Danke für die Antworten,
hatte ich Ihm auch schon gesagt, dass mit der Steuer könnte nicht klappen.
Er hat sich auch ( bestimmt ) schon etwas Informiert, aber gibt es bei der Art von Geschäft noch ein paar Tipps und Tricks, die man beachten sollte?
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
Danke für die Antworten,
hatte ich Ihm auch schon gesagt, dass mit der Steuer könnte nicht klappen.
Er hat sich auch ( bestimmt ) schon etwas Informiert, aber gibt es bei der Art von Geschäft noch ein paar Tipps und Tricks, die man beachten sollte?
Guten Abend,
ich frage im Auftrag für einen Freund, nicht das ich mich Selbstständig machen will.
Er will ein Internet-Cafe eröffnen. Ich halte nicht viel davon, weil ich die Lage nicht so besonders finde, er habe möchte gerne das Risiko tragen.
Soll fragen, ob es eine Möglichkeit gibt, gebrauchte TFT's zu erwerben ( möchte so ca. 9 Stück )?
Dann ob man noch woanders günstig Hardware oä bekommen kann, oder ein paar Ratschläge von erfahrenen Usern.
Danke und bitte nur auf die og. Punkte posten, damit nicht OT entsteht.
Erhan
ZitatOriginal geschrieben von Gunn
Wenn er/sie nachweislich Händler ist - > ja.
Weil man als Privatverkäufer kaum ständig DVD-Player, Radios und ähnliche Artikel mit jeweils zu 20 Stück hat. Deswegen ist es für mich ein Gewerblicher. Ob derjenige aber einen Gewerbeschein hat oder nicht, KA
Hi,
mal eine Frage:
wenn ein Ebay-Verkäufer sich als Privatverkäufer ausgibt, dann brauch er ja keine Garantie etc geben.
Aber wenn der besagte Verkäufer absichtlich sich als Privatmann ausgibt, ist das dann nicht ein Verstoß gegen die Richtlinien?
Warum schreibst Du nicht den Ebay-Händler an, wo Du das Headset gekauft hast?
Leute die nicht lesen können, findet man hier:
http://cgi.ebay.de/Geforce-780…32201QQrdZ1QQcmdZViewItem
Steht extra das man keine Karte ersteigert!!!
Naja,
er meint, dass es seine Versicherung nicht zahlt, aber ich bekomme die Tage die Formulare von seiner Versicherung. Kann ja nicht angehen, dass er die Garagen 20 Jahre verkommen läßt und niemand dafür aufkommen will. Er hat sich von seinem Eigentum zu überzeugen, dass alles intakt ist und nicht der Mieter.
Jetzt will er alle Garagentore wechseln lassen> leider zu spät für meinen PKW.
So mit RA will ich nicht, da wir uns sehr gut verstehen. Aber in Sachen Verträge hat er 0Plan.
Hi,
habe meinen Mietvertrag gelesen und dort steht nur drin, das ich monatlich Summe XX für beide Garagen zahle. Kein Absatz mit Ausbessern oä. Nur die Betragshöhe ist geregrlt unf Ausbesserungsarbeiten wie Türe streichen, Lüften etc.
Ich meine, dass die Haftpflicht vom Gebäude dafür aufkommt. Also muß ich mir neicht soviel Gedanken machen.
Danke für die Antworten
ZitatOriginal geschrieben von Merlin
Wie soll das denn gehen? Du bist doch der Geschädigte. Da hat der Eigentümer dafür aufzukommen.
Mein Denken. Habe ihm das schon nett gesagt, dass er sich mit seiner Versicherung in Verbindung setzen soll.
Danke für die Antworten:
Also kommt die Haushaftplicht in Frage, die ich ja mitbezahle. Also der Vermieter kümmert sich um die Angelegenheit. Er meinte, dass ich meine eigene Haftpflicht bzw. die Kfz-Haftpflicht ansprechen soll.