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Hallo,
meiner Meinung nach ist die Kamera des S700s besser als die des S65s, da sie, wie mir scheint, ein wenig schärfer und farbgetreuer ist. Aber wie gesagt, dies kann nur jemand wirklich beurteilen, der beide Handys besitzt oder aber von diesen Photos mit gleichem Motiv gesehen hat. Natürlich sollte man auch daraf achten, dass man so "objektiv wie möglich" beurteilt, denn ich denke, dass sich jeder bereits im Unterbewusstsein eine Meinung gebildet hat, die zur Subjektivität beiträgt.
MfG Christock
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Hilden
Achso, das erklärt dann so Einiges.
Na toll, dann schließe ich mich den hier Wartenden an.
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Hallo,
ich könnte euch jetzt diesen Link geben, aber das mache ich nicht.
Ein erstaunlich gutes Angebot. Ich habe erstmal dem Anbieter eine E-Mail geschickt und ein paar Fragen gestellt; erstmal die Antwort abwarten, aber sonst ist es doch super...
MfG Christock
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Hallo,
warum regt ihr euch alle über die Dicke und das Gewicht des S700s auf? Ihr müsst das positiv sehen: Man verliert das Handy nicht so schnell, weil man sofort merkt, wenn es weg ist.
Mir ist mal aufgefallen, dass das Handy nicht größer als ein Taschentuchpäckchen ist. :eek: Es vielleicht ganz wenig dicker, aber sonst...
MfG Christock
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Da ich nicht glaube, dass ich das Handy für den Preis bekomme, hoffe ich einfach mal, dass das S700 mit Verträgen, die nicht so (für mich) utopisch hohe Konditionen beinhalten, schnell billiger wird.
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Dankeschön. 
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Hallo,
altobelli
Zitat
Niemand kann das Gerät zu einem solchen Preis auf legale Weise anbieten. Wäre der Händler wirklich verpflichtet (was er natürlich aufgrund der AGB und der geltenden Rechtslage nicht ist, vgl. oben) die bestellten Geräte zu dem falsch ausgezeichneten Preis auszuliefern kann er mit Sicherheit Insolvenz anmelden und alle Mitarbeiter auf die Straße setzen.
Du schreibst im Konjunktiv II, also wird dieser von dir beschriebene Fall nicht eintreffen. Man kann ja noch hoffen, dass er einen übersieht und man nur 329 € bezahlen muss.
deißen
Entweder kennst du andere Ebay-Seiten oder ich bin zu blöd so ein Angebot zu finden (eher wahrscheinlich) oder das war ein einmalig gutes Schnäppchen. Warst du auf der deutschen Ebay-Seite?
MfG Christock
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Zitat
Original geschrieben von xoduz
Wofür denn das §110-Geschwafel? Gibt doch genug andere Möglichkeiten. Zum ersten muss natürlich niemand einen Vertrag vollziehen, wenn der tatsächliche Preis höher ist als angekündigt, zum anderen gibt es ja gerade im Onlinehandel eine zweiwöchige Rücktrittsfrist.
Erspart Euch die Peinlichkeit, Papa die Sache für Euch regeln zu lassen!
Hallo,
erstens bin ich im Onlinehandel nicht so sehr versiert wie manch anderer hier und wollte deshalb nur nochmal volle Sicherheit. Zweitens ist es in meinem Fall gar nicht so unwahscheinlich, dass meine Erziehungsberechtigten (auch Eltern gennant) von diesem, ihrem Recht Gebrauch machen. Gesetzt sei der Fall, ich hätte noch eine Prepaid-Karte dazubestellt. Könnte ich diese, wenn ich sie noch nicht gebraucht (also ins Handy gelegt) hätte, auch einfach zurückschicken?
MfG Christock
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MaxXx
Vielen Dank für das Angebot. Ich hoffe aber nicht, dass ich darauf zurückgreifen muss.
An was für einer Schule gibt es denn das Fach "Wirtschaft/Recht"?
@All
Sorry für das OT.
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MaxXx
Da hat sich aber jemand schon oft mit den genannten Paragraphen beschäftigt. 