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Hi,
Kennst du das Wort und die Bedeutung?
---> Wochenende.
Samstag 20.00 Uhr Posten und Sonntag drängeln?
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:gpaul:
Schönen Abend noch...
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Hi,
Kennst du das Wort und die Bedeutung?
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:gpaul:
Schönen Abend noch...
Re: Achtung!
ZitatOriginal geschrieben von dr zuzelbach
Hallo liebe Kinderlein, kennt Ihr eigentlich die Geschichte vom "Streit um Kaisers Bart" ????
Laßt sie doch heute Abend von Mami oder Papi vorlesen!
Wegen solch kindischen Aktionen empfehle ich Carsten künftig verstärkt Sponsoren im Bereich Playmobil oder Lego zu suchen, offensichtlich trägt nun der durchschnittliche TT-Nutzer Bärchenschlafanzug und hat das Breichen noch im Mundwinkel, bzw. die Penaten-Creme am Popo ......
Hallo,
Endlich einer der es schafft, das ganze Dilemma hier in TT (in den meisten Diskussionen) auf den Punkt zu bringen! ![]()
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Re: Ist das ein Gutes Angebot für Nokia 6230
ZitatOriginal geschrieben von aynali07
Die Hotline von der E-Plus sagte zwar man könne sofort umstellen aber glauben tue ich das nicht
gruß
aynali
Hi,
Warum glaubst du das nicht? Es funktioniert auf jeden Fall. Du kannst der Hotline glauben...
Solong...
Hallo,
Zumal es keinerlei Anspruch auf den Status "Platin Club Kunde" gibt. In diesen ist man von Mannesmann eingeladen wurden - ohne einen Anspruch darauf.
Der Platinclub als solches ist und war nie Vertragsbestandteil eines Mobilfunkvertrages. Dies sind freiwillige Zusatzleistungen welche von einem Anbieter, egal welcher Coleur, wieder gestrichen werden kann.
Meines erachtens nach, gab es nie einen Platin club in wlechem man einen Mitgliedsbeitrag bezahlen musste, der Status definierte sich aus verschiedenen Kriterien, wie zum Beispiel Telefonie Aufkommen, Bonitätskriterien, Kundentreue. Diese Regularien sind nun halt überarebeitet wurden.
Weiterhin wäre zu bedenken, das du - bei entsprechendem Umsatz - weiterhin Platinkunde wärest und egal welches Handy für 1,- bekommen würdest. Da deine Umsätze augenscheinlich im Silberbereich liegen, kannst du halt keine Platin Konditionen bekommen...
Meiner Meinung nach, ist die neue Regelung richtig so und auch demgegenüber fairer der halt mehr telefoniert.
Auch bin ich der Meinung das Vodafone darüber niemanden Informieren muß, da es sich halt um eine freiwillige Zusatzleistung handelt - ein Bonusprogramm - und dieses wird nun geändert und angepasst.
solong...
ZitatOriginal geschrieben von DerMexmann
Nein, die 24 Monate gehen erst ab dem Datum vom Ende deines Vertrages. Würdest du also jetzt verlängern, würde dein Vertrag noch 34 Monate laufen!
DerMexmann
Stimmt nicht, bei den Vodabären
ist die Verlängerung um 24 Monate ab der letzten VVL.
Dieses Aufschieben bzw. an die reguläre Laufzeit anhängen gibts da nicht...
ZitatOriginal geschrieben von polli
im Moment kann IMHO außer uns keiner liefern![]()
Wieviele willst du haben?
*lol*
ZitatOriginal geschrieben von uepps1
Habe das schon gelesen das er keine VVL bietet. Bin ja nicht Blind oder Blöd.
Will ja von Ihm auch kein Handy mit VVL haben. Aber er wird doch so ungefähr wissen was das bei einer VVL bei Ihm kosten würde. Damit ich einen Anhaltspunkt habe falls mein Kumpel mir was von 300,-€ oder mehr erzählt. Schließlich sind auch Kumpels Verbrecher.
Aber wenn es dich so sehr stört dann frage ich eben per PN weiter.
Hi,
Es macht doch aber jeder Händler seinen eigenen Preis, also ist das nicht vergleichbar. Und wenn deine Kumpels Verbrecher sind, täte es gut daran, sich neue zu suchen ![]()
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solong....
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von der_inquisitor
AudiV8
Ja, das ist richtig - man kann mit einer Anfechtung, die tatsächlich eine einseitige Willenserklärung darstellt, ohne Begehung des Rechtsweges einen Vertrag rückwirkend erlöschen lassen.
§ 119 BGB ist tatsächlich oftmals ein Hintertörchen um sich aus Verträgen herauszuwinden. Allerdings gibt es da noch den § 122 BGB, der dem Anfechtungsgegner Schadensersatz für den Vertrauensschaden - also jene Kosten, die durch die Anfechtung erwachsen. Bei einem Mobilfunkvertrag wird der Anbieter nicht viel mehr als die SIM Karte berechnen können. Wenn Du allerdings einen Grundstückskauf oder dergleichen anfechtest, kann dieser Vertrauensschaden ganz andere Dimensionen erreichen.
Zum besseren Verständnis der Gesetzgebung: § 119 I BGB ermöglicht die Anfechtung bei einem Erklärungsirrtum, also bei einer abgegebenen Erklärung, die so gar nicht abgegeben werden sollte. Z.B. wenn während einer Auktion jemand einem anderen zuwinkt und der Auktionator dies als Gebot wertet. Oder wenn Du beispielsweise auf einer Postkarte Sachen bestellst und versehentlich das falsche Kästchen ankreuzt. Oder Du bestellst ein Gros Toilettenpapier und stellst erst bei Lieferung fest, daß ein Gros zwölf Dutzend bedeutet. Und noch ein Beispiel: Du kaufst das Pferd Y und hältst es eigentlich für das preisgekrönte Rennpferd X, da sie sich so ähneln. Geschäftswille und Erklärungswille sind hier entweder nicht gegeben oder aber decken sich nicht.
