem Ausgang.




    Thema Nutzungsersatz:


    Wir hatten hier schon die Abgrenzung Ingebrauchnahme zum bloßen Testen.


    Als recht sicher würde ich die Situation einstufen, wenn das vorinstallierte Betriebssystem beim ersten Einschalten des Gerätes vervollständigt wird, wie es bei Geräten mit Windows häufig der Fall ist. Hier kann man das Gerät nicht einmal einschalten, ohne den Installationsprozess zu verursachen.


    Ebenfalls unproblematisch sollte die Installation des Betriebssystems auf einem blanken Gerät sein.


    Schwierigkeiten gibt es in dem Moment, in dem man etwas macht, was man auch im Landengeschäft nicht machen dürfte.
    - Installation eines anderen, als des vorinstallierten, Betriebssystems
    - Installation von Zusatzsoftware
    usw.


    Richtlinie ist also das Ausprobieren im Laden, das ersetzt werden soll. Hierzu ist ein funktionsfähiger PC mit Betriebssystem notwendig.

    Zitat

    Original geschrieben von tomi78

    Wenn Sie dann nicht reagiert, dann lass ihr über das Gericht ein Mahnverfahren zustellen, den Vordruck dafür kriegst du in jedem Schreibwarenhandel, wenn Sie diesen dann kriegt kann sie zwei Wochen lang widersprechen und dann kommt es zum Gerichtsprozess, wenn nicht ist sie fällig.



    Beim Mahnverfahren aber bitte die üblichen Fallstricke beachten.


    Zulässig nur bei Geldforderungen und dann auch nur möglich, wenn die Forderung nicht von einer Gegenleistung abhängt.


    Der zunächst einmal bestehende Erfüllungs- bzw. Nacherfüllungsanspruch ist nicht im Wege des Mahnverfahrens durchsetzbar.

    Ich stimme BigBlue007 zu.


    Ein paar Tage bin ich jetzt schon in der Juristerei tätig und von einem Amtsgericht Rotenburg Wümme bzw. dessen bloßer Existenz war mir bisher nichts bekannt. Bindungswirkung hat das Urteil für andere Gerichte keine und ich persönlich würde der dort ausgeführten Ansicht auch nicht folgen.


    Nach meiner Ansicht kann man aus der BGB-InfoV nicht ableiten, welches Gerät der Händler als neu verkaufen darf. Vielmehr bezieht sich die Regelung darauf, wie weit die Prüfung im Rahmen des Widerrufsrechts durch den Verbraucher gehen darf, ohne dass dieser einem Wertersatzanspruch ausgesetzt ist.


    In keiner Weise davon betroffen ist aber das Verhältnis zum nächsten Käufer, der ein Neugerät bestellt und bezahlt. Ob man hier ebenfalls zwischen dem bloßen Ausprobieren - dann neu - und der Ingebrauchnahme - dann nicht mehr neu - unterscheiden kann, halte ich für fraglich.


    Ein direktes Durchgreifen der Regelung auf das Verhältnis Zweitkäufer <-> Verkäufer, würde ich nicht annehmen. Allenfalls könnte man daran denken, der Regelung einen gesetzgeberischen Willen ableiten zu wollen. Ob aber der Verbraucherschutz des Erstkunden nach dem Willen des Gesetzgebers zu einer Belastung des Zweitkunden führen soll, wage ich zu bezweifeln.


    Sicherlich war die Forderung überzogen, aber das hätte man auch über eine Teilabweisung der Klage lösen können. Die Schilderung des Sachverhalts verstehe ich jedenfalls so, dass der betroffene Händler seiner Pflicht zur Überprüfung der Ware ebenfalls nicht nachgekommen ist und deswegen zum Zeitpunkt der Zweitlieferung das Gerät nicht mehr im Werkszustand war, sondern noch Daten des vorherigen Kunden enthielt.


    Es kann aber nicht sein, dass ein Kunde sich dann zum Neupreis die Mühe machen muss, selbst die Fremddaten zu löschen.


    Nach meinem Empfinden, wurden bei der Beurteilung Dinge vermischt, die nichts miteinander zu tun haben.



    Lösen werde ich derartige Fälle zukünftig sicherlich mit einem Widerruf meinerseits. ;)



    Was die SWAP-Problematik angeht, ist zu unterscheiden zwischen Garantie und Gewährleistung. Bei der Garantie gilt, was von der Garantie umfasst wird, die Regeln zur Gewährleistung hat der Gesetzgeber recht eindeutig festgelegt.

