Ich habe dir mal einen Link zur Rechtslage herausgesucht:
Beiträge von DaFunk
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Leute, langsam sollten wir uns einigen.

Es ist völlig egal von was bei der Polizei die Rede war, was angezeigt wurde usw. Entscheidend ist allein, welcher Tatbestand im Ergebnis erfüllt ist.
Dass der Beamte vor Ort die Angelegenheit als Sachbeschädigung aufgenommen haben soll, erscheint mir aber sehr merkwürdig. Es wurde doch der Tathergang beschrieben und ein Zeuge benannt. In dem Fall hätte der Beamte schon einmal feststellen können, dass die Beschädigung fahrlässig und damit nicht strafbar ist. Lediglich die vorsätzliche Sachbeschädigung ist strafbar.
Das entscheidende ist doch, dass sich der Schädiger entfernt hat, ohne den Unfall zu melden bzw. die Wartezeit einzuhalten. Deswegen komme ich auf "Unfallflucht" und lasse die Sachbeschädigung außen vor.
Zu klären wäre dann natürlich, ob der Innenhof überhaupt "öffentliche Verkehrsfläche" ist. Wäre das nicht so, könnte man § 142 StGB direkt vergessen.
Zum Thema "Umgehung durch Falschaussage" sage ich jetzt nichts, denn das ist weder ratsam, noch in irgendeiner Weise gerechtfertigt. Der einfachste Weg ist und bleibt die Wahrheit.
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Eine Rücknahme der Anzeige bringt eben deshalb nichts, weil die Ermittlungsbehörden bei Offizialdelikten, wie der "Unfallflucht", verpflichtet sind, diese bei Kenntniserlangung zu verfolgen.
Melde auf jeden Fall bei der Polizei, dass er sich gemeldet hat. Das wird dem Unfallverursacher sicher helfen, auch wenn die Ermittlungen sicher nicht sofort eingestellt werden.
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Bitte, immer gern.

Was ich noch anfügen muß:
Die Täuschung über das Alter ist sowieso "standard" in solchen Fällen, bzw. kommt häufig vor. Die Täuschung über die Identität sollte auch noch zu bewältigen sein, zumal (das fällt mir gerade erst wieder ein) als Buchungskonto dein persönliches Girokonto angegeben wurde.
Im Ergebnis bleibe ich damit auf dem Standpunkt, dass keine Ansprüche bestehen, da der Minderjährigenschutz überwiegt und gerade auch derartige Täuschungsversuche aus der rechtsgeschäftlichen Unerfahrenheit resultieren.
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Gegen eine Gebühr kann man sich Kontoauszüge anfordern.
Die nachgeschobene Info ist natürlich eigentlich so wichtig, dass man ohne sie zu kennen, keine sinnvollen Ratschläge geben kann. Deswegen halte ich mich im Netz inzwischen weitgehend zurück.
Ein vertraglicher Anspruch besteht nur, wenn ein Vertragsschluß nachgewiesen werden kann. Im Zweifel hat der Anbieter wohl die Formulardaten, sowie eine IP. Er kann also theoretisch bis zum Anschluß nachvollziehen, wer Vertragspartner sein soll. Es wird aber auch nicht bestritten, dass vom Anschluß ein Vertragsschluß durchgeführt wurde, sondern lediglich die abschließende Person. Insofern scheidet eine vertragliche Haftung der Mutter aus, weil diese nicht nachweislich tätig geworden ist. Ein Minderjähriger ist auch nicht Vertragspartner, das wurde schon erläutert.
Worüber man jetzt sprechen sollte, ist die Haftung auf deliktischer Ebene.
Allerdings scheidet auch hier der geltend gemachte Erfüllungsanspruch aus. Allenfalls denkbar wäre ein Anspruch auf Ersatz der entstandenen Kosten. -
Kleiner Tipp am Rande:
Die Universitäten halten für Härtefälle einen Antrag auf Befreiung von der Studiengebühr bereit.
Allerdings existiert die Empfehlung der Regierungen, Härtefälle nicht anzuerkennen bzw. die Anforderungen sehr hoch anzusetzen. Die Erfolgsaussichten stehen daher, vor allem auch in dieser Konstellation, mehr als schlecht.

