Beiträge von DaFunk

    Heute hatte ich nun endlich Gelegenheit, den Sachverhalt etwas näher in Erfahrung zu bringen.


    Wie schon bekannt ist, wurden fünf Suchkriterien benutzt, nach denen die Karten überprüft wurden. Über automatisch generierte Verwendungszwecke kann man bei Kreditkartenbuchungen relativ gut zuordnen.
    Ein Zugriff auf Hintermänner oder deren Konten war ausgeschlossen, weil diese nicht greifbar waren. Somt war, jedenfalls auf absehbare Zeit, die automatisierte Prüfung von Abrechnungen der beste Weg.



    Zum Thema der Datenschutzbeauftragten kann ich sagen, dass diese nicht als Maß aller Dinge verstanden werden dürfen. Es kommt nicht selten vor, dass sich die Datenschutzbeauftragten der einzelnen Bundesländer widersprechen. So geschehen etwa bei der Rasterfahndung nach arabischen Mitarbeitern von Energiekonzernen im Jahre 2001.



    Zur vergangenen Aktion hat nun der Datenschutzbeauftragte aus dem Bundesland Bayern (zutreffend) geäußert, dass die Rechtsgrundlage für eine derartige Prüfung aus § 98a StPO folgt. Allerdings erwähnt er auch, dass alle weiteren bei dieser Überprüfung erlangten Daten gelöscht werden. Ob dies auf den konkreten Fall bezogen ist, und tatsächlich weitere Daten von Unbeteiligten oder gesamte Abrechnungen der Verdächtigen übermittelt wurden, oder es sich hierbei lediglich um eine beruhigend gemeinte Aufklärung über das übliche Vorgehen handelt, ist leider nicht klar.

    Zitat

    Original geschrieben von webbiller
    Ein Comedy oder Krimikanal ist da schon viel interessanter. Sobald es da aber an meinen Geldbeutel geht schauts düster aus...



    Das kann ich nur wiederholen.
    Bezahlen möchte ich eigentlich auch für keinen Sender, auch wenn ich persönlich an einem Comedykanal sicher Gefallen finden könnte.


    Letztendlich sind aber Pakete wie RTL-Living erste Versuche in Richtung Pay-TV. Wer weiß schon, welche Inhalte vom Hauptsender ausgegeliedert werden, wenn sich der Sender erst etabliert hat.


    Insofern empfinde ich die Bildung von Spartenkanälen derzeit eher als Nachteil.

    Zitat

    Original geschrieben von webbiller
    Das ist mir schon klar. Aber darf dann z.B. auch die Polizei http://www.dasoertliche.de nicht benutzen, wenn sie wissen welche Telefonnummer ohne Vorwahl der Täter hatte, nur weil bei der Datenbankabfrage die Rufnummern aller XX Millionen deutschen Telefonanschlüsse durchlaufen werden?Stehen deswegen alle deutschen Teleefonbesitzer gleich unter Generalverdacht?


    Aber was solls, wenn die Polizei eine allgemeine Verkehrskontrolle macht und zufällig Personen auf Alkohol und Drogenkonsum am steuer prüft: Steht dann etwa in der Zeitung "XX Millionen unter Generalverdacht auf Drogenkonsum! Uneingeschränkte Polizeirazzia auf Deutschlands Straßen!" Und auch hier kann man sagen, nicht alle XX Millionen Führerscheininhaber sind Drogenabhängig, was soll der Generalverdacht auf alle Deutschen Autofahrer, es wurden in der Nacht ja nur lächerlichen 5 Personen der Führerschein geknipst....


    Sag mal, was erzählst du denn da? :confused:


    Ich habe unzählige Telefonanschlüsse und habe die Telefonbucheinträge sehr bewusst gesteuert und das konnte ich auch. Jede Telefongesellschaft hat mich gefragt, ob und welche Angaben über mich im Telefonbuch erscheinen dürfen.
    Es ist übrigens sogar selektiv möglich die Rückwärtssuche zu untersagen. Von dieser Möglichkeit habe ich bei allen meinen Anschlüssen Gebrauch gemacht.
    Die von mir jedoch genau zu diesem Zwecke freigegebenen Daten dürfen Polizei, Staatsanwaltschaft, wie auch Gerichte gerne dem Telefonbuch entnehmen.


