Vorsichtig ausgedrückt hat der Fall einige Schönheitsfehler.
Für Jugendliche gelten gewisse Beschleunigungsgrundsätze, denen nicht genügt wird. Es wurden verschiedene Alternativen zur U-Haft angeboten, die ebenfalls gewährleisten würden, dass der Angeklagte nicht flüchtet. Kaution usw. wurden jedoch nicht in Betracht gezogen.
Schon allein die Vorführung des ebenfalls minderjährigen Angeklagten zu einem nicht von Eltern oder Verteidigung genehmigten Interview, dürfte einige Grundsätze auf den Kopf stellen.
Die Aussagen der Hauptbelastungszeugin widersprechen sich, es wurden mehrere Varianten angegeben, die so nicht stimmen können.
Die Aussage, die hier händeringend erwartet wird, ist in dieser Form nicht verwertbar. Einerseits wäre ein Verstoß gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz gegeben, andererseits haben die Verteidiger ein Fragerecht.
Das Ermittlungsverfahren wurde äußerst schlampig durchgeführt. Wichtige Zeugen wurden nicht ermittelt, Spuren nicht gesichert, Angaben, die objektiv überprüfbar wären, wurden nicht überprüft. Man denke etwa an die "wirklich lauten Schreie, die durch das wirklich dicke Fensterglas nicht zu hören" waren.
Entlastungsbeweise werden nicht berücksichtigt, das Vorbringen der Verteidigung wird kaum gehört.
Protokolle enthalten keine Angaben zum Verlauf der Zeugenbefragung der Belastungszeugin.
Das Verfahren findet weitgehend nach der alten überholten Strafprozessordnung statt.
Ein ausreichender Tatverdacht für die Aufrechterhaltung der U-Haft kann nicht angenommen werden. Es liegen nach mehreren Monaten keine verwertbaren Beweise für den Tatvorwurf vor, jedoch sind mehrere Entlastungsmöglichkeiten vorhanden. Wenigstens der Vorwurf der Vergewaltigung müsste auf sexuellen Missbrauch reduziert werden und selbst in diesem Fall hat man das Problem des Vorsatzes, der auch das Alter des Opfers umfassen muss.
Es muss der Beweis der Schuld geführt werden, um eine Verurteilung herbeiführen zu können, nicht der Beweis der Unschuld für den Freispruch.
Man könnte vieles aufzählen, ich will es aber bei diesen Punkten belassen, die zum denken anregen sollten.
Natürlich wird der Fall künstlich aufgebläht und zur Entscheidung über die Frage es EU-Beitritts der Türkei mutiert, aber ich finde man sollte schon über den Fall als solchen und das was falsch läuft sprechen.
Edit:
U-Haft in der Regel bis zu sechs Monaten, sie kann aber unter unter schärferen Voraussetzungen auch länger andauern. Man denke etwa an Wirtschaftsstrafsachen, die umfassende Ermittlungen erfordern.