Beiträge von DaFunk

    Erst einmal müssen wir Garantie und Gewährleistung unterscheiden.


    Zur Garantie kann ich gar nichts sagen, weil diese zu den Bedingungen des Garantiegebers besteht. Hier wäre interessant, wofür überhaupt garantiert werden soll und was die Folgen im Garantiefall sind.
    Theoretisch kann man auch 10 Jahre Wühlmausfreiheit für die Couch garantieren. :D


    Bei der Gewährleistung ist die große Hürde der Nachweis, dass ein Sachmangel gegeben ist. Ich weiß jetzt nicht, was der Gutachter genau bescheinigt. Da smüsste man ggf. noch genau prüfen.


    Geht man aber vom Sachmangel aus, wird es kompliziert. Es gibt zwei Möglichkeiten, nämlich die Nachbesserung und die Nachlieferung. Nachbesserung geht problemlos ohne Nutzungsersatz, bei der Nachlieferung ist das umstritten. Es gibt Urteile, die sich gegen die Ersatzpflicht aussprechen. So etwa LG Nürnberg-Fürth NJW 2005/2558, OLG Nürnbeg NJW 2005/3000.


    Diese Rechtsprechung geht allerdings gegen den klaren Gesetzeswortlaut. Hintergrund dieser Rechtsprechung ist, dass eigentlich auch der Händler in diesem Fall Nutzungen erhält, nämlich den Zisvorteil für den Kaufpreis, die ihm für den Zeitraum ebenfalls nicht zustehen.


    Der BGH scheint allerdings die Lösung mit dem Gesetz zu favorisieren, also den Nutzungsersatz gewähren zu wollen. Nachdem jedoch eine Richtlinie der EU Grundlage der Regelung ist bzw. der deutschen Umsetzung möglicherweise widerspricht, wurde das laufende Verfahren vor dem BGH ausgesetzt und die Frage der Gültigkeit d. § 439 IV BGB bei der Nacherfüllung dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Eine Entscheidung ist erst 2008 zu erwarten. Bis dahin kann man eigentlich nur auf Verbraucherfreundliche Entscheidung hoffen.


    Ansonsten könnte man sicherlich versuchen, die Höhe des Nutzungsersatzes zu drücken. Ich würde als Nutzungszeitraum für eine Couch durchaus 8-10 Jahre ansetzen. Das wären dann 7,50€ monatliche Nutzungsgebühr im günstigsten Rechenfall. Für 15 Monate damit 112,50€, natürlich noch abzüglich der Nutzungen aus dem Kaufpreis in dem Zeitraum.


    Neckermann geht dagegen von einer Gesamtnutzung von knapp über vier Jahren aus. Das halte ich doch für etwas gewagt.

    Das Problem ist nur, dass die Rechtsprechung aufgrund der "etwas" kreativen Bestätigungspraxis bei den normalen Einschreiben die Beweiskraft dieser Einwurfbestätigung als sehr gering einstuft.


    Die Einschreiben werden direkt vor Beginn der Zustellung als zugestellt ins System eingetragen.


    Wenn ich da etwa mit dem OLG Koblenz gehe, kann ich das Ding in der Pfeife rauchen.




    Beim Einschreiben/ Rückschein kann ich dagegen den Empfänger auch noch über Zugangsfiktion/ Zugangsvereitelung packen, wenn dieser damit rechnen muss, dass rechtlich relevante Erklärungen zugehen. Insofern tendiere ich auch bei allem rechtlich erheblichen zu Einschr./Rückschein.

    Die FNN wurden zum 29.12.2006 eingestellt. Ursprünglich sollte die Staffel noch bis März laufen, aufgrund sinkender Quoten wurde aber dann bereits zum Jahreswechsel gehandelt.


    Eigentlich ja nur schade um Carolin Kebekus , die allerdings in dem Format sowieso nicht allzu gut zur Geltung kam. Die sollte unbedingt endlich mal eine Sendung bekommen, die länger als einen Monat läuft... :D

    Zitat

    Original geschrieben von booner

    DaFunk: Vor allem bekommen die Vermittler wie Manni einer ist den Grund der Ablehnung überhaupt nicht mitgeteilt. Dies wäre aus Datenschutzgeschichtspunkten auch äußerst bedenklich. Und mangelnde Bonität ist bei weitem nicht der einzige Ablehnungsgrund.


    Manni behauptet also einfach ins Blaue, eisi sei kreditunwürdig.



    Und das sollte der Vermittler auch wissen.


    O2 hat afaik sogar eine Höchstanzahl an Verträgen, die ein Kunde bekommt. Insofern könnte der Kunde noch 2000 Verträge bezahlen können, bekommt aber trotzdem keinen mehr.


    Egal, er wird schon sehen, was er davon hat. :D

    @ eisi:



    Ich frage mich ja nur, warum du eigentlich ewig mit dem Verkäufer diskutierst, statt irgendwann etwas zu unternehmen.
    Letztendlich dreht ihr euch seit einiger Zeit im Kreis und die Situation wird auf immer persönlicherer Basis abgehandelt.