    Die allgemeine Verkehrskontrolle beruht dagegen auf völlig anderen Rechtsgrundlagen und hat damit einen ganz anderen Stellenwert, als eine Rasterfahndung. Auch eine daraus sich entwickelnde Prüfung auf Drogen und Alkohol hat mit dem vorliegenden Fall rein gar nichts zu tun.



    Die im Rahmen der vorliegenden Aktion ermittelten Personen haben auch nicht nachweislich eine Straftat begangen. Der geneigte Beobachter fängt an dieser Stelle an eine Gefahr der Rasterfahndung zu begreifen. Die ermittelten Personen passen im Moment nur genau in das gesuchte Raster und haben weitere Eingriffe zu erdulden. Der Nachweis einer Straftat wird (oder auch nicht) in einem rechtsstaatlichen Verfahren erbracht.
    Wenn ich bei Ebay den Dampfdrucktopf Emma ersteigere, stehe ich auch in geschäftlicher Verbindung mit dem Verkäufer, obwohl ich nicht seine anderen Produkte (was auch immer das sein mag) erwerbe, diese nicht einmal kenne.
    Ich kann auch nur nochmals betonen, dass in gewissen Bereichen auch der Verdacht bereits äußerst schädlich für das weitere Leben des Betroffenen sein kann. Aus diesem Grunde halte ich auch inhaltlich eher wenig von derart großflächigen Aktionen, selbst wenn in diesem Fall natürlich ein eigentlich gutes Ergebnis erzielt wurde.


    Den Beitrag in Akte 2007 habe ich leider erst gegen Ende bemerkt und daher das genaue Vorgehen bei der Ermittlung wieder nicht erklärt bekommen.
    Ein Zitat aus dem Beschreibungstext zum Bericht kann ich dennoch mit halbwegs schlechtem Gefühl herausgreifen.


    Zitat

    Die Hinweise des AKTE-Reporters waren Grundlage für eine ausgefeilte und umfassende Fahndung, bei der erstmals alle deutschen Kreditkarten nach bestimmten Kriterien unter die Lupe genommen worden sind.


    http://www.sat1.de/ratgeber_ma…en/aktuell/content/18025/

    Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Habt Ihr wirklich den Verdacht / die Befürchtung, dass da mehr hintersteckt? Aber was? Was sollten die Strafverfolgungsbehörden mit einem solchen Wust von Daten anfangen können? Mit welchem Ziel?


    Das ist letztendlich nicht die Frage.
    Entscheidend ist, dass in derartigen Fällen die ermittelten Daten nicht unbedingt gelöscht werden, selbst wenn sie in dem gegenwärtigen Verfahren keine Rolle mehr spielen. Dies wurde doch ganz klar am Fall der Rasterfahndung zu den Terroranschlägen belegt. Um ins Visier der Ermittler zu kommen, mussten man eine Kombination von Eigenschaften besitzen, wie etwa "Student", "arabische Herkunft" und "islamischer Glaube". Es gab eine wahre Datenflut von 5,2 Millionen Datensätzen, die durch die Polizei auf 32000 erhebliche Datensätze reduziert wurden (die Zahlen ergeben sich allein aus der Ermittlung in NRW). Allein mit der Löschung tat man sich schwer, obwohl doch die Daten der unauffälligen Personen letztendlich nur nutzloser Datenwust waren. Die Tendenz geht zur Speicherung auf Vorrat, denn was man hat, hat man und brauchen könnte man die Daten doch immer wieder.


    Und selbst wenn sich direkt keine negativen Folgen ergeben mögen, so kann eine derartige Aktion das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen, weil die eigenen Daten außerhalb des persönlichen Zugriffsbereichs gespeichert sind und einem nicht kontrollierbaren Personenkreis zugänglich sind.


    Ich gebe gerne insoweit nach, dass es für die Rechtmäßigkeit der Aktion bereits deutlich besser aussieht, wenn die Ermittlungsbehörden tatsächlich nur 322 Datensätze erhalten haben und die eigentliche Prüfung unter Wahrung des Bankgeheimnisses beim jeweiligen Kreditinstitut stattfand. Das wird sich aber erst ergeben, sofern die genaue Abwicklung bekannt wird.