    Zitat

    Original geschrieben von sd3434



    Manche reden hier von der Jungfräulichkeit der Klägerin...na gut dann lassen wir jetzt alle Gefangenen in Deutschland aus den Gefängnissen, die einen Mordsversuch oder schwere Körperverletzung begangen haben...war ja nicht Mord oder ?


    Das siehst du falsch. Alle von dir genannten Taten sind strafbar und allein daraus rechtfertigt sich schon, dass bei gerichtlichem Nachweis des Tatvorwurfs und einer entsprechenden Verurteilung auch eine Haftstrafe vollstreckt wird.


    Selbstverständlich hätte ich aber auch ganz erhebliche Probleme damit, wenn ein versuchter Mord als vollendete Tat, oder gar eine Körperverletzung als gänzlich andere Tat abgeurteilt werden würde.


    Der Tatnachweis einer vollendeten Vergewaltigung bei Jungfräulichkeit des Opfers, dürfte medizinisch wenigstens problematisch, wenn nicht sogar ausgeschlossen sein. Was allerdings allein hierdurch noch nicht ausgeschlossen ist, wären versuchte Vergewaltigung, sexuelle Nötigung usw. An der Stelle wird dann die Beweislage relevant, denn die Tat muss dem angeblichen Täter nachgewiesen werden.


    Der entscheidende Unterschied zwischen den von dir genannten Fällen und dem Fall Marco W. ist aber, dass in den genannten Fällen ein Urteil vollstreckt wird, ein Tatnachweis vor Gericht also schon geführt wurde, im Fall Marco W. dagegen bisher noch immer nur ein Verdacht besteht, der meines Erachtens bisher mit keinem verwertbaren Beweismittel belegt werden konnte.
    Die Grenzen zur bloßen Verdachtsstrafbarkeit verschwimmen dadurch bedenklich.



    Zitat

    Wie wäre es denn wohl gewesen wenn die Situation andersrum wäre "Engländer vergewaltigt eine Deutsche im Urlaub" . . . . ? Und stellt euch mal vor es ist eure Schwester ? Da hättet ihr wohl die Wiedereinführung der Todesstrafe verlangt oder ?


    Diese Beispiele finde ich deswegen immer sehr gefährlich, weil hierdurch oft die Emotion in den Vordergrund rückt und an die Stelle des klaren Verstandes tritt.
    Auf Straftaten gegen die nächsten Angehörigen reagiert man naturgemäß stärker, als auf Straftaten gegen Fremde. Deswegen halte ich es auch für gut, dass Fremde einen Fall zu beurteilen haben, die die notwendige Objektivität weitgehend wahren können.


    Ich verfolge derartige Diskussionen rund um Sexualstraftaten und auch die gerade in diesem Zusammenhang häufige Frage nach der Todesstrafe schon lange. Ich bin der Ansicht, dass die Todesstrafe in einem Rechtsstaat nichts zu suchen hat. Als letzte Konsequenz muss sich ein Rechtsstaat auch Fehlbarkeit eingestehen und damit umgehen. Es muss aus meiner Sicht selbst bei einer Verurteilung die Möglichkeit bestehen, bei einer später aufkommenden Beweislage, die Folgen einer zwar rechtsstaatlich zustande gekommenen und dennoch falschen Strafe weitgehend rückgängig zu machen.


    Aus diesem Grund spreche ich mich regelmäßig gegen die Todesstrafe aus, unabhängig von Staatszugehörigkeit oder Alter von Täter und Opfer.



    Zitat

    Original geschrieben von Carsten
    Die Bemühungen einiger (DaFunk möchte ich da mal deutlich hervorheben), diesen Thread mit sachlichen Beiträgen am Leben zu erhalten, werden dadurch von anderen mit Füßen getreten.


    Danke für das Kompliment. :)
    Mir liegt sehr viel daran, das öffentliche Auge für Rechtsstaatlichkeit zu schärfen, deswegen versuche ich gerade in solchen von der Eskalation bedrohten Threads besonders sachlich zu argumentieren und die bekannten Fakten auszuwerten, um eine angenehme Diskussion führen zu können.

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Der Arzt der das Mädel als erster untersucht hat, hat die Mutter zur Polizei schicken wollen. Aber nicht wg. vermeintlichem sexuellen Mißbrauch o.ä. sondern wg. möglicher Verletzung der Aufsichtspflicht.


