Beiträge von DaFunk

    Vielen Dank n3o und BLUE ASTRA! :)


    Ihr habt mir sehr geholfen. Es ist eine Quarzuhr mit fröhlich springender Sekunde. Abgesehen von der etwas anderen Beschriftung auf dem Zifferblatt ist es so eine Uhr wie bei Ebay. Damit wäre das Problem auch gelöst.

    Passt zwar vom Uhrentyp nicht wirklich hier rein, aber ich habe noch ein anderes Problem.



    Ich habe vor zwölf Jahren beim Juwelier Christ eine Citizen Prominence im Wert von damals 500 DM gewonnen. Die Uhr ist absolut neu und ungetragen, weil ich mir im Alter von 15 Jahren nicht unbedingt mein Jahrestaschengeld an den Arm binden wollte. Nun bin ich durch Zufall wieder auf die Uhr gestossen und wollte ein paar Infos darüber heraussuchen und sie endlich mal nutzen.


    Google gibt natürlich nichts mehr zu der Serie her, die genaue Typenbezeichnung ist AF 7174-57A.


    Im Moment weiß ich nicht einmal, wie das Teil betrieben wird.
    Gibt es vielleicht irgendwo eine Auflistung über die älteren Modelle von Citizen? Ansonsten müsste ich die Schande auf mich nehmen, zu Christ zu marschieren und einen Batteriewechsel zu beantragen, auch wenn es eine Uhr zum Aufziehen sein sollte. ;)




    BTW: Die Invicta ist so gut wie meine. :D

    Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Nein, das war keine Absicht. Es mag sein, dass ich juristisch hier nicht kompetent bin und mit der juristischen Wertung falsch liege. Was ich darstelle ist für mich auf meinem Menschenverstand, meinen Werten basierend und daraus resultiert meine Meinung. Und daher ist es für mich vollkommen unerheblich, ob das nun ein Privileg ist mit dem Autofahren, noch dazu vom Staat verliehen oder nicht. Insofern bin ich da auch nicht näher drauf eingegangen. Juristisch mögen die Fälle unterschiedlich gelagert sein, im Ergebnis finde ich das menschlich nicht sehr unterschiedlich.


    Das ist vermutlich das Problem und damit möchte ich keinen plumpen Angriff starten, sondern etwas wichtiges klarmachen.
    Es ist so, dass sich gelegentlich das, was der gesunde Menschenverstand eingibt, von dem was Recht ist unterscheidet. Gelegentlich kommt man auch als Jurist an den Punkt, an dem man das, was Recht ist, von dem was man persönlich für richtig hält klar trennen muß.




    Zitat


    Ich find das faszinierend. Meine Vergleiche sind also immer falsch und nicht tragbar, wenn von der Fraktion der Gegner dieser Aktion ein Vergleich kommt, dann sind die automatisch richtig?


    Es kommt ganz auf den Hintergrund der Aktion an. Nicht pauschal. Versteh mich nicht falsch, ich habe das weiter vorne in der Diskussion auch schonmal geäußert. Ich bin auch nicht dafür, dass jeder pauschal machen kann, was er will und wie er lustig ist. Aber ja, ich bin der Meinung, dass es Fälle gibt, in denen so etwas gerechtfertigt ist.


    Das liegt aber bestimmt nicht an deiner Person oder deiner Meinung, sondern an juristischen Fakten, die sich so ergeben. Menschlich gerechtfertigt finde ich z.B. eine rechtswidrige Maßnahme häufig dann, wenn der sichere Täter dem Rechtsstaat ins Gesicht lacht, nachdem er aufgrund von Formvorschriften nicht ermittelt/ angeklagt o.ä. werden kann. Wann etwas juristisch gerechtfertigt ist, ergibt sich aber aus dem Gesetz und das sehe ich hier etwas überspannt.





    Zitat


    Ich denke, dass es mit dem Fortschreiten der technischen Entwicklungsmöglichkeiten auch notwendig ist, nachzudenken, inwieweit die Gesetze so noch den Realitäten gerecht werden. Nein, dass ist jetzt nicht die Aufforderung, alle Gesetze so zu ändern, dass es einem passt à la Schäuble bei der Flugsicherung. Aber viele Gesetze wurden zu einer Zeit erlassen, da es viele Problemstellungen, die es heute gibt, damals noch gar nicht gab. Dementsprechend ist es vielleicht oft unzulänglich, nicht präzise genug, was Gesetzestexte hergeben, weil sie mit der Realität einfach zu wenig zu tun haben. --> Möglicherweise, das sage ich bewusst, weil ich es natürlich nicht genau weiß.