    Es ist tatsächlich so, dass Rechtseingriffe bisher nie gekannter Intensität häufig mit Themen verknüpft werden, bei denen man praktisch nichts dagegen sagen kann und darf, ohne selbst bereits verdächtig gemacht zu werden.


    Auch hier lese ich bei einigen die Tendenz des "ich habe nichts dagegen, weil ich nichts getan habe". Im Umkehrschluß hat also nur jeder etwas gegen intensive Rechtseingriffe, der auch tatsächlich schuldig ist. Das ist allerdings nicht der Punkt. Dass sich die Staatsmacht ungern von gesammelten Daten trennt, haben die Rasterfahndungen in Studentenkreisen nach den Terroranschlägen des 11.9. gezeigt. Das sogar obwohl sie später vom Bundesverfassungsgericht zu großen Teilen als verfassungswidrig eingestuft wurden. Dennoch liegen offenbar die Daten auch weiterhin vor. Zu welchem Zweck und wann darauf Zugriff erfolgt wissen allein die Behörden.


    Derartiges kann ich keinesfalls für gut befinden. Wer sagt mir, dass die Kreditinstitute selbst die Überprüfung durchgeführt haben, welche Daten von diesen als verdächtig weitergegeben wurden und wer im Rahmen der Prüfung unter Abweichung vom Standardprozedere Zugang zu den Kartendaten erlangt hat? Angesichts des großen Kreises der überprüften, wären diese Fragen von großem Interesse. Warum kein Zugriff auf das Zielkonto und nachfolgend Überprüfung derer, die diese Zahlungen getätigt haben?
    Vielleicht lässt sich dies im Empfängerland nicht so einfach durchsetzen. Fraglich bleibt aber, ob man aufgrund dessen tatsächlich schon den leichteren Weg gehen darf, jeden Kartenbesitzer zu überprüfen.


    Der Abbau grundlegender Rechte unter dem Deckmantel der Vorbeugung und Verfolgung schwerer Kriminalität weckt bei mir ein ebenso schlechtes Gefühl, wie die Kriminalität selbst. Ich halte die Maßnahmen für äußerst bedenklich.
    Leider habe ich aber das Gefühl, dass zu viele Bürger zu lange einen Rechtsstaat genossen haben, um das Schwergewicht der Maßnahmen und deren Folgen abgesehen von der Verbrechensverfolgung zu erkennen.

    Die Rechtfertigung bzw. Zulässigkeit ist gerade das Problem, wenn das Raster zu allgemein bzw. zu groß gefasst ist.


    Die Schilderung, so wie ich sie verstehe, beschreibt einen durchaus bedenklichen Vorgang. Die Überprüfung im Rahmen der Rasterfahndung richtet sich nämlich gerade nicht gegen die stark eingegrenzte Gruppe der Kreditkarteninhaber, die tatsächlich eine bestimmte Zahlung getätigt haben. Die genannte Gruppe ist bereits ein Ergebnis der Rasterfahndung. Gegen diese Gruppe werden weitere Ermittlungen unternommen. Diese Gruppe herauszufinden war das Ziel.


    Betroffene der Rasterfahndung sind jedoch alle, die sich mit dem Personenkreis "Kreditkarteninhaber bei einem deutschen Kreditinstitut". Jedenfalls war das offenbar das Täterprofil, das herangezogen wurde, um bei den Banken die Überprüfung einzuleiten. Zu diesem Kreis zähle ich damit doppelt, da ich zwei Kreditkarten bei zwei unterschiedlichen Kreditinstituten besitze.

    Dann erst einmal vielen Dank für die Auskunft.


    Ich hatte schon so ein Gefühl, weil ich von den "Marken" nie zuvor gehört habe und die tatsächlichen Verkaufspreise zu deutlich von der angegebenen Empfehlung abweichen. Meine einzige Hoffnung war, dass wenigstens eine dem tatsächlichen Verkaufspreis entsprechende Qualität geliefert wird. Nachdem das aber auch nicht der Fall ist (wie gesagt meine Fossil hält schon seit zehn Jahren und hat deutlich weniger gekostet), ist mein Interesse natürlich schlagartig gesunken. ;)


    Also können wir bei "Qualität wie frisch aus dem Kaugummiautomaten" verbleiben. :D



    Den Händlerlink habe ich zur Sicherheit entfernt, damit er zu einem späteren Zeitpunkt nicht irrtümlich als Empfehlung verstanden wird.

