Beiträge von Christock

    Hallo,
    meiner Meinung nach ist die Kamera des S700s besser als die des S65s, da sie, wie mir scheint, ein wenig schärfer und farbgetreuer ist. Aber wie gesagt, dies kann nur jemand wirklich beurteilen, der beide Handys besitzt oder aber von diesen Photos mit gleichem Motiv gesehen hat. Natürlich sollte man auch daraf achten, dass man so "objektiv wie möglich" beurteilt, denn ich denke, dass sich jeder bereits im Unterbewusstsein eine Meinung gebildet hat, die zur Subjektivität beiträgt.


    MfG Christock

    Hallo,
    warum regt ihr euch alle über die Dicke und das Gewicht des S700s auf? Ihr müsst das positiv sehen: Man verliert das Handy nicht so schnell, weil man sofort merkt, wenn es weg ist. ;) :D
    Mir ist mal aufgefallen, dass das Handy nicht größer als ein Taschentuchpäckchen ist. :eek: Es vielleicht ganz wenig dicker, aber sonst...


    MfG Christock

    Hallo,
    altobelli

    Zitat

    Niemand kann das Gerät zu einem solchen Preis auf legale Weise anbieten. Wäre der Händler wirklich verpflichtet (was er natürlich aufgrund der AGB und der geltenden Rechtslage nicht ist, vgl. oben) die bestellten Geräte zu dem falsch ausgezeichneten Preis auszuliefern kann er mit Sicherheit Insolvenz anmelden und alle Mitarbeiter auf die Straße setzen.


    Du schreibst im Konjunktiv II, also wird dieser von dir beschriebene Fall nicht eintreffen. Man kann ja noch hoffen, dass er einen übersieht und man nur 329 € bezahlen muss.


    deißen
    Entweder kennst du andere Ebay-Seiten oder ich bin zu blöd so ein Angebot zu finden (eher wahrscheinlich) oder das war ein einmalig gutes Schnäppchen. Warst du auf der deutschen Ebay-Seite?


    MfG Christock

    Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Wofür denn das §110-Geschwafel? Gibt doch genug andere Möglichkeiten. Zum ersten muss natürlich niemand einen Vertrag vollziehen, wenn der tatsächliche Preis höher ist als angekündigt, zum anderen gibt es ja gerade im Onlinehandel eine zweiwöchige Rücktrittsfrist.


    Erspart Euch die Peinlichkeit, Papa die Sache für Euch regeln zu lassen!


    Hallo,
    erstens bin ich im Onlinehandel nicht so sehr versiert wie manch anderer hier und wollte deshalb nur nochmal volle Sicherheit. Zweitens ist es in meinem Fall gar nicht so unwahscheinlich, dass meine Erziehungsberechtigten (auch Eltern gennant) von diesem, ihrem Recht Gebrauch machen. Gesetzt sei der Fall, ich hätte noch eine Prepaid-Karte dazubestellt. Könnte ich diese, wenn ich sie noch nicht gebraucht (also ins Handy gelegt) hätte, auch einfach zurückschicken?


    MfG Christock