    Teilweise. Vieles ist durch unbestimmte Rechtsbegriffe so offen gehalten, dass man auch den modernen Entwicklungen noch gut Herr wird. Seltsame Auswüchse, wie etwa Online-Durchsuchungen von PCs lasse ich da aber bewusst außen vor. Wäre das Gesetz sehr klar und abgeschlossen formuliert, müssten wir uns an dieser Stelle jetzt nicht mit Begriffen wie Anfangsverdacht, Gefahr im Verzug usw. und deren Bedeutung herumärgern, sondern könnten Rechtmäßigkeit bzw. Rechtswidrigkeit der Maßnahme sofort ohne Zweifel herauslesen.




    Zitat


    Nun, es mag sein, dass es auf Dich nicht zutrifft. Aber ich habe es eben oft erlebt, dass in Diskussionen, die sich um den Datenschutz drehten, gesagt wurde: "seht, die Datenschutzbeauftragten prangern das an, das ist nicht in Ordnung, also kann die Aktion selbst auch nicht in Ordnung sein". Hat der Datenschutzbeauftragte auf einmal eine ander Meinung als die eigene, lässt man sie nicht mehr gelten bzw. schränkt sie ein. Das ist zumindest inkonsequent. Das ist das, was ich damit sagen wollte.


    Da gebe ich dir natürlich doppelt Recht. Eine derartige Argumentation ist in diesem Fall inkosequent und trifft tatsächlich nicht auf mich zu. Ich prüfe lieber selbst.


    Zitat


    Wenn die rechtliche Überprüfung ergibt, dass die ganze Aktion nicht legal war, dann werde ich das auch akzeptieren und eingestehen, dass ich juristisch Unrecht hatte - auch wenn ich menschlich dann wohl immer noch anderer Meinung bin. Aber dann werde ich nicht sagen "ja, man muss ja auch schauen, wie das Urteil zustandegekommen ist", um dann evtl. Gründe zu finden, warum ich vielleicht doch noch meine Meinung als die richtige durchdrücken kann. Das ist das, was mich an dieser vorab bereits einschränkenden Argumentationsweise stört.


    Auch hier wieder ein Punkt, an dem Menschenverstand und Juristerei nicht auf einen Nenner zu bringen sind. Nicht immer beruht ein obsiegen auf Recht oder Unrecht, richtig oder falsch. Häufig ist sogar gerade das Gegenteil der Fall.
    Meinungen, ob nun herrschend oder Mindermeinung entwickeln sich. Was heute herrschend in der Literatur ist und von der Rechtsprechung bestritten wird, kann in wenigen Monaten oder Jahren im Wege einer Rechtsprechungsänderung schon zur gängigen Rechtsprechung gehören.
    Oftmals hängt die Entscheidung auch ganz entscheidend davon ab, welcher Richter zuständig ist. Etwa im Markenrecht, wenn entschieden werden soll, ob zwischen zwei Produkten Verwechslungsgefahr besteht, entscheidet darüber ein Einzelrichter nach eigenem Ermessen. Entscheidet er sich gegen Verwechslungsgefahr, bedeutet das aber nicht, dass Tante Erna nicht genau zum falschen Produkt greift, weil sie es verwechselt.


    Aus diesem Grund hat sich jahrelang ein regelrechtes Gerichtshopping entwickelt, wenn etwa gegen Zeitschriftenverlage geklagt wurde. Man wusste bereits im Vorfeld, welche Entscheidung an welchem Ort zu erwarten war und hat, da für die Rechtsverletzung jedes Gericht örtlich zuständig war, wenn dort die Zeitschrift erschien, das günstigere gewählt, um eine abweichende günstigere Entscheidung künstlich herbeizuführen.


    Beim Bundesverfassungsgericht ist etwa eine Klage aufgrund von Formvorschriften abweisungsgefährdet bzw. unzulässig, wenn vergessen wird, eine Kopie der, abgesehen von der Seitenzahl, leeren Rückseite eines Dokuments beizulegen.


    Ebenso können Klage oder Antrag zurückgewiesen werden, wenn dem Kläger die Klagebefugnis fehlt.


    Letztendlich kann also schon viel passieren, ohne dass auch nur ein Wort über die wichtigen inhaltlichen Fragen verloren wird.


