Beiträge von DaFunk

    Ich muß mich mal wieder hier melden.


    Meine Invicta trage ich inzwischen seit knapp zwei Wochen und muß sagen, dass eine mechanische Uhr sich doch ganz anders anfühlt, als eine Quarz. Ich höre die Uhr gerne ticken, freue mich, wenn ich die Automatik spüre und genau weiß, dass die Uhr wieder Energie bekommt und liebe die schleichende Sekunde. Es ist für mich momentan wirklich das schönste, wenn ich mal wieder dem Sekundenzeiger beim ruckelfreien Laufen zusehe.


    Besonders überrascht hat mich allerdings doch die Ganggenauigkeit. Ich hatte mich eigentlich darauf eingestellt, dass ich regelmäßig nachregulieren müsste. Allerdings habe ich inzwischen einen Trage-/ Liegerhythmus entwickelt, der auf +/- 0 hinausläuft. Die Uhr hat zwar in diesen knapp zwei Wochen etwa eine Minute verloren, wenn ich sie aber etwa 12h pro Tag trage und danach auf die Lünette lege, gleicht sich die Ungenauigkeit praktisch aus.


    Kurz:
    Für das Geld eine absolut geniale Uhr. Ich liebe meine mechanische Invicta. :top:

    Bevor wir uns da in Dinge verstricken, von denen ich in meinen jungen Jahren nicht annähernd Ahnung habe (obwohl ich nach den Erläuterungen von Christian etwas schlauer bin ;)) :eek: :



    Wir müssen unterscheiden zwischen dem Vertrag mit dem Plattformbetreiber und dem Vertrag mit dem Käufer.


    Wie hier festgestellt wurde (ich muß das mangels genauer Kenntnis so unterstellen), ist der Verkauf von Accounts vertraglich verboten. Nun müsste man sich Gedanken machen, ob diese Klausel wirksam ist und in dem Vertrag einbezogen wurde. Da hilft z.B. der Verweis auf EULAs recht wenig, da diese das Musterbeispiel nicht einbezogener AGBs (erst nach Vertragsschluß einsehbar) darstellen und damit völlig gleichgültig ist, was da drin steht. Interessant ist eher, wie, wann und mit welchem Inhalt die Bedingungen des Plattformbetreibers hier einbezogen wurden. Das könnte etwa bei Kontoerstellung online problemloser erfolgt sein, als das bei den normalen offline EULAs der Fall ist. Dann müsste sich allerding die normale AGB-Kontrolle anschließen.


    Der Käufer hat einen Anspruch darauf, die bezahlte Leistung zu erhalten und zu behalten. Diese Möglichkeit wurde ihm durch die Sperrung genommen, so dass er natürlich einen Anspruch darauf hat, dass ihm diese Leistung wieder bereitgestellt wird. Boshaft, wie ich gelegentlich bin, lege ich dir jetzt deinen eigenen Disclaimer zum Nachteil aus und unterstelle, dass du dir etwas dabei gedacht hast, als du so sehr betont hast, dass es sich bei den Charakteren um das Eigentum von Blizzard handelt. So wird es jedenfalls in der Rechtsstreitigkeit gemacht werden, nach der du so explizit fragst. Wenn das geschieht, hast du den Nachteil, sehr nahe am Verlust des Gewährleistungsausschlusses zu sein.
    Das würde dann nämlich bedeuten, dass du den Verkauf getätigt hast, obwohl dir bekannt war, welche Probleme auftreten können.


    Somit hättest du trotz Ausschluß der Gewährleistung die Gewährleistungspflicht, weil der Ausschluß nicht wirksam war. Letztendlich bleibt dir dann die Möglichkeit, eine Freischaltung des Accounts zu erwirken, oder aber rückabzuwickeln.
    Freischaltung hängt von der Wirksamkeit der AGBs im Verhältnis zum Plattformbetreiber ab, dazu kann ich in diesem Rahmen nicht viel sagen.
    Ansonsten bleibt die Rückabwicklung des Verkaufs.



    (PS: Die "Unterstellungen", die ich gemacht habe, sollen dich keinesfalls in ein schlechtes Licht rücken oder in irgendeiner Form beleidigend zu verstehen sein, sondern lediglich die Schlußfolgerungen darstellen, die gezogen werden könn(t)en. :))


    Und noch ein Wort in eigener Sache:
    Das Posting stellt natürlich keine Rechtsberatung dar oder soll eine solche ersetzen, sondern nur eine kleine Entscheidungshilfe darstellen. Im Streitfall bitte unbedingt einen Anwalt hinzuziehen, der die Angelegenheit vor Ort umfassend prüfen kann.

    Ansprechpartner für die Gewährleistung ist der Händler, bei dem das Gerät erworben wurde. Der Handyshop um die Ecke wird daher nur kostenpflichtig reparieren. Eine Erstattung der Kosten seitens QVC scheidet ebenfalls aus.