    Jetzt muß ich doch auch mal etwas fragen, wenn sich hier so viele Uhrenprofis tummeln. ;)


    Die Uhrenkategorie in der ich mich wohlfühle liegt irgendwo zwischen 20 und 100€. Seit inzwischen knapp zehn Jahren trage ich eine Fossil Blue die mich damals 199 DM gekostet hat. Gelegentlich tausche ich sie gegen eine Lorus im Wert von 20€ aus, wenn die Hauptuhr Schaden nehmen könnte.:D Mehr als das ist mir persönlich eine Uhr nicht wert.
    Uhren unterscheide ich üblicherweise nach dem Muster "schön" und "nicht so schön", habe also relativ wenig Ahnung, wenn es um hochpreisige Uhren geht. Soviel zu meiner Person.



    Kürzlich beim Zappen ist mir ein Rückwärtsauktionssender aufgefallen, der Uhren der Marken Roebelin & Graef sowie Buchner & Bovalier anbot. Wert bzw. Normalpreis sollte angeblich bei über 1000€ liegen, verkauft wurden die Uhren letztendlich für knapp über 100€. :rolleyes:
    Weil mir die Modelle teilweise recht gut gefallen haben, habe ich etwas recherchiert und bin auf den Händler XXYZ gestoßen, der Uhren beider Marken führt, diese aber ebenfalls erstaunlich günstig anbietet, wenn man den angegebenen Normalpreis bedenkt.


    Ich frage mich nun natürlich, wieviel Qualität man überhaupt erwarten kann, wenn man sich für eine Uhr dieser Hersteller entscheidet. Theoretisch können die Dinge ja auch aussehen, wie frisch aus dem Kaugummiautomaten.


    Kennt hier vielleicht jemand die beiden Hersteller und kann ein kurzes Statement abgeben? Sind die Teile 100-200€ wert?

    Zitat

    Original geschrieben von hecke
    Heute kam der Auftrag über 126€ von ihrem Rechtsanwalt.
    Ich weiß echt nicht mehr weiter!
    Ich werde den Anwalt bald mal fragen,aber haltet euch bitte nicht mit Antworten zurück!


    Vielen Dank



    Letztendlich kann dir an dieser Stelle niemand direkt und aktiv weiterhelfen. Jedenfalls nicht in größerem Umfang, als das bereits getan wurde.


    Ich habe die in deiner Situation notwendigen Denkanstöße schon vor Wochen gegeben. Zu diesen Tipps stehe ich und sie gelten noch immer. Sinnvoll wäre, zügig eine Stelle aufzusuchen, die die genannten Maßnahmen umsetzt, den Kontakt herstellt und deine Rechte vertritt.


    Wie erläutert, sollten man in diesen Vertragsfalle-Fällen, die sich durch den unbemerkten Abschluß eines kostenpflichtigen Vertrages durch Nutzung einer kostenlosen Leistung auszeichnen, selbst als volljähriger Vertragsschließender nicht ungeprüft bezahlen, sondern den Vorgang durch eine Verbraucherzentrale überprüfen lassen. In vielen Fällen kann gegen die Forderungen etwas unternommen werden.
    Das muß in deinem Fall erst recht gelten.


    Also bitte schnellstmöglich deine Eltern, mit dir zusammen die Verbraucherzentrale einzuschalten, damit der Fall dort geprüft wird, sowie die notwendigen Schritte eingeleitet werden. Wenn du den Fall durch ständiges Zögern verschleppst, ist das garantiert nicht vorteilhaft für dich.
    Kosten entstehen durch die Verbraucherzentrale, wenn überhaupt, nur im geringen (taschengeldverträglichen) Umfang. ;)

    Kann dir das nicht vielleicht der Verkäufer beantworten, wie seine Bank das gerne hätte?



    Bei meiner Mastercard ist das folgendermaßen:


    Empfänger: Ausstellende Bank


    Edit wegen Vergesslichkeit:
    Konto: Sammelkonto der ausstellenden Bank für überweisungen auf die KK
    Edit Ende


    BLZ: BLZ der ausstellenden Bank


    Verwendungszweck: Kartennummer + ggf. Name der Karteninhabers (der ist aber nicht zwangsläufig erforderlich)