    Das sind die Gründe, aus denen ich etwas vorsichtig formulieren muß, ohne gleichzeitig ein schlechter Verlierer zu sein, der nur versucht nachzufassen.

    Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Gehört es aber nicht auch zu den Pflichten eines jeden Bürgers, die Gesetze zu achten? Warum soll eine Überprüfung ohne Anfangsverdacht beim Autofahren in Ordnung sein, im hier vorliegenden Fall aber nicht? Ich sehe da nach wie vor keinen Unterschied. Rechte und Pflichten habe ich auch als Internetuser, Pizzabäcker oder sonstjemand.


    Es ist letztendlich nicht entscheidend, ob du einen Unterschied siehst. Der Gesetzgeber macht diesen Unterschied und ich persönlich halte diesen auch für gut.
    Die angesprochenen Maßnahmen beruhen auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Es müssen unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt werden, es besteht aber auch völlig unterschiedliche Eingriffsintensität.


    Für eine allgemeine Verkehrskontrolle ist kein Anfangsverdacht erforderlich, so will es das Gesetz. Weitere Maßnahmen, wie Alkoholkontrollen, können die Beamten dann aufgrund der Sachlage und im Rahmen der Vorschriften ergreifen, sofern sie notwendig sind.


    Die Pflicht zur Gesetzestreue kann jedenfalls keine permanente Prüfung rechtfertigen.
    Das angeführte Beispiel ist schlichtweg inhaltlich falsch.



    Die Frage, ob vielleicht die kritische Betrachtung der Maßnahme auf mangelndem Vertrauen in den Staat beruht, kann ich ruhigen Gewissens verneinen.
    Bereits die Grundrechte sind (teilweise) als Abwehrrechte gegen den Staat konzipiert. Ebenso dienen Gesetzesvorbehalt, Gesetzesvorrang usw. dem Schutz des Bürgers vor zu großer Staatsgewalt. Jede Ermächtigung hat ihre Einschränkung, die einzuhalten ist. Das ist für einen Rechtsstaat unabdingbar.
    Wenn man also die Einhaltung dieser Grundregeln anmahnt, hat das nicht zwangsläufig etwas mit Mißtrauen zu tun.



    Wie BigBlue007 bereits ausgeführt hat, ist ein Straftäter, der mit rechtsstaatlichen Mitteln nicht greifbar ist, nicht zur Verantwortung zu ziehen. Das ist eben so, allerdings habe ich nicht vor, die Grundlagen des Rechtsstaates über Bord zu werfen, nur weil einige Mitbürger sich nicht im Rahmen der Gesetze bewegen können. Auch wenn mir diese Tatsache als Mensch nicht gefällt, als Jurist bin ich zufrieden.


    Tatsache ist, dass ein Anfangsverdacht bestehen muß. Dieser kann nicht durch ein ausländisches Angebot entstehen, wenn nicht einmal klar ist, ob Nutzer im Inland existieren.


    Zitat

    Ich finde nur manche Argumente dennoch traurig. Erst wird auf den Datenschutz abgehoben. Dann stellt sich heraus, dass nicht einmal die Datenschutzbeauftragten etwas an der Aktion auszusetzen hatten. Dann wird auf einmal die rechtliche Zulässigkeit der Aktion in Frage gestellt. Ich bin gespannt, wie argumentiert wird, sollte das Ansinnen von Dr. Vetter abgelehnt werden.


    Diese Argumentationsweise halte ich übrigens für sehr traurig.


    Erstens sind, wie ich bereits erwähnt hatte, Datenschutzbeauftragte nicht das Maß aller Dinge. Das Bundesverfassungsgericht hat Aktionen als rechtswidrig erachtet, gegen die einige Datenschutzbeauftragte keinerlei Einwände hatten.


    Zweitens ist eine umfassende rechtliche Überprüfung standard, daher verstehe ich nicht, warum man sich lediglich auf den Datenschutz beschränken sollte. Als die Diskussion anlief, lagen rudimentäre Informationen über den Vorgang vor. Daher war durch die Meldung "22 Mio Kreditkarten überprüft" natürlich ein Problem in Bezug auf Datenschutz naheliegend. Nach einigen Entwicklungen in den Nachrichten rückten dann andere Gesichtspunkte in den Vordergrund.


    Drittens ist auch eine ablehnende Entscheidung des Antrages nur beschränkt aussagekräftig. In diesem Fall bleibt zu prüfen, warum der Antrag gescheitert ist.




