Beiträge von Blondinenfreund

    Zitat

    Blenden tut da nix, wichtig ist halt dass die Scheinwerfer immer sauber sind (Daher auch die Vorschrift der Scheinwerferreinigungsanlage).


    Geblendet werden ja meist immer nur die anderen Verkehrsteilnehmer, von daher kannst du das wohl kaum beurteilen, ob sie blenden oder nicht.


    Ausserdem ist bei Xenon SW die SW Reinigungsanlage Pflicht.
    Sofern deine Xenons nicht eingetragen sind, davon gehe ich mal aus, wird dein Wagen im Falle eine Strassenverkehrskontrolle mit Sicherheit aus dem Verkehr gezogen, da du nicht berechtigt bist mit dem Kfz daran teilzunehmen, incl. aller daraus folgenden Verkehrsrechtlicher Konsequenzen.


    :p

    Ehrlich gesagt, kann ich mir nicht vorstellen, dass Levis an dem Klassiker 501 soviel ändern wird. Vielleicht mal ein kleinwenig an den diversen Waschungen und Farben - aber am Schnitt der Hose ? Ich weiss nicht.


    Das wäre ja so, als wenn Jack Daniels alle paar Jahre nen anderen Whiskey auf den Markt bringen würde.


    ;) :p

    Zitat

    Original geschrieben von Andre B.
    Oh mann, da hat jemand ja mal wieder diesen Beitrag hervorgeholt... :rolleyes:


    Vielleicht können ja die User, die sich bereits unrechtmäßig aber erfolgreich in diesen Rahmenvertrag geschlichen haben einfach mal mitteilen, wie sie es erreicht haben respektive welche Voraussetzungen erst geschaffen werden mussten und wir können das Thema endlich beenden.


    Wenn ich das schon wieder lese, "unrechtmässig in den RV geschlichen".
    :confused:
    :(


    Es gibt ganz klare Voraussetzungen, die eigentlich jeder erfüllen kann um in diesen RV zu gelangen, die auch schon hier gepostet wurden. Wenn diese erfüllt werden gibt es daran nichts zu rütteln.
    Was willst Du mit deinen Unterstellungen eigentlich erreichen?
    Was mich interessieren würde, wie du auf solche Ideen kommst?


    :confused: :eek: :rolleyes:

    @ Hamburger:


    Du scheinst es ebenfalls nicht begriffen zu haben.:eek:


    Die Sache hat einen kleinen, aber feinen Unterschied.
    Bei Netzbetreiber A ist ein solcher Service kostenlos und ohne Probleme für den Kunden.


    Bei Netzbetreiber B ist das ein schwerwiegendes Problem und wird auch noch mit 13,00 € dem Kunden berechnet - obwohl der Kunde hohe Umsätze bringt.


    Jetzt bist Du dran. :D;)