    Gegebenenfalls könnte man natürlich auch auf die Herstellergarantie zurückgreifen. In dem Fall dann allerdings zu den Bedingungen des Herstellers. Ob das also ratsam sein könnte, hängt sicherlich vom Einzelfall ab.


    Ich würde das an deiner Stelle für den Käufer mit QVC klären.

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    BTW: Die innovative http://deutsche-inkassostelle.de/ bietet jetzt sogar einen "Schuldnerlogin" an. Evtl. kann man dort sogar gleich die Forderung anerkennen :D


    Nach dem Smiley zu urteilen, war das als Scherz gemeint.
    Da aber in der Beschreibung steht, dass man als Schuldner Ratenzahlung "anfordern" kann, scheint mir dein Gedankte traurige Realität zu sein. :eek:




    Persönliche Rechtsberatung ist leider nicht zulässig, deswegen muß ich mich leider etwas zurückhalten. Was man aber sicher sagen kann ist, dass an derartigen Forderungen häufig erhebliche Zweifel bestehen.


    Bei derartigen Problemen lohnt es sich, die Verbraucherzentrale einzuschalten. Jedenfalls sollte man sich nicht zu schnell einschüchtern lassen, wenn man glaubt, berechtigte Zweifel haben zu dürfen und sich fachkundige Hilfe holen.


    Es fällt mir natürlich immer etwas schwer, mich in die Lage zu versetzen, weil ich zu der Sorte Mensch gehöre, die bei jedem Schritt im Netz jede AGB-Klausel durchlesen, bevor auf "Abschicken" geklickt wird, aber das macht sonst leider fast niemand. Das wird häufig ausgenutzt.


    Bei vielen Anbietern dieser Art, passt deshalb seltsamerweise genau das Werbefenster inkl. dem "Abschicken"-Button wie auch millionenfach das Wort gratis auf einen Screen, erst die Hinweise auf die Kosten der Gratisangebote müssen durch hartes Scrollen erkauft werden.
    Ich sage natürlich nicht, dass es bei diesem speziellen Anbieter so ist, das Gegenteil möchte ich allerdings auch nicht unbedingt behaupten. ;)
    Deswegen würde ich dazu raten, solche Verträge bei geeigneter Stelle prüfen zu lassen. Unter Umständen ist das der billigere Weg. :)



    Für den Gewährleistungsausschluß sollte das ausreichen.
    Wenn du halbwegs sicher belegen kannst, dass das Gerät funktionsfähig verschickt wurde und auch nicht durch ungeeignete Verpackung einen Transportschaden erlitten hat, kann dir nichts passieren.


    Jedes Entgegenkommen deinerseits wäre dann reine Kulanz.




    @ Hamasaki:


    Die Frage wäre hier, ob man dir ggf. unterstellen könnte, vom Mangel gewusst zu haben. Du hast ja auch die Gewährleistung ausgeschlossen und damit grundsätzlich keine Haftung, sofern du nicht wissentlich etwas defektes verschickt hast. Ein Transportschaden lässt sich nach der Nachricht ausschließen.


    Wenn es also möglich ist, mit dem Objektiv und dem behaupteten Einschluß Aufnahmen anzufertigen, ohne den Mangel zu bemerken bzw. bemerken zu müssen, dann ist der Gewährleistungsausschluß wirksam, da er ja gerade für die Fälle gedacht ist, in denen eine Privatperson nicht in der Lage ist, einen Defekt festzustellen oder aufgrund mangelnder Kenntnis nicht bemerkt.
    Du hast ja bestimmt Aufnahmen unter Verwendung des Objektivs angefertigt, mit denen du belegen kannst, dass der Mangel fpr dich nicht erkennbar war.


    Insofern kein Problem.

    Zitat

    Original geschrieben von lart
    nicht mit der deckung des kontos, sondern eher mit der tatsache, daß die überweisung bei abgehenden konto gefälscht war (idr. gephishte daten).
    wenn sie dann deine kontodaten haben bist du der nächste kandidat ;)


    Stimmt, ich glaube das war es wirklich.
    Zu dem Zeitpunkt habe ich den Sachverhalt nur halbwegs interessiert angehört.



    @ laudanum:


    Da hast du ja im Moment richtig Spaß.:eek:
    Das scheint ja wirklich ein recht lästiger Trend zu werden bei Ebay.




    @ Mooney:


    Zeugen für die Funktionstüchtigkeit?
    Gewährleistungsausschluß?


    Wenn die Käuferin Gewährleistung möchte, muß sie sich jedenfalls darauf einlassen, das Handy zur Überprüfung an dich zu schicken, damit du nacherfüllen kannst.

    Zitat

    Original geschrieben von laudanum


    Wie soll sein Betrug funktionieren?


    Wie kommst du denn darauf, dass es Betrug sein soll?
    Doch nicht etwa durch den Umstand, dass der Käufer der Preis offenbar völlig gleichgültig ist, weil er so scharf auf die Überweisung ist und die Kosten nie wirklich abklärt. :D
    Die Reaktionszeit von zwei Minuten ist ebenfalls bedenklich.