    Zum Abschluß noch ein Wort zu dem Posting von VFBler:
    Es geht hier nicht um Güterabwägung. Es geht darum (und ich habe das Gefühl mich zu wiederholen), dass gewisse Maßnahmen nur unter strengen Voraussetzungen zu ergreifen sind. Zu bedenken ist nämlich, dass diese Beschränkungen gerade bei Straftaten von erheblicher Bedeutung vorgesehen sind. Wenn man nun auf den Wortlaut besteht, könnte man höchstens unterstellen, dass der Gesetzgeber diese Rechte höher ansiedelt, als Verfolgungsinteressen. Aber selbst das wäre angesichts der Schwäche der Beschränkungen in der Praxis übertrieben.




    Die letzte Frage, die ich aufwerfen möchte, ist die Frage nach der Grenze.
    Es wurde vorgeschlagen MP3-Tausch statt der begangenen Delikte einzusetzen und über den Fall nachzudenken. Aber ziehen wir die Grenze noch etwas weiter.
    Wie wäre es mit Dateitausch über das Usenet, gebührenpflichtige Fotohoster usw.
    Wenn nun über das Usenet auch illegale Daten verbeitet werden, könnte man sich doch auch hier die Nutzer über Abrechnungsdaten offenlegen lassen und Maßnahmen einleiten und bei dieser Maßnahme auch den Taubenzüchter ermitteln, der Fotos seiner Lieblinge veröffentlicht. Vielleicht greift auch einer von diesen Kunden auf illegale Inhalte zu. Jedenfalls wäre im Usenet ein illegales Angebot abrufbar, der ermittelte Kunde hätte die Möglichkeit des Zugriffs. Darf man also in diesem Fall die Nutzer des Usenet ermitteln?
    Das soll letztendlich bedeuten, dass auch wenn diese Maßnahme rechtmäßig wäre, eine Entscheidung dennoch unter Umständen durch die Begründung hilfreich ist, diese Grenze zu finden.

    Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer


    @ DaFunk: zum Thema rechtlich bedenklich / datenschutztechnisch i.O. und der von Dir angebrachten Folter...nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.



    Ich habe lange darüber nachgedacht, ob ich dieses Beispiel bringen soll. Letztendlich habe ich mich dafür entschieden, weil dieser Fall für jeden offensichtlich den Datenschutz nicht tangiert, dennoch eine rechtswidrige Handlung beinhaltet, die von einer Behörde durchgeführt wurde, ohne auf eine Ermächtigung gestützt zu sein.


    Die Grundaussage dahinter ist aber doch klar. Auch wenn die Überprüfung aus Sicht der Datenschützer in Ordnung ist, sagt dies rein gar nichts über die Rechtmäßigkeit aufgrund anderer Gesichtspunkte aus.




    Zur Aktion von Udo Vetter kann ich nur noch anmerken, dass ein deutlicher Unterschied besteht, ob er aufgrund eigener Entscheidung Teile seiner Daten veröffentlicht, oder ob ein Zugriff auf seine Daten von Außen geschieht.

    Jaja die Jugend von heute.
    Lieber eine strafrechtliche Verurteilung zu Sozialstunden wegen der Verwendung des falschen Namens zum Vertragsschluß, als eine zivilgerichtliche zur Bezahlung der Kosten. :D;)


    In dem Punkt hat er aber recht. In dieser Richtung könnte dich tatsächlich noch was erwarten. Freut mich aber natürlich, wenn du jetzt mit fachkundiger Unterstützung halbwegs sauber aus der Sache rauskommst. :)

    Sehr schön.
    Dann bedanke ich mich bei HappyDay989 und kermit_t_f für die fachkundige Beratung. :)


    Die Ähnlichkeit zur Rolex Submariner hatte ich auch festgestellt. Und ja, Rolex baut wirklich schöne Uhren... :D
    Glücklicherweise ist aber die Lünette der Invicta recht gut von der Submariner zu unterscheiden. Deswegen habe ich mit dieser Uhr kein Problem, während ich mir definitiv keine "echte" 1:1 Rolex zum Preis von 15€ und im Wert von 15 Cent kaufen würde.


    Bei Ebay gibt es das Modell tatsächlich günstiger und das sogar beim gleichen Händler.


    Für den Anfang reicht es und so wie ich mich kenne, kommt bestimmt irgendwann was deutlich besseres nach, wenn ich erst einmal Gefallen an der Uhr bzw. dieser Uhrenart gefunden habe. :D

    Die Argumente von Udo Vetter treffen die Problematik sehr gut.


