Erst einmal müssen wir Garantie und Gewährleistung unterscheiden.
Zur Garantie kann ich gar nichts sagen, weil diese zu den Bedingungen des Garantiegebers besteht. Hier wäre interessant, wofür überhaupt garantiert werden soll und was die Folgen im Garantiefall sind.
Theoretisch kann man auch 10 Jahre Wühlmausfreiheit für die Couch garantieren. ![]()
Bei der Gewährleistung ist die große Hürde der Nachweis, dass ein Sachmangel gegeben ist. Ich weiß jetzt nicht, was der Gutachter genau bescheinigt. Da smüsste man ggf. noch genau prüfen.
Geht man aber vom Sachmangel aus, wird es kompliziert. Es gibt zwei Möglichkeiten, nämlich die Nachbesserung und die Nachlieferung. Nachbesserung geht problemlos ohne Nutzungsersatz, bei der Nachlieferung ist das umstritten. Es gibt Urteile, die sich gegen die Ersatzpflicht aussprechen. So etwa LG Nürnberg-Fürth NJW 2005/2558, OLG Nürnbeg NJW 2005/3000.
Diese Rechtsprechung geht allerdings gegen den klaren Gesetzeswortlaut. Hintergrund dieser Rechtsprechung ist, dass eigentlich auch der Händler in diesem Fall Nutzungen erhält, nämlich den Zisvorteil für den Kaufpreis, die ihm für den Zeitraum ebenfalls nicht zustehen.
Der BGH scheint allerdings die Lösung mit dem Gesetz zu favorisieren, also den Nutzungsersatz gewähren zu wollen. Nachdem jedoch eine Richtlinie der EU Grundlage der Regelung ist bzw. der deutschen Umsetzung möglicherweise widerspricht, wurde das laufende Verfahren vor dem BGH ausgesetzt und die Frage der Gültigkeit d. § 439 IV BGB bei der Nacherfüllung dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Eine Entscheidung ist erst 2008 zu erwarten. Bis dahin kann man eigentlich nur auf Verbraucherfreundliche Entscheidung hoffen.
Ansonsten könnte man sicherlich versuchen, die Höhe des Nutzungsersatzes zu drücken. Ich würde als Nutzungszeitraum für eine Couch durchaus 8-10 Jahre ansetzen. Das wären dann 7,50€ monatliche Nutzungsgebühr im günstigsten Rechenfall. Für 15 Monate damit 112,50€, natürlich noch abzüglich der Nutzungen aus dem Kaufpreis in dem Zeitraum.
Neckermann geht dagegen von einer Gesamtnutzung von knapp über vier Jahren aus. Das halte ich doch für etwas gewagt.