    Ich erledige das immer in drei Schritten.
    Erst mache ich einen Anspruch geltend und bitte um Erfüllung.
    Dann mahne ich an, setze eine Frist und drohe rechtliche (!) Folgen an.
    Schließlich leite ich die notwendigen Maßnahmen ein.



    Das ewige hin und her erweckt den Eindruck, dass du nicht bereit bist, die Konsequenzen gegenüber dem Verkäufer zu ziehen. Dadurch könnte man sich verleitet fühlen, den Aufforderungen nicht nachzukommen. ;)



    BTW: Die AGB mit der pauschalen Schadensersatzforderung von (schadensunabhängig sowie verschuldensunabhängig) mindestens 10€ unter dem bzw. im Impressum ist ja wirklich putzig. Wie hat er die nochmal in den Vertrag einbezogen? :D


    Ganz nebenbei halte ich es auch für gewagt, wenn unterstellt wird, dass eine Ablehnung auf mangelnder Bonität beruht. Nicht nur, dass das Schufa-Scoring nicht ganz leicht zu durchschauen ist und zeitweise doch sehr stark von den Tatsachen abweicht, haben auch Netzbetreiber ihre Kriterien, die - unabhängig von der Bonität - zur Ablehnung führen können. Und ein Grund der i.d.R. vorliegt, würde mich in so einem Fall nicht interessieren. Der Ablehnungsgrund muß schon belegt werden.



    Und wenn mir jetzt noch jemand erklärt, warum der Verkäufer entweder bei positiver Bewertung 15,95€ erstatten, oder im Falle des Ausbleibens der Bewertung 10€ über den Anwalt durchsetzen möchte, statt in diesem Fall einfach gegen die Rückforderung aufzurechnen und die verbleibenden 5,95€ auszuzahlen, die er selbst nach seinen (wirren) Ausführungen unstreitig schuldet, bin ich glücklich.



    Ich habe zwei Theorien:
    Falls der Anwalt bereits eingeschaltet ist, muß dieser statt Jura so etwas wie Ägyptologie studiert haben, oder sein Anwalt wird angesichts der Forderungen seines Mandanten lachend unter den Tisch fallen. :D

    Ich kenne zwar diesen speziellen Anbieter nicht, aber normalerweise sind solche Angebote nicht einfach nur nett gemeint, sondern sollen den "Schuldner" dazu bewegen den geringeren Betrag zu bezahlen, um einerseits endlich Ruhe zu haben, andererseits auch die angedrohte Kostensteigerung zu verhindern.


    Das natürlich unabhängig davon, ob sich der geltend gemachte Anspruch tatsächlich durchsetzen lässt bzw. ob der jeweilige Anbieter überhaupt ein Interesse an gerichtlicher Durchsetzung hat.

    Frag aber bei O2 auch mal nach, ob das nicht vielleicht, so wie bei mir, die Kundenhotline ist.


    Bei mir ging das Spiel etwa drei Wochen und im Ergebnis war es nur die Hotline, die mit unterdrückter Nummer und technischen Problemen bei mir angerufen hat, um mir genau den Tarif anzubieten, den ich bereits habe. :D
    Aufgrund der Probleme kam bei den Anrufen aber nie ein Gespräch zustande, so dass ich immer wieder angewählt wurde, bis es dann endlich funktioniert hat. Ich war auch kurz davor, mir eine Fangschaltung zu bestellen. Das wäre wohl lustig geworden... :rolleyes:



    Ich habe die Uhr vom offiziellen Invictahändler, der direkt über die Homepage von Invicta Deutschland verlinkt ist. Hier der Weg zu "meiner" Uhr:
    http://s00104363.shop.auctionw…5_16&products_id=AW400126


    Normalpreis ist beim Händler 169€ + Versand, allerdings verkauft er die Uhren auch auf Ebay unter dem Händlernamen invicta-watches-germany bzw. dem ebay-shop http://stores.ebay.de/WORLD-OF-INVICTA .
    So habe ich dann letztendlich 149€ + Versand bezahlt.


    Im Moment hat er auf ebay allerdings nur die 8926 im Angebot, die sich geringfügig von meiner Uhr unterscheidet. Das Zifferblatt der 8926 ist glatt, während die 2247 im "LineDesign" ist.

    Zitat

    Original geschrieben von kermit_t_f
    Die Invicta gefällt mir gut, auch wenn die Kombination von Sub und Seamaster etwas gewöhnungsbedürftig ist ;)


    Interessant, dass du das ansprichst.
    Die Anleihen von der Seamaster waren mir bisher nicht bewusst. Im Nachhinein muß ich aber sagen, dass mir genau die Mischung gefällt. Das Zifferblatt der Rolex gefällt mir besser, als das der Seamaster, dafür finde ich die Lünette der Seamaster wieder schöner.


    So gesehen habe ich unbewusst die für mich ideale Kombination der beiden Uhren erwischt. :D



    BTW: Danke für den Link. Das Innenleben der Invicta hat mich sowieso interessiert.

    Zitat

    Original geschrieben von kermit_t_f
    Achso, und wir wollen Fotos sehen! ;)


    Daran habe ich gar nicht gedacht, bei meinem Billigheimer, obwohl es eine sehr schöne Uhr ist.
    Mache ich aber natürlich gerne, wenn ich auch nicht gerade ein guter Fotograf bin. :D