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Zitat
Original geschrieben von blautevion
Kann das auch mal einer auf Deutsch übersetzten?
Kann ich mein Geld bzw Rückgängmachung der Finanzierung verlangen?Erst mal nicht. Der Händler hat zwei Nacherfüllungsversuche, erst danach kann man vom Vertrag zurücktreten. Wenn ein also noch ein weiterer Nacherfüllungsversuch gescheitert ist, besteht die Möglichkeit sich vom Vertrag zu lösen.
Auch in Bezug auf das Finanzierungsgeschäft sind natürlich Folgen möglich, vgl. § 359 BGB.
Aber wie gesagt, vor einem zweiten Nacherfüllungsversuch, ist nichts zu machen, deswegen erst reklamieren und Nacherfüllungsfrist setzen. Strafanzeigen in Bezug auf gescheiterte zivilrechtliche Verträge halte ich ohnehin für reichlich unsinnig.
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Re: Messagemonster.de-Abzocke!?!?!
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von hecke
Doch heute in der Post:Zahlungserinnerung=>68 € inklusive aller Mahngebühren.
Ich weiss nicht was ich noch tun soll.
Das Schreiben habe ich sofort zerrissen und es ist in den Müll gewandert.
Es kommt auch noch hinzu,dass ich erst 14 Jahre alt bin und somit nicht geschäftsfähig-oder????Hallo auch!
Du bist mit 14 Jahren beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass du zwar grundsätzlich rechtswirksam Verträge abschließen kannst, dies jedoch nur unter zusätzlichen Voraussetzungen möglich ist, wenn der Vertrag nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist. Da der Vertrag eine Zahlungsverpflichtung enthält, ist er logischerweise nicht lediglich rechtlich vorteilhaft.
Denkbar sind Einwilligung oder Genehmigung durch die Eltern, sowie der sogenannte "Taschengeldparagraph".
Eine Einwilligung der Eltern lag nicht vor, denn dafür hätte man sie ja mal fragen müssen
, die Sache nachträglich zu genehmigen wäre, wenn ich das so sagen darf, ganz schön dämlich.Damit bleibt also die Möglichkeit, dass der Vertrag unter dem Gesichtspunkt des Taschengeldparagraphen wirksam ist (§ 110 BGB).
Dazu müsste aber die Leistung mit Mitteln bewirkt worden sein, die zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung überlassen wurden.
Ich weiß nun nicht, in welchem finanziellen Rahmen du dich beswegst, aber wenn z.B. monatlich nicht der hier verbrauchte Betrag von 60€ zur Verfügung steht, könnte dies gegen Wirksamkeit des Vertrages nach §110 BGB sprechen. Genauso, wenn aufgrund der Erziehung gerade eine solche Verwendung verboten war.
Insofern kann man auch nicht zwangsläufig mit §110 BGB eine wirksamkeit des Vertrages annehmen.Da offenbar das Alter nicht abgefragt wird, kann man einen Verstoß gegen die AGB nicht zum Nachteil eines Minderjährigen berücksichtigen, immerhin ist doch gerade der Schutzzweck der Normen die sanfte Heranführung an das Geschäftsleben und die Berücksichtigung der Unerfahrenheit. Oder anders: Wer mir einen Minderjährigen zeigt, der AGBs liest, bekommt einen Preis.

Wende dich an deine Eltern. Die sollen mit dem Unternehmen Kontakt aufnehmen und die Sachlage schildern, also erläutern, dass du minderjährig bist, den Betrag nicht zur Verfügung hast, keine Einwilligung erteilt wurde und auch nicht nachträglich genehmigt wird, sowie sie auch aus erzieherischen Gründen eine Teilnahme an dem Dienst untersagen.
Normalerweise sollte das genügen.Gegebenenfalls gibt es Hilfe bei der örtlichen Verbraucherzentrale.
Viel Erfolg!

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Ach ja, die Sache mit dem EU-Recht...

Ich fand es schon immer sehr faszinierend, dass die Leute bei Ebay den Drang haben, das fehlende Wissen durch umfassende und ebenso lustige juristische Ausführungen zu kompensieren.
Nach dem Motto: Was kompliziert klingt, ist richtig.
Warum auch ein einfaches "Bei diesem Angebot handelt es sich um einen Privatverkauf. Die Gewährleistung wird hiermit ausgeschlossen."?
Sicher klingt es besser, wenn man sich so gut mit der Materie auskennt, dass man das anzuwendende Recht benennen kann. Allerdings sollte es dieses Recht dann natürlich auch geben und es sollte für den Bereich anwendbar sein. :p
Es ist selbstverständlich auch sympatischer, wenn man dazu gezwungen wird, die Gewährleistung auszuschließen und derartiges nicht freiwillig macht. Aber mal ehrlich, der EU ist es sogar völlig egal, wenn man für 10 Jahre garantiert, dass eine Tüte Eis bei 40 Grad nicht schmilzt.;)
Ganz abgesehen davon, dass ich persönlich in juristischen Angelegenheiten niemals einen fremden Text übernehmen würde, wenn ich nicht weiß, ob der Ersteller wirklich weiß, was er schreibt.Kurz und knapp:
Keinesfalls den Gewährleistungsausschluß vergessen (eine Garantie gibt man vermutlich sowieso nicht unabsichtlich), aber bitte nicht mit EU-Recht begründen, sondern am besten einfach irgendwie frei in die Artikelbeschreibung hineinformulieren.
Ansonsten => Link vom Carsten -
Zitat
Original geschrieben von Seadart
Ich hab gehört das man mit der FW 2.7 Demos von Games laden kann. Kennt hier einer vielleicht Links zu solchen Games. ?Derzeit gibt es nur LocoRoco zum Download.
http://www.jp.playstation.com/…co/dl/trial_dl_agree.html
direkter Download:
http://anon.psjp.speedera.net/anon.psjp/locoroco/EBOOT.PBPund die Anleitung auf Japanisch:

http://www.jp.playstation.com/…locoroco/dl/trial_dl.htmlStellt sich nur noch die Frage, ob das Spiel nur auf japanischen PSPs funktioniert.