    Er hat die beiden schwerwiegenden Probleme herausgegriffen, die sich bei dieser Aktion ohne Zweifel stellen. Das ist zum einen die fehlende richterliche Anordnung und zum anderen der Anhaltspunkt für einen erhebliche Straftat bzw. Anfangsverdacht.


    Tatsächlich wurde nur das illegale Angebot im Ausland festgestellt und unterstellt, dass es doch in Deutschland auch Kunden geben muß. Wusste man nicht, nahm man aber an und erzeugte den Verdacht, den man für die Maßnahme eigentlich benötigt durch die Maßnahme selbst. Man bedenke den Worst Case, nämlich die Überprüfung aufgrund des bloßen Bestehens eines Angebotes ohne Ergebnis.


    Die sicherlich unzähligen kostenpflichtigen Angebote illegaler Art würden nach dieser Vorgehensweise tatsächlich eine Dauerüberwachung bzw. sehr regelmäßige Prüfung rechtfertigen, sollte das Vorgehen Bestand haben.


    Und eines muß ich noch zu bedenken geben.
    Selbst wenn die Maßnahme aus Sicht der Datenschützer aufgrund der konkreten Durchführung unproblematisch ist, besagt das nichts über deren Rechtmäßigkeit. Es ist auch datenschutzrechtlich unbedenklich einen erwiesenen Täter bei der Vernehmung zu foltern. Dennoch bestehen ganz erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit.


    Problematisch bei dieser Argumentation ist allerdings der schwammige bzw. weite Anwendungsbereich von §98a StPO. Der Straftatenkatalog ist nicht abschließend, sondern über das GVG erweitert. Die Ermittlung der Erfolgsaussichten anderer Vorgehensweisen wird die Aussage der Ermittlungsbehörde herangezogen usw.
    Auch der Begriff "Gefahr im Verzug" ist sehr auslegungsbedürftig.


    Alles in allem gut argumentiert, wobei der Ausgang dennoch ungewiß bleibt.



    Zum Abschluß noch ein kleiner Artikel rund um die Rasterfahndung und der Rolle der Datenschutzbeauftragten:
    http://www.forum-recht-online.…2/202warntjen_kissler.htm

    Zitat

    Original geschrieben von Quindan

    Aber glaubt ihr wirklich, das diese eine Aktion nicht schon vor vielen Wochen/Monaten gemacht wurde und erst jetzt zu Tage kam, weil irgendeiner aus irgendeinem Ministerium gequatscht hat, bzw. die Betroffenen oder deren Angehörige an die Öffentlichkeit gingen (jetzt mal abgesehen von der peinlichen Sache an sich), oder ähnliches?



    Operation Mikado lief seit September 2006 und wurde (selbstverständlich) erst jetzt nach deren Abschluß öffentlich gemacht.

    Nachdem ich mit den Uhren von Halunke & Saufkumpan hier einen so gelungenen Einstieg hatte ;) , habe ich mich im Thread etwas umgeschaut und die Marke Invicta wiederentdeckt.



    Soweit ich das in den empfohlenen Foren (danke :)) gesehen habe, handelt es sich bei Uhren von Invicta nicht um billgst zusammengezimmerte Uhren, sondern durchaus schon um Uhren mit einem gewissen Qualitätsstandard.
    Abgesehen davon gefallen mir die Modelle sehr gut.


    Spontan habe ich folgendes Modell ins Auge gefasst, das sowohl vom äußeren Erscheinungsbild gut zu Anzug aber auch Freizeitoutfit passt, als auch preislich in einer Region liegt, bei der ich nicht das Gefühl habe, unnötigen Luxus am Arm zu tragen.
    http://s00104363.shop.auctionw….php?products_id=AW400126
    oder
    http://s00104363.shop.auctionw…5_16&products_id=AW279208



    Der Händler scheint wohl in Ordnung zu sein, da er von der Herstellerseite verlinkt ist. Über Ebay kann ich mir dann noch 20€ sparen, wenn ich beim, laut Impressum mit dem oben verlinkten Händler identischen, Händler bestelle, der unter folgendem Link zu finden ist.
    http://cgi.ebay.de/NEW-INVICTA…3QQtcZphotoQQcmdZViewItem



    Gibt es irgendwelche Einwände gegen eine der beiden Uhren?
    Mein Ersteindruck deutet auf eine günstige Automatikuhr hin, bei der es sich lohnt zuzuschlagen.