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Beiträge von ThEDaRkAnGeL
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Original geschrieben von suka
In Münster?
un btw. nein ich hab's gänzlich verpennt, war in keine Listen eingetragen.nee, hagen.
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hallo,
hoffe ihr könnt mir helfen...hab hier ein nokia 6170, was knapp 1 Jahr alt ist...
jetzt zum grund, warum ich schreibe...ein händler, der handys ankauft, hat mir gesagt, dass er mir 75,00 euro für das teil geben würde...ist der preis ok?
danke schonmal für eure hilfe
ThEDaRkAnGeL
p.s.: falls dies die falsche forumssparte ist, bitte verschieben.
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mir hat man heut mitgeteilt, dass die futurama box da ist, aber von den simpsons boxen zuwenig gekommen sind...wird da auch laut mitarbeiterin chronologisch abgearbeitet.
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mir antwortet o2 net auf ne mail...hab die am 3.1. hingeschickt wegen vertragsverlängerung (anfrage, ob bestimmtes handy verfügbar und zu welchem preis)...ist das normal, dass die da länger brauchen??
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wie sieht das eigentlich beim 6280 und beim 6111 mit dem standby aus? also ich mein den standby, wo man die uhr und verpasste anrufe und sms sieht? ist das genauso wie z. b. beim 6170 oder 7250i?
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Zitat
Original geschrieben von Abi99
Ne Menge Geld, dafür das man keine Ansprüche hat. Schau Dir doch mal ein Nokia 6111 im Handel an oder bestelle eines und mache Dir selbst ein Bild. Wobei es zur Zeit noch recht teuer ist.ich warte ja noch darauf, dass o2 mir mal n angebot fürs 6280 bzw. fürs 6111 macht...hab denen am 3.1. ne mail geschrieben...ist das normal, dass die solang zum antworten brauchen?? :confused:
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also, ich hab vorhin beim kaufhof hier inner nähe (hagen) angerufen und konnte noch boxen bestellen...muss nur spätestens morgen vorbei und die schonmal bezahlen, damit se mir die boxen auch für den günstigen preis geben können...also geh ich mal von aus, dass ich die wohl auf jeden fall bekomme

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Original geschrieben von Timba69
galt imho nur bis 15.30 Uhr gestern und auch nur für Leute die einen Kaufvertrag machenwo steht das denn?
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was ist hiermit?
Gefahrenübergang:
Zeitpunkt, an dem die Gefahr bzw. das Risiko des zufälligen Untergangs oder einer Verschlechterung einer Sache vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Dieser Gefahrenübergang ist beim Kaufvertrag gem. § 446 BGB mit der Übergabe der Sache gegeben. Bei Versendungskäufen gilt gem. § 447 BGB bereits die Übergabe an die Transportperson (Spedition) als Gefahrenübergang.