    Ein Schelm wer böses dabei denkt, aber es hat doch einen faden Beigeschmack, dass die Mutter dann "Zeter und Mordio" schreit. Zumal das Opfer in den ersten Befragung noch in der Türkei die Situation ganz anders dargestellt hat als sie es heute angeblich tut. Ob das jetzt daran liegt, dass sie keine Angst mehr vor dem bösen Täter haben muss der in der Türkei im Knast sitzt oder ob sie da nicht doch eher von der Mutter aus Selbstschutzgründen in der Zwischenzeit in eine bestimmte Richtung "getrimmt" worden ist mag jeder selbst entscheiden.



    Ein sehr interessanter Gedanke, denn wenn man den Medienberichten glauben darf, befindet sich die Mutter in einem Sorgerechtsstreit mit dem Vater der Kinder.
    In einem solchen dürfte sich die Geschichte, wie sie sich auch abgespielt haben könnte, also ohne Vergewaltigung, dafür aber unter Alkohol und freiwillig, nicht unbedingt der Sache der Mutter dienen.




    KingBoa bezieht sich mit seiner Äußerung darauf, dass es in der Türkei eine Reform der Strafprozessordnung gab, jedoch im Verfahren gegen Marco W. weitgehend die alte Strafprozessordnung zur Anwendung kommt, die ihn schlechter stellt. Die alte StPO ist in der Türkei aber nicht mehr geltendes Recht, sondern Rechtsgeschichte.


    Zum Punkt d)
    Was genau eine Vergewaltigung ist, wird in den Kommentaren zum Gesetz genau erläutert. Ich möchte nicht zu explizit werden, aber der Satz, so wie du ihn schreibst, trifft zu.
    Das, was im Raum steht, kann sexuelle Nötigung, sexueller Mißbrauch usw. sein, aber jedenfalls keine Vergewaltigung.


    Das Problem der Strafverteidigung ist natürlich ganz klar in der Sphäre des Marco W. zu suchen. Es wird schon länger davon gesprochen, dass Marco W. in den ersten Monaten faktisch ohne Verteidigung auskommen musste, weil der Verteidiger dem Fall nicht gewachsen war und deshalb Chancen ungenutzt verstreichen ließ.



    Zitat

    Original geschrieben von efteris23
    Wenn ein korrupter Bankchef sich freikaufen! kann, obwohl dafür eine andere Strafe vorgesehen war .....


    Wenn sich ein Schwarzer sich in seiner Zelle anzündet und ums Leben kommt und die Bullen, die es mitbekommen und nichts getan haben, freikommen....


    Wenn ein hier geborener Türke von deutschen Sonderkommando bla bla.. gefoltert wird und die ohne weiteres davon kommen...


    Alles zu seiner Zeit und an seinem Platz.
    Es behauptet niemand, dass es in Deutschland ein System ohne Fehler gibt. Man müsste lügen, wenn man behaupten wollte, dass es in irgendeinem Land ein solches gibt. Allerdings verbietet sich nicht allein deswegen, weil es in allen Ländern Probleme gibt, ein falsches Vorgehen zu kritisieren.


    Deswegen halte ich es auch für falsch, die Rechtsverletzungen der einen, mit denen der anderen aufzuwiegen. Ziel sollte sein, alle Ereignisse dieser Art zu verhindern, egal wo sie stattfinden. Hierfür ist auch die Öffentlichkeit wichtig.


    Ich diskutiere gerne über alle diese Fälle und kritisiere auch in jedem Fall Rechtsverletzungen, unabhängig davon, ob sie einem Chinesen in Indien oder eben einem Deutschen in der Türkei widerfahren. Warum derzeit der Fall Marco W. im Vordergrund steht, ist lediglich durch die Aktualität zu erklären.


    Um diese anderen Fälle beurteilen zu können, müsste man sich allerdings genau ansehen, wie es zu den Entscheidungen kommt. Moralisch würde ich sagen, doof dass das so ist, ob es allerdings rechtlich so in Ordnung ist, lässt sich anhand dieser Einzeiler nicht feststellen.


    Eines steht fest:
    Zumindest kam es gerade zu den Reformen des türkischen Rechts, weil erkannt wurde, dass deutlicher Änderungsbedarf besteht. Zieht man dann aber das alte Recht erneut heran, kann man sich sicher vorstellen, wohin das führt.
    Und um den Gedanken von ChickenHawk aufzunehmen, würde die Türkei schon allein aufgrund der Tatsache einen Vergleich mit Deutschland verlieren, weil nicht mehr geltendes Recht angewendet wird, das gegen wichtige rechtsstaatliche Prinzipien verstösst.