§ 119 II BGB gibt weitergehend auch dann eine Anfechtungsmöglichkeit, wenn Du die Erklärung so abgeben wolltest (Geschäftswille und Erklärungswille decken sich), Du aber über verkehrswesentliche Eigenschaften der Sache oder Person im Irrtum warst. Z.B. wenn Du ein Grundstück kaufst und es irrtümlich für bebaubar hältst oder wenn Du ein Fahrzeug kaufst und über dessen Baujahr irrst oder einen Wachmann beschäftigst, der vorbestraft ist.
Wenn es genauer interessiert, kann sich hier belesen: http://www.jurawelt.com/aufsaetze/zivr/3627
Ich muß zugeben, daß ich damals selber über dieses - Hintertörchen ist fast zu milde - Hintertor stark verwundert war, als es mir im ersten Semester unterkam.
Aber es ist so.
Es gibt sogar Fälle wo Ehen angefochten wurden, weil der Ehemann eine schwere chronische Krankheit verschwiegen hat.
Das hätte dich in meinen Augen zu einem guten Gesprächspartner gemacht, da sachlich und sinnvoll Argumentiert.
Zitat@fusionDein Beitrag ist hier nicht nur fehl am Platze sondern stellt auch eine astreine Beleidigung nach § 185 StGB dar. Dir ist hoffentlich klar, daß in Deutschland sämtliche Verbindungsdaten mindestens 90 Tage lang gespeichert werden und Dich die Polizei innerhalb von Minuten ermittelt hat.
Deinen letzten Beitrag editierst Du jetzt oder entschuldigst Dich aufrichtig in einem neuen Beitrag für Deine Beleidigung oder ich faxe noch morgen Strafanzeige und Strafantrag an die Staatsanwaltschaft.
Aber das jetzt? :gpaul: oder wie soll man das nennen?
kopfschüttelnde Grüße....
ZitatOriginal geschrieben von der_inquisitor
AudiV8
Danke. Genau solche Beiträge bringen mich zum Lachen!
Es freut mich doch sehr, einem so klugen Menschen wie dir, zu Erheiterung des Gemütes beitragen zu können.
Mit dem was du schreibst, kann man also, ohne Feststellung und ohne Gang eines Rechtsweges einen Vertrag aufheben, einseitig und gut ist.
Hätt ich das eher gewusst, hätte ich mir schon sehr sehr viel Geld gespart in meinem Leben, leider lernt man solche Sachen erst nach und nach.
Ich will ja nicht bestreiten das du von Rechts wegen Recht hast, aber so einfach wie du es hier kommunizierst sollten sich Verträge nicht lösen lassen, dann bräuchte man keinen Vertrag mehr zu Unterschreiben, ein Handschlagsgeschäft wäre da ja sicherer.
Ich finde das Thema Interessant und auf einem ordentlichen Level, auch sehr diskussionswürdig - wobei die Einfachheit der Anfechtung, so wie du sie hier versuchst Aufzuzeigen, sicher nicht gegeben ist.
solong....
Hallo "inquisitor"
Kurz zum Thema:
ZitatFalls Du der englischen Sprache mächtig bist, dürftest Du wissen, daß "Fraud" zu deutsch "Betrug" bedeutet. Dementsprechend werden in den Auskunfteien nur jene Personen eingetragen, die kriminell, zumindest aber rechtswidrig gehandelt haben.
Eine Irrtumsanfechtung ist hingegen ein gesetzliches Mittel. Sollte ein Anbieter nach einer Irrtumsanfechtung eine Meldung an eine der Auskunfteien übermitteln, liegt eine Kreditgefährdung vor, die widerum nicht nur zivilrechtlich Anspruchsgrundlagen, insbeosondere Schadensersatzansprüche (siehe § 824 BGB) begründet, sondern stellt dies u.U. auch einen Straftatbestand dar (siehe § 187 StGB ).
Der Fraud PreventionPool wird nur von Telekommunikationsanbietern geführt und schließt Kunden, welche eine schlechte Zahlungsmoral haben vom Kreditorischen Vertragsgeschäft im Bereich Telekommunikation aus. Jegliches vertragswidrige Kundenverhalten, welches von Belang für andere Telekommunikationsanbieter sein könnte wird darin gemeldet.
Was dies allerdings mit einer Kreditgefährdung zu tun haben soll, und einen Staftatbestand darstellen soll kann ich nicht erkennen.
Der Kunde unterschreibt die Einwilligung, alle Daten - welche Auskunft über ein Vertragswidriges Verhalten widergeben - an entsprechende Auskunftein weiterzugeben, unter anderem auch dem FPP.
Nun, so sehe ich das, ist der Kunde so lange in der Pflicht sich Vertragskonform zu Verhalten, bis die Irrtumsanfechtung, Rechtskräftig ist.
Diese ist in meinen Augen, erst rechtskräftig, wenn der Vertrag vom Anbieter aufgelöst (in beiderseitigem Einverständniss), oder im Falle einer Weigerung dessen, einer richterlichen Entscheidung folgend - aufgelöst wurde.
Das Recht macht doch kein Schreiben eines Anwalts - oder wie in diesem Fall - ein Schreiben Initiiert von einem angehenden Juristen, das Recht wird in Deu doch immer noch von Gerichten gemacht, oder Irre ich da?
solong...