moin moin,...
ich kenne die Verfahrensweisen zum Teil auch anders. Da bekommt der Kunde dann tatsächlich ein Standartschreiben ausgehändigt, auf dem ein Feuchtigkeitsschaden abgebildetet ist. Diesen Flyer kenne ich zur genüge, er ist halt "sinnbildlich, Abbildung ähnlich" gemeint. ![]()
Ich persönlich würde in einem solchen Falle, Unterstellung eines Feuchtigkeitsschadens, stets eine etwaige Zahlung der Rechnung ausdrücklich unter Vorbehalt veranlssen. Ebenso würde ich ein "Tatsachenfoto", auf dem bestimmte Gerätedetails zu finden sind die das abgelichtete Gerät identifizierbar machen, anfordern.
Es kommt mehr als nur einmal vor, dass ein Gerät zunächst angeblich repariert wurde und nach der Rücksendung zum Servicepartner nicht mehr funktionsfähig ist. Eine zweite Einsendung des Gerätes ergibt dann teilweise einen angeblichen Feuchtigkeitsschaden. ![]()
Interessant zu sehen, wie teilweise die Gerät "unauffindbar" sind und der Kunde "aus Kulanz" ein Ersatzgerät erhält.
Vorbildlich finde ich jedoch auch die Möglichkeit, solche Fotos online bei Avarto abzurufen... .
Gruesse vom KURTi