    Aber ernsthaft, ich habe vor längerer Zeit von einer Masche gehört, die auf diesen Fall passen könnte. Das Betrugsopfer erhält eine Überweisung und wird veranlasst die Ware zu verschicken oder den Betrag auf ein anderes Konto weiterzureichen.
    Wenn das nun geschehen ist, "verschwindet" der bereits überwiesene Betrag wieder vom Konto. Ich kann mich nicht mehr genau erinnern, aus welchem Grund die Rückbelastung stattfindet (vielleicht kann mir mal ein Bänker aushelfen :D ), meine aber es hätte etwas mit der Deckung des Ursprungskontos zu tun.
    Der überwiesene Betrag ist jedenfalls wieder weg und deine Verfügung, also entweder Herausgabe der Ware oder Weiterleitung des Geldes, geht voll zu deinen Lasten.


    Diese Masche könnte ich mir spontan vorstellen.

    Solche Angebote sind oft Sonderposten eines bestimmten Großhändlers. Ausgeliefert wird "solange Vorrat reicht" was bedeutet, bis der Posten des Großhändlers aufgebraucht ist. Danach ist das Produkt zwar noch immer verfügbar, aber eben nicht mehr zu diesem Preis.


    Gerade deswegen kommt ja auch mit Bestellung noch kein Vertrag zustande, sondern erst bei Versand.




    Zum Thema Händler und Bonität kann ich auch noch etwas beitragen.
    Manche Händler haben kundenunabhängig Werthöchstgrenzen die auf eine bestimmte Weise ausgeliefert werden können. Insbesondere bei Erstkunden müssen Händler vorsichtig sein. Einige bieten Rechnung oder Bankeinzug nur für Stammkunden an, andere haben eben die genannten Wertgrenzen. Bei der heutigen Zahlungsmoral ist das nicht allzu überraschend und sicherlich nicht als Beleidigung zu sehen.

    Re: premium chance 100



    Du hast in der Mail doch selbst den finanziellen Aspekt erwähnt. ;)


    Ansonsten würde ich tatsächlich empfehlen, dass du nochmals überprüfst, welches Unternehmen dich als Kunden geworben hat. Laut Impressum haben jedenfalls planet49 und superchance49 absolut nichts miteinander zu tun. Insofern kann ich es schon verstehen, wenn das Serviceteam von planet49 etwas verstört auf die Kündigung des Vertrages mit superchance49 reagiert. :)

    Zitat

    Original geschrieben von webbiller
    Provokant gesagt: Analog zum Führerschein hab ich das Recht Bankgeschäfte zu tätigen ja auch quasi vom Staat mit dem 18 Geburtstag verliehen bekommen.


    Nicht wirklich.


    Die Erteilung der Fahrerlaubnis erweitert den Rechtskreis des Bürgers. Sie ist ein begünstigender Verwaltungsakt, also eine hoheitliche Maßnahme gegenüber dem Bürger.


    Durch die Beschränkung der Geschäftsfähigkeit und Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit mit dem 18. Lebensjahr soll einzig und allein der Minderjährige geschützt werden. Die volle Geschäftsfähigkeit wird automatisch, ohne zutun des Staates, durch Bedingungseintritt erlangt. Es handelt sich um eine reine Zustandsbeschreibung. Unter sieben ist man nicht geschf., von sieben bis achtzehn ist man besch. geschf., darüber unbeschr. geschf. Ganz abgesehen davon können auch Eltern ihre Kinder in gewissem Umfang ermächtigen, Geschäfte durchzuführen. Kein guter Vergleich also.




    Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Ja, das ist klar. Aber wie gesagt, ich argumentiere hier nicht vom juristischen Standpunkt aus.


    Dann können wir uns gar nicht einigen. :D


    Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Deswegen meine ich ja, dass man eben durchaus konkretisieren muss, anpassen oder wie auch immer man das nennen will.


    Anpassungen gibt es ohnehin ständig. z.B. in Bezug auf DNA-Tests wurde die StPO vor nicht allzu langer Zeit angepasst.
    Das Problem ist, dass man ein wendiges Gesetz benötigt, das möglichst alle Sachverhalte erfasst und dennoch ausreichend bestimmt ist. Eine Einzelauflistung aller möglichen Sachverhalte und Konstellationen ist aufgrund des Umfangs schon vor sehr langer Zeit gescheitert. Aus diesem Grund dürfte die derzeitige Lösung noch immer sehr nahe am Optimum zu sein. Jedenfalls kann man alle neuen Techniken durchaus noch mit den alten Befugnissen der Behörden erfassen, wobei natürlich die Intensität der zulässigen Eingriffe nicht erweitert wird.


    Allerdings habe ich den Eindruck, dass einige Bürger sich gerade viel größere Eingriffsbefugnisse des Staates wünschen würden.