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Zitat
Original geschrieben von 9.999
den Scheck bekommt
bezüglich den Orderschecks:
diese kann durchaus auch eine andere Person einlösen als die dort angegebene:
Orderscheck
es muss lediglich auf der Rückseite ein Vollindossament aufgeführt sein.
ist der Wortlaut eigentlich vorgeschrieben oder muss da nur der Wille erkennbar sein? -hmmm? mal gelegentlich probieren.
wenn der Scheck nicht übertragbar sein soll bezeichnet man diesen als Rektascheck (nein nicht Rektal)
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Re: HÖRZU
Zitat
Original geschrieben von conzi
spunk_007 schreibt ja auch was von einem direkten Partnerprogramm, wie funktioniert das? Wahrscheinlich nur für akzeptierte HP Inhaber möglich.
es wird dort ja auf affili und zanox hingewiesen....
(dazu gibt es ja einige Diskussionsfäden hier)
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Zitat
Original geschrieben von rmol
deaktiviertem Adblocker
es reicht aus eine Ausnahmeregel für
http://www.leserservice-tracking.de einzutragen
die Seite ist so nebenbei unheimlich interessant bezüglich dem Partnerprogramm (wenn nicht zufällig zanox oder afflli oder sonstwas genutzt wird)
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Zitat
Original geschrieben von Dauerposter
leer ist
so gehts auch:
Leserservice mit Gutschein
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Re: Re: bis zu 70 € für ein Capital-Jahresabo
Zitat
Original geschrieben von crooks
Und was kostet das im Jahr?
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Ja, ich möchte CAPITAL lesen! Ich spare über 5 % und erhalte CAPITAL regelmäßig für zzt. EUR 6,65 frei Haus statt EUR 7,00 im Einzelkauf. Außerdem erhalte ich kostenlos CAPITAL Investor, die wöchentliche Finanzpublikation aus der CAPITAL-Redaktion, jeden Montag direkt nach Hause. Das Abonnement gilt für 1 Jahr (zzt. EUR 79,80) und
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Zitat
Original geschrieben von Gärtner12
Wie funktioniert das denn? Muss ich den Rechnungsbetrag überweisen und die Gutschrift von der jetzigen Aktion wird mir bei der nächsten Bestellung abgezogen? Ich dachte ich müsste das gar nicht erst bezahlen?
stand so da...
bezahlen und ab Februar ist der Betrag auf dem Kundenkonto

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Zitat
Original geschrieben von Gärtner12
das Geld wegen der Wetten-Aktion zurückbekomme
das passiert ja nicht.
es gibt eine Gutschrift aufs Kundenkonto die nicht ausgezahlt wird, sondern für weitere Käufe verwendet werden darf.
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naja...
wiederstehen konnte ich nicht. aber dauert ja nach Angaben im Laden locker noch bis Januar.
aber schon vorab mal Info:
die komplette Dokumentation
si sieht das Ding innen aus: klick. sogar die eingebaute micor-SD ist zu sehen
Videoausgang um die Inhalte auf nem externen grossen Bildschirm zu betraschten geht.... wow da gibts Bastler.
das Blog ist rein
das originale chumbysphere forum
ein deutsches Forum
nett wäre für die Zukunft eine Liste von empfehlenswerten "Widgets"
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Zitat
Original geschrieben von tobias2k
die A-Z Garantie hat aber nichts mit einer normalen Rückgabe zu tun.
Diese deckt Schäden ab, die durch betrügerische Marketplace Anbieter entstehen. Das Ganze ist ungefähr mit dem Käuferschutz bei Ebay zu vergleichen.
deswegen habe ich ja den Unterschied dargestelt.... einmal marktplatz - das andere mal eben nicht.
amazon selbst darf natürlich eine schwarze Liste führen, nur wird diese kaum in der Öffentlichkeit bekanntgegeben (weder die Existenz, noch die Ramenbedingungen).
aber es wäre ungewöhnlich es diese Liste nicht geben würde.
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Zitat
Original geschrieben von xSteveOx
Hat Amazon sowas wie eine Blacklist für Kunden, die in sehr kurzer Zeit viele höherwertige Artikel kaufen und dann von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und zurückschicken ?
Wenn ja, in welchen Dimensionen bewegt sich das ?
dabei muss zwischen Marktplatz und amazon direkt unterschieden werden.
in der Hilfe zum marktplatz steht:
Was sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Amazon.de A-bis-z-Garantie?
Jeder Käufer kann die Garantie insgesamt nur fünfmal für Käufe von Drittanbietern (Verkäufern) auf der Website von Amazon.de in Anspruch nehmen.
bei amazon selbst sehe ich nicht von einer Einschränkung:
Rückgabe